07. Dezember 2023
Spannendes Update zur sog. Whistleblower-Meldestelle
Ab dem 17. Dezember gilt das sogenannte Hinweisgeberschutzgesetz nicht mehr nur für eine Betriebsgröße ab 250 Mitarbeiter:innen, sondern auch schon für Unternehmen mit 50 Arbeitnehmer:innen. Konkret gilt also nun, dass sich jede:r Unternehmer:in jetzt Gedanken darüber machen muss, wie das Gesetz im laufenden Betrieb umgesetzt werden soll. Die Kernfrage: Soll sich ein eigens dafür eingerichteter, vertrauenswürdiger Teil der eigenen Belegschaft um die vertraulichen Belange derselben kümmern oder ist es - der Neutralität zuliebe - nicht doch besser, ein externes Team damit zu beauftragen?
Wir bieten die Lösung, und zwar in zweierlei Hinsicht: Zum einen schaffen wir eine ausgelagerte Online-Plattform, Ihre Whistleblower-Meldestelle. Auf Ihre Unternehmen gebrandet, mit Ihrer URL und - wenn gewünscht - in Ihrem CI. Im nächsten Schritt schaut sich unser Juristenteam die einzelnen Meldungen an, gibt eine erste Einschätzung ab und berät, was zu tun ist.
Der Vorteil unseres extern betriebenen und installierten Meldesystems liegt somit auf der Hand: Es bietet mit geringem Aufwand eine professionell implementierte, neutrale Lösung, die die Compliance des Unternehmens sicherstellt.
Hier finden Sie weitere Informationen zu dem Thema.