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Einblick

Die neue Connect ist da

Die Connect Ausgabe 4

Mit großer Freude stellen wir Ihnen die neue Ausgabe der Connect vor. Wie immer war es uns wichtig, Ihnen ein ebenso abwechslungsreiches wie informatives Themenspektrum zu bieten. Was also erwartet Sie in dieser Ausgabe?

Am Anfang steht ein Thema, das uns alle wohl wie kein Zweites betrifft: der Krieg in der Ukraine. Hierzu hat Volkher Schlegel einen persönlichen Beitrag verfasst, den Sie gleich auf der Folgeseite finden.
Wie sich der andauernde Krisenmodus auf die ohnehin wachsenden Herausforderungen im Bereich Recruiting und HR generell auswirkt, erläutert Ina Schils im Interview.

Auch in schwierigen Zeiten gibt es Themen, die besondere Freude bereiten! In unserem heutigen Mandantenportrait stellen wir Ihnen Kitarino vor, den neuen Kita-Betreiber in NRW. Kitarino steht für „ein zeitgemäßes pädagogisches Konzept, das die individuellen Bedürfnisse, Fähigkeiten und Interessen eines jeden Kindes berücksichtigt“.

In aller Munde, dennoch nicht jedem geläufig: Kryptowährungen. Bill Gates sagte einmal, wer weniger Geld hat als Elon Musk, sollte die Finger davon lassen. Noch kann niemand mit Sicherheit sagen, ob, und wenn ja, wie der Trend weitergeht. In unserem Krypto ABC erläutern wir die wichtigsten Grundbegriffe.

Die Umsetzung der Grundsteuerreform steht ins Haus. Ab dem 01.07.2022 werden die Grundsteuerwerte neu festgestellt. Dafür müssen alle Grundstückseigentümer eine Steuererklärung für ihre Grundstücke sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft abgeben. Wie KBHT Ihnen dabei hilft, steht auf Seite 9. Die Digitalisierung bietet mannigfaltige Chancen – so auch bei der Einführung von DATEV Meine Steuern. Diese konsequente Fortschreibung von Datev Unternehmen Online, nur eben für private Steuererklärungen, bringt für Sie viele Erleichterungen. Welche das sind, lesen Sie auf Seite 10. 

Achtung, die Anforderungen durch das Transparenzregister werden restriktiver und aufwändiger. Wie KBHT Sie dabei unterstützt, hat Marc Mandelkow für Sie aufbereitet.

Andreas Kratz

Steuerberater, Dipl.-Kaufmann (FH)

Sie können CONNECT hier als PDF downloaden oder online weiterlesen.

Inhalte dieser Ausgabe

Wohlfühlräume für Kinder, Pädagog:innen und Eltern

Mandantenporträt von Kitarino, dem neuen KITA-Betreiber in NRW.

Kryptowährungs-ABC

In unserem kleinen Kryptowährung-ABC werden die wichtigsten Begriffe aus dem "Neuland" geklärt.

Grundsteuerreform 2022

Nach Verabschiedung der Grundsteuerreform müssen 35 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden.

Einführung DATEV Meine Steuern

Die Welt wird digitaler und wir werden es auch. Auch mit DATEV Meine Steuern.

Success Story: Great Place To Work

Wir wurden von Great Place To Work als einer der besten Arbeitgeber in NRW und als Top-Consulting-Arbeitgeber ausgezeichnet.

Pünktlich und rechtssicher zum Eintrag im Transparenzregister

Bei der Mitteilung an das Transparenzregister unterstützen wir Sie aktiv und rechtssicher.

Stimmen unserer KBHT-Partner

In dieser Ausgabe: Thomas Schnettler und Arnd Herff.

Intern

„Es ist uns wichtig, unsere Mandanten gerade auch in herausfordernden Zeiten nicht allein zu lassen.“

Volkher Schlegel

Steuerberater, Dipl. -Kaufmann (FH)

Ein Mandantenmagazin wie die Connect unterliegt redaktionellen Planungsprozessen und Vorlaufzeiten. Manchmal jedoch dreht sich die Welt schneller als wir alle es uns vorstellen können. 

