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Grundsteuerreform 2022

Neubewertung aller Grundstücke - was jetzt zu tun ist

In Deutschland müssen sämtliche rund 35 Millionen Grundstücke neu bewertet werden, nachdem Bundestag und Bundesrat eine Grundsteuerreform verabschiedeten. Das Bundesverfassungsgericht hatte diese Neuregelung gefordert, da der bislang von den Finanzämtern berechnete Wert der Grundstücke und Gebäude (im Folgenden Immobilien genannt) auf einer veralteten Bewertung beruhte.

Wie ist das Verfahren?

Als Basis für die Neubewertung werden die Wertverhältnisse vom 1. Januar 2022 zugrunde gelegt. Da die Finanzverwaltungen für die Neubewertung aller Immobilien mehrere Jahre Zeit benötigen, werden die neuen Werte zur Berechnung der Grundsteuer erst ab dem Jahr 2025 herangezogen.

Im Bundesmodell gibt es zwei Verfahren zur Ermittlung:

  • das Ertragswertverfahren für Immobilien, bei denen der Wohnzweck im Mittelpunkt steht und
  • das Sachwertverfahren für alle anderen Immobilien.

Eine Länderöffnungsklausel ermöglicht den Bundesländern – statt des Bundesrechts – eigene Länderlösungen zu beschließen und anzuwenden. Davon haben mehrere Bundesländer Gebrauch gemacht, sodass es dort abweichende Verfahren gibt.

Wer ist zur Abgabe verpflichtet?

Als Eigentümer einer Immobilie sind Sie gesetzlich verpflichtet, am Neubewertungsverfahren teilzunehmen und dafür für jede Immobilie eine Feststellungserklärung bei der Finanzverwaltung in elektronischer Form abzugeben.

Hierzu werden Sie von der Finanzverwaltung in den nächsten Monaten aufgefordert werden. Viele Bundesländer werden dies voraussichtlich in Form einer Allgemeinverfügung vornehmen. In NRW ist es geplant, den Eigentümerinnen und Eigentümern von Wohnimmobilien in einem Informationsschreiben Eckdaten bzw. Hinweise für die Erklärung zur Verfügung zu stellen.

Wie und bis wann muss die Erklärung abgegeben werden?

Die Erklärung ist in der Zeit zwischen dem 1.7.2022 und dem 31.10.2022 auf elektronischem Weg (ELSTER-Portal) abzugeben.

Welches Risiko besteht, wenn keine Erklärung abgegeben wird oder eine falsche Bewertung erfolgt?

Bei Nichtabgabe der Steuererklärung drohen Verspätungszuschläge und Zwangsgelder bis zu 25.000 EUR.

Eine zutreffende (nicht zu hohe) Bewertung ist für Sie sehr wichtig, da die Feststellungserklärung die Basis für die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 und für die Folgejahre bildet. Bei zu hoher Bewertung drohen also für Eigentümer und deren Mieter langfristig zu hohe Grundsteuerbelastungen. Damit weder Eigentümerinnen und Eigentümer selbst noch Mieterinnen und Mieter unnötig belastet werden, ist eine günstige Bewertung von Bedeutung.

Wie unterstützt Sie KBHT bei der Feststellungserklärung?

Wie alle anderen Steuererklärungen auch, bereitet KBHT für Sie die zu erstellenden Feststellungserklärungen vor und sorgt nach Ihrer Freigabe für die ordnungsgemäße elektronische Abgabe. Außerdem prüfen wir den nach Bearbeitung der Erklärung beim Finanzamt zu erlassendem Steuerbescheid und setzen eventuell notwendige Änderungen in einem Einspruchsverfahren für Sie durch.

 

Ihre Ansprechpartner

Volkher Schlegel

Volkher Schlegel

Steuerberater, Partner

Standort Neuss, Leverkusen
+49 (0) 2131 9243 - 45
Volkher.Schlegel@kbht.de

Thomas Schnettler

Thomas Schnettler

Steuerberater, Partner

Standort Neuss, Leverkusen
+49 (0) 2131 / 9243 - 25
thomas.schnettler@kbht.de

Dr. Martin Heyes

Dr. Martin Heyes

Steuerberater, Partner

Standort Neuss
+49 (0) 2131 / 92 43 - 0
Martin.Heyes@kbht.de