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Kryptowährungen

Virtuelle Währungen korrekt besteuern

Terminbuchung aktuell nicht möglich

Hinweis: Wir sind überwältigt von der großen Anzahl an Anfragen von Kryptoanlegern aus dem gesamten Bundesgebiet, die uns in den letzten Monaten erreicht haben. Im Sinne unserer Mandanten legen wir besonderen Wert auf exzellente Beratungsqualität. Aktuell verfügen wir leider nicht über die nötige Kapazität, um weitere Anfragen aus dem Bereich Kryptowährung anzunehmen.

Sie denken, wir sollten trotzdem über eine langfristige Zusammenarbeit ins Gespräch kommen? Dann nutzen Sie unser Kontaktformular und teilen Sie uns Ihr Anliegen mit. 

Kryptowährungen werden gesellschaftsübergreifend zu einem allgegenwärtigen Thema. Neben der Möglichkeit Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und Co. als Zahlungsmittel einzusetzen wird die Anlage in Kryptowährungen oder auch ein aktiver Handel für Privatpersonen, Unternehmen und auch Institutionelle Anleger immer geläufiger. Auch nach Zulassung des ersten Blockchain ETFs im Oktober 2021 sind Begriffe wie Kryptowährungen, Coins, NFTs, Wallet, Mining, HODLn, Lending, Fork oder Airdrop nicht nur für viele Menschen, sondern häufig auch für die Finanzämter Neuland. Bei der Besteuerung von Kryptowährung gibt es deshalb immer noch viele Unsicherheiten und Informationslücken.

Blickt man auf die Tendenz, so erkennt man, dass die Krypto-Besteuerung verschärft wird. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit dem Entwurf eines neuen BMF-Schreiben vom 17.06.2021 versucht, einige Informations- oder Besteuerungslücken zu schließen. Die EU arbeitet an einem automatischen Informationsaustausch auf Krypto-Anlagen und E-Geld (DAC8). Weiterhin bleiben jedoch Auslegungsspielraum und offene Fragen in der Besteuerung Ihrer Aktivitäten im Bereich Krypto. Das Problem wird deutlich, wenn man bedenkt, dass die fehlende oder falsche Steuerdeklaration von Kryptoerträgen als strafbare Steuerhinterziehung gewertet werden kann und wird.

Sind Sie bereits im Bereich Kryptowährungen / NFTs aktiv oder möchten es werden? Gerade dann ist eine möglichst frühzeitige Beschäftigung mit den steuerlichen Rahmenbedingungen wichtig. Die Behandlung von BTC, ETH, NFTs o.ä. in der Einkommensteuererklärung bei Privatpersonen oder in Unternehmen wirft viele Fragen auf. Zudem lässt sich die Steuerbelastung häufig gestalten. Ein Experte an Ihrer Seite ist hier besonders wertvoll.

Ihre Vermögensanlage ist unser Fachgebiet. Unsere Experten im Bereich Kryptowährungen beraten Sie gern, egal ob Sie Neuling oder bereits Veteran in diesem innovativen Markt sind. Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie Ihr persönliches oder digitales Erstgespräch.

Typische Fragen, die uns regelmäßig gestellt werden:

  • Welche steuerlichen Pflichten treffen mich beim Kauf, Verkauf oder Trading mit Kryptowährungen oder NFTs?
  • Wie gehe ich mit Airdrops um?
  • Ist diese Besteuerung von Kryptowährungen und NFTs in Deutschland nicht verfassungswidrig?
  • Welche steuerlichen Dokumentationspflichten gibt es und wie erfülle ich diese möglichst effizient? (Wir empfehlen Cointracking, Accointing oder Blockpit)
  • Wie deklariere ich meine Krypto-Aktivitäten rechtssicher gegenüber dem Finanzamt? Ich möchte ruhig schlafen.
  • Was kann passieren, wenn ich meine steuerlichen Pflichten nicht erfülle? Was mache ich, wenn ich bislang keine oder unrichtige Steuererklärungen eingereicht habe?
  • Wie lässt sich die Besteuerung meiner Aktivitäten gestalten?
  • Ist es für mich sinnvoll, über eine GmbH tätig zu werden?
  • Wie gründe ich eine Krypto-GmbH? (per Vorratsgesellschaft?)

Haben auch Sie Fragen? Wir helfen Ihnen mit praktischen Lösungen für die laufende Besteuerung und Dokumentation (smart, schlank & digital), die Strukturierung von steuergünstigen und rechtssicheren Gestaltungen sowie deren Umsetzung. Kontaktieren Sie uns einfach für ein Erstgespräch.

Zur Besprechung Ihrer Anliegen bieten wir Ihnen gerne auch digitale Videomeetings an, die Sie bequem von zuhause oder von Ihrem Arbeitsplatz durchführen können.

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Ihr Ansprechpartner

Dr. Martin Heyes

Dr. Martin Heyes

Steuerberater, Partner

Standort Neuss
+49 (0) 2131 / 92 43 - 0
Martin.Heyes@kbht.de

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