Noch zu Jahresbeginn rechnete kaum jemand damit, dass es in Europa wieder Krieg geben könnte. Doch jetzt ist er da, mit all seinen schrecklichen Bildern! Außerhalb dieses Beitrags kann und soll die Situation in der Ukraine in diesem Magazin keine direkte inhaltliche Rolle spielen. Umso wichtiger ist es mir, an dieser Stelle einige Worte dazu zu verfassen: 

Alle bei KBHT schauen besorgt auf die Lage in der Ukraine. Wie immer muss die Zivilbevölkerung das Hauptleid dieses Krieges tragen, seien es die Millionen Geflüchteten oder diejenigen, die in katastrophaler Lage ausharren 
müssen. Einige unserer Mitarbeitenden sind bereits tätig geworden! So haben Sie unter anderem eigenhändig Sachspenden für die betroffenen Menschen im Kriegsgebiet gesammelt. Solche Initiativen machen uns stolz! Der Krieg in der Ukraine, die daraus folgenden Sanktionen gegen Russland sowie rapide steigenden Energiepreise stellen unsere Mandanten vor neue Herausforderungen. Auch ist in den letzten Monaten die Inflationsrate weiter stark gestiegen. Die allgemeine Teuerung sowie die immer noch bestehenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie verschärfen die wirtschaftliche Lage der hiesigen Unternehmen weiter.

In unserer dreißigjährigen Geschichte haben wir schon manche Krise mit unseren Mandanten bewältigt. Auch jetzt unterstützen wir Sie wieder, wo immer Sie unsere Hilfe benötigen – sei es bei der Beantragung staatlicher Hilfen, der Vorbereitung von Unterlagen für Finanzierungen, der Bewertung und Planung von zukünftigen Investitionen oder einer Unternehmensplanung, mit der Sie unter den jetzigen Bedingungen Klarheit über die Zukunft Ihres Unternehmens erlangen. Die Anlässe für ein Beratungsgespräch sind also vielfältig und richten sich nach Ihrer Situation sowie den Anforderungen. Wir sind für Sie da: heute, morgen und in Zukunft!

Abschließen möchte ich mit einem Wunsch: Ich denke, ich spreche für alle bei KBHT, wenn ich sage, dass wir uns nach Frieden sehnen. Der Ukraine-Krieg ist nicht der einzige Krieg auf dieser Welt, jedoch der für uns unmittelbarste. Er führt uns täglich Leid, Flucht, Zerstörung, Tod und unsägliche Brutalität vor Augen. 

Mögen dieser Krieg und alle Konflikte der Welt so schnell wie möglich ein Ende finden, so dass wir als Menschen friedlich miteinander leben können.

Interview mit Ina Schils

„Der Schlüssel für erfolgreiches Recruiting: bei den Bewerbern Begeisterung auszulösen!“

Früher genügte es für Arbeitgeber zumeist, attraktive Karrieremöglichkeiten, ein gutes Gehalt und vielleicht noch einige Benefits auszuloben, um qualifizierte Bewerber zu gewinnen. Dieser Weg funktioniert heute so gut wie gar nicht mehr. Der Pool potenzieller Mitarbeiter wird insgesamt kleiner, umso härter gestaltet sich der Wettbewerb um die Besten. Dafür gibt es vielfältige und durchaus unterschiedliche Gründe.

Frau Schils, wie gestaltet sich der Arbeitsmarkt heute?

Durch den demografischen Wandel, der unter anderem zu einem Mangel an Auszubildenden führt, sinkt die Zahl der verfügbaren Arbeitnehmer am Markt. Zudem beeinflussen auch psychologische Faktoren, die sich gerade in politisch und wirtschaftlich unsicheren Zeiten manifestieren, die Wechselwilligkeit möglicher Kandidaten. So schätzen heute viele Arbeitnehmer die Sicherheit ihres Arbeitsplatzes und scheuen einen Wechsel. Durch Corona wurden diese lange bekannten, aber auch neue Herausforderungen verstärkt. Heute erstreckt sich der Fachkräftemangel über viele Branchen, vom Handwerk über die Industrie bis hin zu Dienstleistern. Auch für uns bei KBHT stellt sich diese Herausforderung.

