Einblick
Die achte CONNECT von KBHT
Ich freue mich sehr, Ihnen die neue Ausgabe unserer CONNECT zu präsentieren. Natürlich ist jedes Heft immer lesenswert, aber diesmal sind die Inhalte besonders. Besonders anders. Es geht um Neuerungen und damit um Veränderungen. Das ist nichts, was uns Menschen Freude bereitet – ganz im Gegenteil: Veränderungen rufen meist Ängste oder zumindest erst einmal ein gewisses Unwohlsein hervor. „Never change a running system!“, möchte man am liebsten rufen, wenn der Gesetzgeber wieder mit Neuerungen kommt.
Aber im Grunde genommen wissen wir, dass Veränderungen nötig sind. Unsere Wirtschaftswelt wandelt sich, neue Entwicklungen brauchen neue unternehmerische Lösungen. Das findet auch Dr. Martin Heyes, der diesmal unser Editorial verfasst hat. Weiter geht’s auf Seite 4 mit dem wichtigen Thema Nachhaltigkeit, über das wir mit Michael Thelen und Roland Krohn gesprochen haben. Auch der Umgang mit Missständen muss neu betrachtet werden – auf Seite 7 befassen wir uns mit dem Thema Hinweisgeberschutzgesetz.
Frank Rothkopf ist Diplom-Designer und geschäftsführender Gesellschafter der Düsseldorfer Werbeagentur Rothkopf & Huberty. Außerdem ist er seit 30 Jahren unser Mandant. Auf Seite 8 stellen wir den kreativen Lösungsanbieter vor.
Dass sich der Arbeitsmarkt verändert hat, spüren viele von uns – Stichwort Fachkräftemangel. Aber was schafft Abhilfe? Die Stellenanzeige in der Zeitung reicht nicht mehr aus. Wie wir helfen können, zeigen wir auf Seite 9. Und auch beim Thema E-Rechnung möchten wir Sie bestmöglich unterstützen. Ab dem 01. Januar 2025 gehört die E-Rechnung im B2B-Bereich zur unternehmerischen Pflicht. Auf Seite 10 finden Sie Details und Daten zu unserer Infoveranstaltung. Wenn Sie darüber hinaus noch Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an.
Lesen Sie auch unbedingt den Artikel auf Seite 11. Denn hier finden Sie das Ergebnis der Veränderungen, die wir im Laufe der letzten Jahre bei uns im Hause umgesetzt haben und die jetzt ganz offiziell ausgezeichnet wurden: Unsere Arbeitsbedingungen und unsere Arbeitsplatzkultur sorgen dafür, dass wir ein „Great place to work®“ sind und zu den besten Arbeitgebern Deutschlands zählen. Beendet wird die Ausgabe wie immer mit den Stimmen unserer KBHT-Partner:innen
Janice Bruni
Steuerberaterin, Partnerin
Sie können CONNECT hier als PDF downloaden oder online weiterlesen.
Inhalte dieser Ausgabe
Intern
„Sehen Sie Veränderung als Chance für einen positiven Wandel im eigenen Unternehmen – und damit auch als einen wichtigen Beitrag für Wirtschaft und Gesellschaft.“
Dr. Martin Heyes
Dipl.-Finanzwirt, LL.M. (Wirtschafts- und Steuerrecht), Steuerberater, Partner
Liebe Leserinnen und Leser,
gesetzlich bedingte Veränderungen sorgen häufig für Ärger und Ratlosigkeit. Wer sie aber akzeptiert und sich proaktiv mit ihnen auseinandersetzt, kann sie erfolgreich bewältigen. Bei KBHT haben wir uns drei Worte auf die Fahne geschrieben: Vorausdenken. Vorausschauen. Voranbringen. In diesem Sinne wollen wir den Weg in die Zukunft mit Ihnen gehen.
In jeder Veränderung liegt auch Potenzial. In dieser Ausgabe beschäftigen wir uns unter anderem mit Environmental, Social Governance (ESG), der E-Rechnung und dem Hinweisgeberschutzgesetz – drei Entwicklungen, die Unternehmen fordern und Signalwirkung für eine unternehmerisch erfolgreiche Zukunft haben.
E-Rechnung: Digitalisierung als Effizienztreiber
In der Digitalisierung der Rechnungsstellung liegen viele Vorteile für Sie. Die E-Rechnung reduziert den Papierverbrauch und schont damit die Umwelt, sie kann kaufmännische Prozesse optimieren und Fehlerquellen verringern. Wenn Sie frühzeitig einsteigen, sind Sie bereit, sobald die gesetzliche Pflicht eintritt – ein echter Wettbewerbsvorteil und die Basis für weiteres Wachstum.
