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Abfindungsoptimierung

Gemeinsam für das Maximum aus Ihrer Abfindungszahlung

Bei der Trennung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer fließt oftmals eine Abfindung an den Arbeitnehmer. Diese Zahlung soll den Arbeitnehmer für den Verlust seines Arbeitsplatzes entschädigen. Doch regelmäßig kommt es nach der Zahlung zur großen Enttäuschung, denn auch Abfindungszahlungen sind steuerpflichtig. Das Ergebnis: eine deutlich geringere Summe als erwartet bleibt zurück. 

Um die Steuerlast der Abfindungszahlung so gering wie möglich zu halten, gibt es zahlreiche Optimierungsmöglichkeiten. Dabei gilt es allerdings viele Rahmenbedingungen zu beachten und zu prüfen, welche Gestaltungsmöglichkeiten die individuell am geeignetsten sind. Um die Steuerersparnis zu maximieren, sollten ein strategisch durchdachter Aufhebungsvertrag verhandelt und steuerlich begünstigte Investitionsmöglichkeiten wahrgenommen werden.

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Viele Optionen für Ihre Strategie

Diese Investitionsmöglichkeiten ermöglichen enorme Steuerersparnis hinsichtlich dieser Abfindung, senken die o.g. Nebeneinkünfte und stellen eine langfristige Geldanlage dar. Sie können ganz unterschiedlich aussehen. Hier nur einige Beispiele:

Photovoltaik-Investitionen

Ein PV-Investment sorgt neben langfristig stabilem Gewinn, auch für Steuerersparnisse . Die Anschaffungsausgaben einer PV-Anlage können zu 40% von der Steuer abgesetzt werden, wozu weitere 20% Steuerersparnis durch die Sonderabschreibung dazu kommen, entweder direkt oder langfristig anwendbar. Außerdem wird eine PV-Anlage über 20 Jahre linear abgeschrieben. Dadurch können jährlich weitere 5% des Direktinvestments einkommensmindernd geltend gemacht werden und die nachhaltige Steuerersparnis wird gefördert.

Denkmal-Immobilien

Bei der Investition in eine denkmalgeschützte Immobilie gewährt der Staat exklusive steuerliche Vorteile. Zum einen können Sie die Sanierungskosten vollständig als Werbungskosten steuerlich absetzen. Zum anderen lässt sich der Altbauanteil linear abschreiben und die Finanzierungszinsen ebenfalls steuerliche absetzen. Dazu kommt, dass der Verkauf einer Denkmal-Immobilie nach 10 Jahren vollkommen steuerfrei ist.

Rürup-Rente

Mit der Rürup-Rente lassen sich 2021 92% der gezahlten Rentenbeiträge absetzen. Die prozentualen Werte sollen zukünftig zunehmen und 2025 bei 100% liegen.
Die Rürup-Rente ist vor allem für Personen mit einem hohen Gehalt und einer ausgeprägten Investitionsbereitschaft geeignet. Da Sie eine Basis-Rente ist lohnt Sie sich vor allem wenn größere Summen investiert und somit steuerlich absetzbar werden. Die Beitragsgestaltung kann flexibel erfolgen, also in manchen Fällen monatlich, meistens aber zum Jahresende als Einmalzahlung.

Weitere Optionen

Hier haben wir nur drei Beispiele für Bestandteile einer Optimierungsstrategie vorgestellt. Es gibt jedoch eine große Bandbreite an Möglichkeiten, um Ihre Abfindung steuersparend zu strukturieren. Dabei kommt es auf die richtige Kombination an, die immer auch von ihren persönlichen Wünschen, Vorstellungen und Ihrer Situation abhängt.

Gemeinsam mit Ihnen wählen wir die besten Optionen aus einem großen Pool an Bausteinen. So entwickeln wir Ihre individuelle Strategie zur Senkung Ihrer Steuerlast.

Beratung, wie sie sein sollte: Individuell, effizient & zuverlässig

Diese und weitere Investitionsmöglichkeiten sind miteinander kombinierbar. Wird diese Kombination geschickt und individuell passend zusammengestellt, so lassen sich die steuerlichen Ersparnisse maximieren. Aufgrund des hohen Individualitätsgrads während des Abfindungsprozesses gibt es allerdings keinen einheitlichen, optimalen Lösungsweg. Jeder Fall ist einzigartig - allein deshalb ist es unerlässlich, einen kompetenten Partner hinzuzuziehen, der Sie mit Weitsicht und Erfahrung unterstützt.

Unsere KBHT-Experten sind Ihre Ansprechpartner für die Planung und Umsetzung einer steueroptimierten Abfindung. Unsere interdisziplinäre Ausrichtung mit Steuerberatern und Rechtsanwälten garantiert Ihnen sowohl steuerliche als auch generelle rechtliche Expertise im Rahmen Ihres Abfindungsprozesses und darüber hinaus. Kontaktieren Sie uns gern für ein unverbindliches Erstgespräch, in dem wir Ihre persönliche Situation erörtern. 

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Ihr Ansprechpartner

Guido Stassen

Steuerberater, Partner

Standort Neuss
+49 (0) 2131 / 9243 - 20
Guido.Stassen@kbht.de