Was bedeutet das fürs Recruiting, Frau Schils?

Wenn es um die Wahl eines Arbeitsplatzes geht, haben potenzielle Kandidaten heute gute Karten. Die Nachfrage nach fähigen Mitarbeitern übersteigt das Angebot bei Weitem. Aus diesem Grund haben Bewerber heute oft vielfältige Optionen und können sich ihren Lieblingsarbeitsplatz aussuchen. Man kann fast sagen: Heute bewirbt sich das Unternehmen beim Arbeitnehmer, das Verhältnis hat sich hier in vielen Branchen gewandelt. 

„Diesen Anforderungen müssen sich Arbeitgeber heute stellen!“

Da die Bewerber in der günstigeren Position sind, setzen sie heute ganz andere Maßstäbe an als noch vor wenigen Jahren. Die klassischen Faktoren wie Gehalt und Karriere werden heute durch viele softe Entscheidungskriterien ergänzt: die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, eine ideelle Identifikation mit dem Arbeitgeber, das Arbeitsklima im Team oder die betriebliche Gesundheitsförderung, um nur einige zu nennen.

Wie verändern sich dadurch die Aufgaben in der Suche nach neuen MA?

Die Tätigkeit eines Recruiters ist heute komplexer als vor zehn Jahren. Durch den Wandel hin zum Arbeitnehmermarkt müssen sich Arbeitgeber und die zu vergebende Position, so, wie man Produkte oder Leistungen an Kunden verkauft, attraktiv und wirksam vermarkten. Das bedingt eine Neuausrichtung der Kommunikation hin zu vertrieblichen Strukturen. Einfach nur eine Stellenanzeige zu veröffentlichen, also das sogenannte „Post and Pray“, hat ausgedient.

Welche Handlungsempfehlung geben Sie Arbeitgebern dazu?

Der wichtigste Ausgangspunkt ist, seine Zielgruppe zu kennen. Wer kommt für den Job infrage, wo finde ich die Bewerber, auf was legen sie Wert, was muss ich ihnen anbieten? Es ist nicht immer ganz einfach, diese Faktoren zu identifizieren. Dennoch muss der Aufwand geleistet werden, denn nur auf Basis zuverlässiger Informationen und Kenntnis der Motivationslage der Kandidaten lässt sich eine nachhaltige Recruiting-Strategie entwickeln. Aus dieser Strategie heraus lassen sich dann die verschiedenen individuell angepassten Handlungsoptionen ableiten. Entscheidungen über mögliche Plattformen für Stellenangebote, die Formulierung von Texten, eine Nutzung von Social Media als Kanal für das Employer Branding oder die Direktansprache möglicher Kandidaten, um nur einige Punkte zu nennen, müssen gefällt werden. Budget-Planungen und die Möglichkeit einer Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern stehen ebenfalls an. 

Das Mindset, bei meiner Zielgruppe, also meinen potenziellen Mitarbeitern, echte Begeisterung auszulösen und sie auch emotional zu gewinnen, muss dabei über allem stehen. Wer das berücksichtigt, steigert seine Chancen am Arbeitsmarkt heute drastisch.

Und was bringt hier die schnellsten Ergebnisse?

Ganz klar Empfehlungen! Im Informationsdschungel der Möglichkeiten schätzen Bewerber die persönliche Meinung von Freunden, Verwandten, Bekannten am meisten. Wenn Sie zufriedene Mitarbeitende haben, dann sollten Sie sich nicht scheuen, diese zu bitten, den Arbeitgeber zu empfehlen oder geeignete Kandidaten aus dem Umfeld vorzuschlagen. Auch Kunden und Geschäftspartner sollte man auf den Bedarf aufmerksam machen und so sein Netzwerk nutzen, denn es gibt immer jemanden, der jemanden kennt … Auch vor uns macht der Fachkräftemangel nicht halt. Deswegen möchte ich diesen Impuls gern aufnehmen und unsere Leser aufrufen: Wenn Sie jemanden kennen, der unser Team verstärken könnte, freuen wir uns, wenn Sie uns empfehlen oder uns einen Tipp geben.