ESG: Nachhaltigkeit als strategischer Vorteil
Environmental, Social Governance ist ein integraler Bestandteil einer zukunftsorientierten Unternehmensstrategie. Nachhaltigkeit bezieht sich dabei nicht nur auf den Umweltschutz, sondern auch auf nachhaltig gute Beziehungen mit Kund:innen und Mitarbeitenden. Unternehmen, die ESG-Prinzipien konsequent umsetzen, profitieren von einer gesteigerten Attraktivität für Investor: innen.
Hinweisgeberschutzgesetz: Transparenz schafft Vertrauen
Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen, Mechanismen zum Schutz von Whistleblower:innen einzuführen. Solche Systeme fördern eine Kultur der Transparenz und Integrität. Ein offener Umgang mit Missständen und die Möglichkeit, diese ohne Angst vor Repressalien melden zu können, stärken das Vertrauen der Mitarbeitenden und aller Personen, die mit Ihrem Unternehmen in Berührung kommen.
Veränderung treibt Fortschritt, Fortschritt bedingt Veränderung
Die genannten Entwicklungen sind nur einige Beispiele für die Veränderungen, denen Sie sich als Unternehmer:in stellen müssen. Wir sollten sie als Chance sehen, die eigenen Prozesse zu überdenken und zu optimieren. Wenn Sie die positiven Aspekte der Veränderungen aktiv nutzen, können Sie Ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern und einen bedeutenden Beitrag zur nachhaltigen und verantwortungsvollen Gestaltung der Wirtschaft leisten.
Wir bei KBHT freuen uns, Sie auf dem Weg der Veränderung zu begleiten. Wir sind für Sie da – persönlich, klug und sicher. Ein Wirtschaftsleben lang.
Interview mit Michael Thelen und Roland Krohn
Nachhaltigkeit als Chance verstehen
Das Kürzel ESG hat fast jede:r Unternehmer:in schon einmal gehört. Es steht für „Environmental, Social Governance“ („Umwelt, Soziales und Unternehmensführung“) und umfasst moderne Kriterien für das nachhaltige Wirtschaften von Unternehmen. Das Thema wird von der EU mit Nachdruck vorangetrieben – und das bereitet vielen Sorge. Warum? Weil das Thema undurchsichtig scheint und die Angst vor zusätzlichen Verpflichtungen schürt. Zeit, Licht ins Dunkel zu bringen! Im Gespräch mit Michael Thelen und Roland Krohn stellen wir klar, was konkret für Unternehmen ansteht und was wann, wie und wo zu tun ist.
Herr Thelen, das Thema „ESG“ schwebt wie ein Damoklesschwert über vielen Unternehmen. Was erwartet uns konkret?
Thelen: Die EU hat 2019 mit dem „European Green Deal“ die Weichen für die neue Gesetzgebung rund um Nachhaltigkeit für Unternehmen gestellt. Darauf aufbauend trat 2023 die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in Kraft, die Unternehmen verpflichtet, über Nachhaltigkeitsaspekte Bericht zu erstatten. Die ersten Unternehmen müssen diese Berichte bereits erstellen, viele weitere werden sehr kurzfristig folgen. Die Berichterstattung wird Teil des Lageberichts sein und damit auch extern geprüft.
Müssen also alle Unternehmen jetzt handeln?
Thelen: Je früher die Unternehmen anfangen, sich mit ihren Nachhaltigkeitsberichten auseinanderzusetzen, desto besser. Verpflichtend sind die Berichte nach CSRD schon seit Anfang des Jahres für alle Unternehmen, für die auch nach alten Richtlinien bereits eine CSR-Berichtspflicht bestand. Ab 1. Januar 2025 folgen dann alle weiteren großen Unternehmen sowie Mutterunternehmen von großen Unternehmensgruppen. Börsennotierte kleine und mittelgroße Unternehmen sollen ab 2026 verpflichtend berichten, haben jedoch eine Möglichkeit zum Aufschub bis 2028. Auch wenn es bis dahin noch etwas dauert, gilt es, bereits jetzt die Grundsteine zu legen, damit die Berichterstattung zum jeweiligen Stichtag kein Drama wird.
Stichwort Berichterstattung: Herr Krohn, was genau muss in einem solchen Nachhaltigkeitsbericht stehen?
Krohn: Er beinhaltet eine Beschreibung des Geschäftsmodells, der Strategie und der Unternehmenspolitik hinsichtlich der Nachhaltigkeitsaspekte. Zeitgebundene Nachhaltigkeitsziele müssen erläutert und auch der Beitrag zur Reduzierung von Treibhausgas-Emissionen muss genannt werden. Zudem müssen die Rollen von Geschäftsführung, Aufsichtsrat und weiteren Verwaltungsorganen in Bezug auf Nachhaltigkeitsfragen und die zugrunde liegenden Anreizsysteme beschrieben werden. Das ist schon sehr umfangreich.
