Abfindungsoptimierung
Gemeinsam für das Maximum aus Ihrer Abfindungszahlung
Bei der Trennung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer fließt oftmals eine Abfindung an den Arbeitnehmer. Diese Zahlung soll den Arbeitnehmer für den Verlust seines Arbeitsplatzes entschädigen. Doch regelmäßig kommt es nach der Zahlung zur großen Enttäuschung, denn auch Abfindungszahlungen sind steuerpflichtig. Das Ergebnis: eine deutlich geringere Summe als erwartet bleibt zurück.
Um die Steuerlast der Abfindungszahlung so gering wie möglich zu halten, gibt es zahlreiche Optimierungsmöglichkeiten. Dabei gilt es allerdings viele Rahmenbedingungen zu beachten und zu prüfen, welche Gestaltungsmöglichkeiten die individuell am geeignetsten sind. Um die Steuerersparnis zu maximieren, sollten ein strategisch durchdachter Aufhebungsvertrag verhandelt und steuerlich begünstigte Investitionsmöglichkeiten wahrgenommen werden.
Viele Optionen für Ihre Strategie
Diese Investitionsmöglichkeiten ermöglichen enorme Steuerersparnis hinsichtlich dieser Abfindung, senken die o.g. Nebeneinkünfte und stellen eine langfristige Geldanlage dar. Sie können ganz unterschiedlich aussehen. Hier nur einige Beispiele:
Beratung, wie sie sein sollte: Individuell, effizient & zuverlässig
Diese und weitere Investitionsmöglichkeiten sind miteinander kombinierbar. Wird diese Kombination geschickt und individuell passend zusammengestellt, so lassen sich die steuerlichen Ersparnisse maximieren. Aufgrund des hohen Individualitätsgrads während des Abfindungsprozesses gibt es allerdings keinen einheitlichen, optimalen Lösungsweg. Jeder Fall ist einzigartig - allein deshalb ist es unerlässlich, einen kompetenten Partner hinzuzuziehen, der Sie mit Weitsicht und Erfahrung unterstützt.
Unsere KBHT-Experten sind Ihre Ansprechpartner für die Planung und Umsetzung einer steueroptimierten Abfindung. Unsere interdisziplinäre Ausrichtung mit Steuerberatern und Rechtsanwälten garantiert Ihnen sowohl steuerliche als auch generelle rechtliche Expertise im Rahmen Ihres Abfindungsprozesses und darüber hinaus. Kontaktieren Sie uns gern für ein unverbindliches Erstgespräch, in dem wir Ihre persönliche Situation erörtern.
Vereinbaren Sie Ihr Erstgespräch