Was bedeutet die Entwicklung am Arbeitsmarkt für die Unternehmenskultur?

Bestehende Mitarbeiter zu halten und zu bestätigen, ist ebenso wichtig, wie neue Kandidaten zu gewinnen. Das heißt auch, als Unternehmen Mehrwerte zu bieten und ein Umfeld zu schaffen, das von der Mannschaft positiv aufgenommen wird. Bei KBHT tun wir unser Möglichstes, um auch dieser Aufgabe gerecht zu werden – und das nicht ganz ohne Erfolg: Vor Kurzem sind wir von Great Place To Work als einer der besten Arbeitgeber in NRW sowie unter den Top-Consulting-Arbeitgebern ausgezeichnet worden.

„KBHT bietet professionelle und individuelle Unterstützung für Recruiting.“

Das waren jetzt viele Themen – wo fange ich denn da als Unternehmer an?

Das beschriebene ressourcenintensive Recruiting und Personalmarketing ist natürlich nicht für jeden Betrieb und jedes Unternehmen mit eigenen Mitteln machbar. Zum Beispiel dann, wenn es im Haus keinen Recruiter oder keine HR-Abteilung gibt. Deshalb bietet Ihnen KBHT mit individuellem HR Consulting professionelle und individuelle Unterstützung für Ihr Recruiting. Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie gern bei der Suche nach Verstärkung für Ihr Team.

Mandantenportrait Kitarino – neue Kita-Betreiber in NRW

Wohlfühlräume für Kinder, Pädagog:innen und Eltern

Ein pädagogisches Konzept, das die individuellen Bedürfnisse, Fähigkeiten und Interessen eines jeden Kindes berücksichtigt – dafür steht Kitarino, der neue Kita-Betreiber in NRW.

Mit Herz und Liebe zum Detail schafft Kitarino Wohlfühlräume für Kinder, Eltern und Pädagog:innen. Im Mittelpunkt der Arbeit steht eine liebevolle Vertrauensbeziehung der Kinder zu ihren Erzieher:innen, sodass sie sich in ihrer Kita geborgen fühlen. Die Initiatoren von Kitarino haben in zehn Jahren den führenden privaten Kita-Betreiber in München aufgebaut. Ziel ist es nun, dieses Erfolgskonzept zunächst in Nordrhein-Westfalen und später deutschlandweit umzusetzen und weiterzuentwickeln.

„Wir sind überzeugt, dass wir Wohlfühlräume schaffen können, in denen Kinder aufblühen und sich geborgen fühlen“, sagt Patrick Smague, Geschäftsführer Kitarino Service GmbH. „Eltern sollen bei uns jederzeit ein gutes Gefühl haben, ihre Kinder in unsere Obhut zu geben. Und gleichzeitig sollen sich Pädagog:innen bei uns verwirklichen und ihre Qualifikationen voll und ganz einsetzen können.“

Das Ziel von Kitarino ist, in den nächsten Jahren 80 Standorte aufzubauen: 40 in NRW, 20 in Bayern, 10 in Hamburg und weitere 10 in Baden-Württemberg. „Wir legen besonderes Augenmerk auf die Planung und Ausstattung unserer Kitas“, sagt Patrick Smague. „In jeder einzelnen Kita steckt unser ganzes Herzblut und sehr viel Liebe zum Detail.“ Doch natürlich wird neben ästhetischen Aspekten viel Wert auf praktische Aspekte gelegt.