Also viel Arbeit …
Krohn: Jein. In vielen Fällen liegen die Informationen schon im Unternehmen vor – sie brauchen „nur“ noch zusammengestellt und in die korrekte Form gebracht zu werden. Allerdings sind Unternehmen auch verpflichtet, eine Art Due- Diligence-Verfahren in Bezug auf ihre Nachhaltigkeit durchzuführen und im Bericht zu beschreiben. Dabei müssen auch nachteilige Auswirkungen des Geschäftsmodells und die Maßnahmen zur Minderung dieser beschrieben werden. Zudem ist ein Wechsel der Perspektive nötig: Unternehmen müssen ebenfalls aufzeigen, inwiefern Nachhaltigkeitsaspekte Risiken für das eigene Geschäftsmodell darstellen.
Verständlich, dass ESG Sorgen bereitet. Herr Thelen, was sagen Sie Unternehmen, die künftig berichtspflichtig werden?
Thelen: Es ist wichtig zu verstehen, dass der Bericht nicht nur Mittel zum Zweck ist und auch keine Schikane seitens der EU. Studien zeigen, dass Unternehmen, die transparent mit ihren Nachhaltigkeitszielen umgehen, größeres Vertrauen genießen. Nicht nur Kundinnen und Kunden, sondern auch Investorinnen und Investoren sowie Share- und Stakeholder entwickeln ein immer größeres Interesse für Unternehmen, die verantwortungsbewusst handeln. Ob bereits Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt werden oder das Thema neue Denkanstöße liefert – ESG sollte in jedem Fall als Chance verstanden werden.
Wie geht KBHT mit diesem wichtigen Thema um?
Thelen: Wir haben bereits damit begonnen, ein Kompetenzteam rund um ESG aufzubauen. Roland Krohn hat eine Weiterbildung des Instituts der Wirtschaftsprüfer zum Sustainability Auditor abgeschlossen und einige unserer Kolleginnen und Kollegen im Wirtschaftsprüfungsteam spezialisieren sich auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Wir haben also schon das nötige Know-how in der Mannschaft, um Unternehmen umfassend zu beraten.
Herr Krohn, was sollten Mandantinnen und Mandanten, auf die das Thema zukommt, nun als Erstes tun?
Krohn: Ich beantworte das mal mit einem Negativ: Bitte lassen Sie das Thema nicht liegen, bis es zu spät ist. Der erste Schritt wäre, uns anzusprechen. Gemeinsam beleuchten wir dann die Situation und analysieren, welche Anforderungen schon erfüllt werden. Gemeinsam erarbeiten wir anschließend einen Plan, der mit unserer Unterstützung möglichst stressfrei zum ersten Bericht führt. Natürlich stehen wir auch als Prüfer für die erste Runde der Nachhaltigkeitsberichte zur Verfügung, wenn der Bericht mit einem anderen externen Partner erstellt wird. Kurz gesagt: Sprechen Sie mit uns!
Danke für das spannende Interview und die vielen Einblicke.
Rechtsthema - Hinweisgeberschutzgesetz
Hinweisgeberschutz stärkt die Zufriedenheit der Mitarbeitenden
Seit Dezember 2023 gelten die Regelungen des Hinweisgeberschutzgesetzes zur verpflichtenden Einrichtung eines Meldesystems für Unternehmen mit einer Personalstärke von mehr als 50 Mitarbeitenden.
Personen eine einfache Möglichkeit einzuräumen, um auf Rechts- und Regelverstöße in ihrem Arbeitsumfeld hinzuweisen, und sie vor nachteiliger Behandlung nach Weitergabe der Hinweise zu schützen – das ist das Ziel des Gesetzes. Insbesondere Mitarbeitenden stehen durch die EU-Whistleblower-Richtlinie nun Kanäle zur Verfügung, über die sie Missstände kommunizieren und aufdecken können. Das schafft eine transparente Arbeitsatmosphäre, in der sich Mitarbeitende wohlfühlen und die letztendlich zu einer positiven Unternehmenskultur beiträgt.
Zufriedene Beschäftigte
In der heutigen Arbeitswelt, die unter anderem vom Fachkräftemangel geprägt ist, spielt die Zufriedenheit der Mitarbeitenden eine große Rolle. Mit einem Hinweisgebersystem signalisieren Verantwortliche, dass Mitarbeitende mit ihren Anliegen Gehör finden und ernst genommen werden. Dies ist nicht nur ein wichtiger Baustein in einem funktionierenden Compliance Management System – es stärkt auch das positive Image eines Unternehmens und macht es so interessant für potenzielle Bewerber:innen.
