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06. März 2023

Eigenverbrauch bei bestehenden PV-Anlagen mit Speicher umsatzsteuerfrei möglich

Zum 1.1.2023 wurden für neue PV-Anlagen auf Privathäusern deutliche Steuererleichterungen beschlossen. Die Neuregelungen gelten jedoch nicht für die Umsatzbesteuerung der Betreiber älterer Anlagen. Wenn hier in der Vergangenheit ein Vorsteuerabzug in Anspruch genommen wurde, müssen grundsätzlich weiterhin Umsatzsteuermeldungen eingereicht sowie Umsatzsteuern auf den Eigenverbrauch gezahlt werden. Diese Ungleichbehandlung zu den Neuanlagen ist für Betreiber älterer Anlagen unbefriedigend. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in einem neuen Anwendungsschreiben nun für einen Teil der Fälle eine Lösung geschaffen.

Am 27. Februar 2023 gab das BMF bekannt, dass die Möglichkeit besteht, PV-Anlagen mit Batteriespeicher zum Nullsteuersatz ins Privatvermögen zu überführen. Bei korrekter Umsetzung werden für Betreiber älterer Anlagen im Anschluss keine weiteren Umsatzsteuern auf den Eigenverbrauch mehr fällig. Eigentümer von Anlagen mit Batteriespeicher sollten demnach jetzt handeln!

In Fällen, in denen kein Speicher vorhanden ist, kann ebenfalls Handlungsbedarf bestehen. In manchen Fällen ist ein Antrag auf Anwendung der Kleinunternehmerregelung oder andere Strategien erforderlich. Eine schlichte Entnahme ins Privatvermögen führt derzeit hier noch oft zu Risiken.

Falls Sie in einem solchen Fall Hilfe benötigen, beraten wir Sie gern.