So verfügen alle Kitas über moderne, funktionelle Küchen und Hauswirtschaftsräume, die ein Höchstmaß an Hygiene gewährleisten. Außerdem werden um jeden Standort Parkmöglichkeiten oder „Kiss-and-Ride“-Zonen für die Eltern eingerichtet, damit das Holen und Bringen ihrer Kleinen möglichst entspannt und sicher abläuft. „Das Gesamtkonzept ist für uns entscheidend“, fasst Pa-trick Smague zusammen. „Unsere schöne Welt von Kitarino berücksichtigt wirklich alle Bereiche, die für Eltern bei der Betreuung ihrer Kinder und Pädagog:innen für ihre Arbeitsstelle wichtig sind.“

„Wir schätzen die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit KBHT sehr. Die Kommunikation erfolgt auf Augenhöhe, man spürt die große Erfahrung des Unternehmens.“

Patrick Smague, Geschäftsführer Kitarino Service GmbH

Aktuell

Kleines Kryptowährungs-ABC

Kryptowährungen werden für immer mehr Personen zur Geldanlage. Viele wissen aber noch nicht, was das ist. Deshalb erläutern wir die wichtigsten Begriffe aus dem „Neuland“. Die weltweit bekanntesten Kryptowährungen sind Bitcoin und Ethereum. Bitcoin ist heute bereits in San Salvador als Währung anerkannt.

Kryptowährungen sind digitale Vermögenswerte, die auch als Tauschmittel fungieren. Als typisches Spekulationsobjekt werden Kryptowährungen bisher nicht als offizielle Geldart anerkannt, wurden jedoch Stand Juni 2021 von weltweit über 220 Millionen Menschen genutzt.

Ein Coin ist die Einheit einer Kryptowährung, die über ihre eigene Blockchain verfügt. Populäre Beispiele für Coins sind Bitcoin oder Ethereum.

Ein Token ist ähnlich einem Coin, verfügt jedoch nicht über eine eigentliche Blockchain, sondern basiert auf einer bestehenden. Die Begriffe Coin und Token werden oft synonym verwendet, sind streng genommen aber nicht identisch und haben unterschiedliche Funktionen. Ein NFT ist ein einzigartiges Token. So kann es sich dabei zum Beispiel um ein digitales Kunstwerk handeln, das es nur einmal gibt. Das prominenteste NFT-Beispiel ist die Sammlung „Bored Ape Yacht Club“.

Ähnlich wie eine reguläre Geldbörse dient das Wallet dazu, Besitzern von Kryptowährungen die Möglichkeit zu geben, auf ihre digitalen Coins und Token zuzugreifen. Nur mit einem Wallet können Kryptowährungen gehandelt werden.

Die Blockchain ist die technische Basis von Kryptowährungen. Vereinfacht gesagt, handelt es sich dabei um eine dezentrale, bankenunabhängige Datenbank, in der alle Informationen (beispielsweise Transaktionen) fälschungssicher abgespeichert werden.

Mit Mining bezeichnet man das Errechnen von bestimmten, für die Blockchain wichtigen Informationen. Erst durch das Mining werden Transaktionen mit Kryptowährungen fälschungssicher. Für die zur Verfügung gestellte Rechenkapazität erhalten Miner eine Vergütung in Form einer Kryptowährung.

Das Wort „Hodl“ ist aus einem Tippfehler des Wortes „Hold” entstanden. Es steht für die Strategie von Anlegern, eine Kryptowährung dauerhaft zu halten. Aus dem Tippfehler wurde später das Akronym „Hold On for Dear Life”. Es bezeichnet das Nichtverkaufen auch bei starker Marktvolatilität und schlechter Marktperformance.

Lending bezeichnet das Verleihen von Kryptowährungen gegen Zinszahlungen. Kreditgeber können so unabhängig von Kursentwicklungen Gewinne erzielen, während Kreditnehmer leichter Zugang zu Fremdkapital erhalten.

Wer seine Kryptowährung stakt, legt sie, ähnlich einem Festgeldkonto, über einen bestimmten Zeitraum an und erhält dafür eine Vergütung. Bei bestimmten Kryptowährungen wie Ethereum sichert der Staker so die weitere Entwicklung der Blockchain. Seine Rolle ist mit einem Miner vergleichbar – statt Rechenkraft stellt er jedoch den Wert seiner Währung zur Verfügung.

Aktuell

Grundsteuerreform 2022

In Deutschland müssen rund 35 Millionen Grundstücke neu bewertet werden, nachdem Bundestag und Bundesrat eine Grundsteuerreform verabschiedeten. Das Bundesverfassungsgericht hatte diese Neuregelung gefordert, da der bislang von den Finanzämtern berechnete Wert der Grundstücke und Gebäude (im Folgenden Immobilien genannt) auf einer veralteten Bewertung beruhte. KBHT bereitet für Sie die zu erstellenden Feststellungserklärungen vor und sorgt für die ordnungsgemäße Abgabe.

Wie ist das Verfahren?

Als Basis für die Neubewertung werden die Wertverhältnisse vom 01.01.2022 zugrunde gelegt. Da die Finanzverwaltungen für die Neubewertung aller Immobilien mehrere Jahre Zeit benötigen, werden die neuen Werte zur Berechnung der Grundsteuer erst ab dem Jahr 2025 herangezogen.

Wer ist zur Abgabe verpflichtet?

Als Eigentümer einer Immobilie sind Sie gesetzlich verpflichtet, am Neubewertungsverfahren teilzunehmen und dafür für jede Immobilie eine Feststellungserklärung bei der Finanzverwaltung in elektronischer Form abzugeben. Derzeit werden Informationsschreiben Informationsschreiben an die Grundstückseigentümer versendet. Die Aufforderung zur elektronischen Einreichung der Erklärung erfolgte mit öffentlicher Bekanntmachung.

Wie und bis wann muss die Erklärung abgegeben werden?

Die Erklärung ist zwischen dem 01.07.2022 und dem 31.10.2022 auf elektronischem Weg abzugeben.

Welche Risiken bestehen, wenn keine Erklärung abgegeben wird oder eine falsche Bewertung erfolgt?

Bei Nichtabgabe der Steuererklärung drohen Verspätungszuschläge und Zwangsgelder bis zu 25.000 Euro. Eine adäquate und somit nicht zu hohe Bewertung Ihrer Immobilie(n) ist für Sie sehr wichtig! Die Feststellungserklärung bildet die Basis für die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 für mindestens sieben Jahre. Bei zu hoher Bewertung drohen also für Eigentümer langfristig zu hohe Grundsteuerbelastungen. Wir rechnen damit, dass die elektronischen Portale der Finanzverwaltungen ab Juli 2022 geöffnet werden. Derzeit ist dies noch nicht der Fall. KBHT richtet zur Zusammenarbeit mit Ihnen ein elektronisches Mandantenportal ein. Wir gehen davon aus, in den nächsten Wochen „startklar“ zu werden.

Honorarsicherheit/Kosten

Die Steuerberatervergütungsverordnung sieht ein nach dem Wert der Immobilie gestaffeltes Honorar vor. Davon abweichend bieten wir Ihnen die Erstellung der Steuererklärungen von Wohngrundstücken zu einem für Sie planbaren Pauschalhonorar an und rabattieren die Erklärung für selbst genutztes Wohneigentum um weitere 20 Prozent. Voraussetzung für diese Honorarpauschalen ist eine elektronische Zusammenarbeit über unser dafür eingerichtetes Mandantenportal. Bei einem Datenaustausch außerhalb unseres Portals erhöht sich unser Arbeitsaufwand, sodass wir dann unsere Leistungen nach Zeitaufwand mit den mit Ihnen vereinbarten Stundensätzen abrechnen werden. Weitere Einzelheiten finden Sie in unserem E-Mail-Update vom 19.05.2022. Für betriebliche Grundstücke (Nichtwohngrundstücke) können wir keine Pauschalpreise anbieten, da das Wertermittlungsverfahren deutlich aufwendiger als bei Wohngrundbesitz ist. Hier erfolgt die Abrechnung ebenfalls nach Zeitaufwand mit den mit Ihnen vereinbarten Stundensätzen.

Sollen wir die Grundsteuererklärungen für Sie übernehmen?

Dann senden Sie uns einfach eine E-Mail mit Namen und Adresse an grundsteuer@kbht.de, um uns zu beauftragen. Wir kontaktieren Sie dann bezüglich der konkret benötigten Informationen, sobald unsere Softwarelösung einsatzfähig ist.

Neu

Einführung DATEV Meine Steuern

Die Welt wird digitaler, wir werden es auch. Nun kommt ein weiterer digitaler Baustein dazu, DATEV Meine Steuern.

Als konsequente Fortsetzung des bekannten DATEV Unternehmen Online bietet DATEV Meine Steuern unseren Mandanten einen echten Mehrwert und wird deshalb für alle KBHT-Einkommensteuermandate eingeführt. Diese digitale Lösung macht die Einreichung von Papierbelegen zur Ausnahme und spart auch sonst Zeit und Aufwand. So einfach geht das: Bei DATEV Meine Steuern handelt es sich um ein Internetportal, mit dem Mandanten Belege zur Einkommensteuererklärung direkt und sicher von zu Hause aus über PC oder Smartphone mittels App mit uns teilen. Den kompletten Rest erledigen wir! Mandanten, die DATEV Meine Steuern nutzen, erhalten ihre fertige Steuererklärung über das Online-Portal „DATEV Freizeichnung Online“ zur Freigabe. Im Anschluss erfolgt die Übermittlung an die Finanzverwaltung durch uns, im Ergebnis entsteht so ein vollständig digitaler Prozess.

Die Umstellung hat bereits begonnen!

Alle infrage kommenden Mandanten werden von uns nach und nach kontaktiert. Wir vermitteln einen Überblick über die Nutzung von DATEV Meine Steuern und klären eventuell aufkommende Fragen. Selbstverständlich unterstützen wir Sie bei der Umstellung und stehen Ihnen bei der Ersteinrichtung und Nutzung zur Seite. Auch erfreulich: Die Nutzung von „Meine Steuern“ ist für unsere Mandanten kostenlos. Es entstehen für Sie weder Einrichtungskosten noch laufende Kosten für die Portalnutzung.

Sollten Sie schon jetzt Interesse an einer Umstellung haben, dann sprechen Sie uns gern an!

Success Story

Great Place To Work

Vielleicht haben Sie im Interview mit Ina Schils gelesen, wie wichtig es gerade heute ist, ein guter Arbeitgeber zu sein, sowohl für neue Kollegen als auch für bestehende Mitarbeiter. Für uns bei KBHT war dies schon immer eine Herzensangelegenheit! Darum freut es uns umso mehr, dass wir von Great Place To Work als einer der besten Arbeitgeber in NRW sowie unter den Top-Consulting-Arbeitgebern ausgezeichnet wurden.

Wie es dazu kam? Ein wichtiger Teil ist immer das Einholen von Feedback. Genau das haben wir im Jahr 2021 zusammen mit Great Place To Work getan. Natürlich nicht als einzige Maßnahme, aber als eine sehr wichtige. Wir führten Befragungen rund um Arbeitsplatzkultur mit Themen wie Führung, Zusammenarbeit, Gesundheit, Perspektiven durch. Dass dieses Thema auch unseren Mitarbeitenden am Herzen liegt, zeigt die hohe Teilnehmerquote von circa 75 Prozent. Am Ende ergaben sich 88 % positive Bewertungen, womit wir uns weit über dem Durchschnitt anderer Unternehmen befinden. Darauf sind wir stolz.

Neben all den positiven Rückmeldungen hat die Befragung auch Handlungsfelder offenbart, an denen wir bereits arbeiten. Doch gerade diese Anhaltspunkte motivieren uns dazu, noch besser zu werden! So gesehen, waren sie der wertvollste Impuls aus der gesamten Befragung.

Service Info

Pünktlich und rechtssicher zum Eintrag im Transparenzregister

Nahezu alle Unternehmen sind zukünftig zur Mitteilung des wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister verpflichtet. Dabei unterstützen wir Sie aktiv und entlasten Sie so von zeitaufwendiger Bürokratie.

Aufgrund europarechtlicher Vorgaben für die Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen schweren Straftaten haben sich Änderungen in Bezug auf das Transparenzregister ergeben. Durch die Umwandlung des Transparenzregisters in ein sogenanntes Vollregister sind zukünftig nahezu alle Unternehmen zur Mitteilung des wirtschaftlich Berechtigten verpflichtet.

Was ist das Transparenzregister?

Der Zweck des Transparenzregisters besteht darin, die am Ende von gesellschaftsrechtlichen Struk- turen von Unternehmen beziehungsweise. Konzernen stehen- den natürlichen Personen (sogenannte wirtschaftlich Berechtigte) zu erfassen.

Welche Gesellschaften sind zur Mitteilung verpflichtet?

Die Mitteilungspflichten von Unternehmen wurden durch die geänderten Gesetze ausgeweitet. Ab sofort sind unter anderem alle juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften zur Mitteilung des wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister verpflichtet. Die GbR ist von dieser Änderung noch nicht betroffen.

Wer ist der wirtschaftlich Berechtigte?

Wirtschaftlich Berechtigte sind im Regelfall natürliche Personen, die entweder Anteilseigner sind oder eine sonstige maßgebliche Kontrolle über die Vereinigung ausüben. Lässt sich bei einer AG oder GmbH kein wirtschaftlich Berechtigter identifizieren, sind grundsätzlich die Mitglieder des Vorstands beziehungsweise der Geschäftsführung als sogenannte fiktiv wirtschaftlich Berechtigte in das Transparenzregister einzutragen.

Bis wann muss eine Mitteilung erfolgen?

Für juristische Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften, deren Pflicht zur Mitteilung an das Transparenzregister bislang aufgrund einer der Mitteilungsfiktionen als erfüllt galt, bestehen folgende Übergangsfristen: Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Genossenschaft, Europäische Genossenschaft, haftungsbeschränkte UG oder Partnerschaft: 30.06.2022. In allen anderen Fällen, insbesondere Stiftungen und eingetragene Personengesellschaften: 31.12.2022. Die Übergangsfristen gelten aber nicht für alle Gesellschaften! Über die Ausnahmen klären wir Sie gern auf.

Welches Risiko besteht bei Nichterfüllung der Mitteilungspflicht?

Dies wird als Ordnungswidrigkeit behandelt, für Verstöße kann ein Bußgeld von bis zu 150.000 Euro erlassen werden! Zusätzlich werden alle Unternehmen, die in diesem Zusammenhang ein Bußgeld von mehr als 200 Euro erhalten, auf der Website des Bundesverwaltungsamts öffentlich gemacht.

Was muss ich jetzt tun?

Wegen der auslaufenden Übergangsfristen sollten Sie die Eintragungspflicht bezüglich des Transparenzregisters für Ihr Unternehmen prüfen und die erstmalige Eintragung vornehmen. Sicher und entlastet durch KBHT.Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um das Transparenzregister und entlasten Sie von zeitaufwendiger Bürokratie.

Stimmen unserer KBHT-Partner

Thomas Schnettler

Dipl.-Kaufmann Steuerberater

KBHT ist Digitale Kanzlei 2022 und zählt u den Vorreitern der Digitalisierung in unserer Branche. Diese Anerkennung spornt uns an, auch weiterhin auf fortschrittliche digitale Lösungen mit echtem Mehrwert für Sie als Mandant zu setzen. Viele unserer Mandanten nutzen schon heute die digitale Lösung DATEV Meine Steuern und sind begeistert von der vereinfachten Zusammenarbeit.

Arnd Herff

Rechtsanwalt

Die Welt ist im Umbruch. Hier den richtigen Weg zu finden, bedarf einer echten Kraftanstrengung. KBHT kann Ihre Ziele bei den Themen Steuer und Recht – inklusive digitalen Währungen – durch nationale und internationale Expertisen vorantreiben und maßgeschneiderte Lösungen bieten. Dabei wird die aktuelle und geplante Gesetzgebung automatisch miteinbezogen. So können Sie in einer schnelllebigen Zeit sicher sein, bei der Umstrukturierung und Expansion, einem Unternehmenskauf/-verkauf, der Nachfolgegestaltung, dem Family Office oder der Vermögensverwaltung die bestmögliche Lösung zu finden.