Ein System von KBHT
Für Mandant:innen und Externe bieten wir die Bereitstellung eines Hinweisgeberschutzsystems an, bei dessen Ausgestaltung wir individuelle Wünsche und Anforderungen berücksichtigen. Die Implementierung und die Bearbeitung eingehender Hinweise erfolgen durch unsere KBHT-Rechtsanwält:innen. Wir haben mit unseren Hinweisgebersystemen bislang durchweg gute Erfahrungen gemacht. Was uns besonders positiv gestimmt hat: Die meisten Arbeitgeber:innen empfanden die Einrichtung des Hinweisgeberschutzsystems nicht als eine umzusetzende gesetzliche Pflicht, sondern vielmehr als eine Gelegenheit, den eigenen Mitarbeitenden im Unternehmen einen freien Kanal zur Äußerung von Kritik und Aufklärung möglicher Missstände bereitzustellen. Uns zeigt dies, dass die Zufriedenheit der Mitarbeitenden ein sehr großes Anliegen unserer Mandantschaft ist.
Weniger Meldungen als gedacht
Was sich auch gezeigt hat: Die „Angst“ vor einer Flut von Meldungen ist unbegründet. Sollte es entsprechende Themen geben, werden diese wohl meist offen gegenüber Vorgesetzten oder der Geschäftsführung adressiert. Die Meldekanäle des Hinweisgeberschutzsystems werden jedenfalls nur in seltenen Fällen genutzt. Wir finden: ein gutes Zeichen für gute Unternehmen.
Mandantenportrait
Offenheit und partnerschaftliche Zusammenarbeit auf Augenhöhe sind die beste Basis für den Erfolg
Die Düsseldorfer Werbeagentur Rothkopf & Huberty wurde 1993 als klassische Agentur mit dem Ziel gegründet, ganzheitliche Kommunikationskonzepte für Unternehmen und Marken zu entwickeln.
Heute beraten Frank Rothkopf und sein Partner Marc Lütkemeier mit einem knapp 40-köpfigen Team Kund:innen aus den Bereichen B2C und B2B. Dabei arbeiten die vier Units R&H CREATION, R&H LIVE!, R&H PEOPLE und R&H DIGITAL bereichsübergreifend an 360-Grad- Kommunikationslösungen für mittelständische Unternehmen sowie internationale Konzerne.
Eine besondere Position hat sich die Agentur im Bereich der Live-Kommunikation auf Musikfestivals und -Events erarbeitet. Mit über 400 konzipierten und realisierten Markenauftritten für große und kleine Brands gehört R&H in diesem Bereich heute zu den führenden Agenturen in Deutschland.
Von der Entwicklung der Markenauftritte (Creation) über die technische Umsetzung, die Durchführung auf den Veranstaltungen mit Promotionpersonal (Live!/People) bis hin zur erweiterten Kommunikation in Social Media sowie der Evaluation der Ergebnisse (Digital) erhalten Kunden:innen von Rothkopf & Huberty dabei einen One-Stop-Shopping-Service, bei dem neben dem kreativen Output Zuverlässigkeit und Qualität wesentliche Faktoren sind. Zuletzt hat R&H auf dem Parookaville Festival 2024 für die Marke Ploom ein innovatives und branchenprägendes Brand-Modul entwickelt und damit neue Maßstäbe für die Markenkommunikation in der deutschen Festivallandschaft gesetzt.
Im Bereich der klassischen Kommunikation sind es die zielorientierte Beratung und die visuelle Umsetzung auf höchstem Niveau, die die Kund:innen von R&H schätzen. Nicht umsonst zählen Unternehmen wie der Heidelberger Schreibgerätehersteller C. Josef Lamy zum langjährigen Kundenstamm.
KBHT begleitet Rothkopf & Huberty seit der ersten Stunde in den unterschiedlichsten Fragestellungen rund um das Unternehmen. Die partnerschaftliche Zusammenarbeit sowie die zu jeder Situation lösungsorientierte Beratung von KBHT waren und sind für unsere gesunde Unternehmensentwicklung immer ein wichtiger Bestandteil. Die 30 Jahre andauernde, gute Kundenbeziehung spricht in diesem Kontext sicher für sich.
„Kreative Lösungen, hoher Qualitätsanspruch und unbedingte Zuverlässigkeit sind unsere Basis für langjährige, partnerschaftliche Kundenbeziehungen.“
Frank Rothkopf, Diplom-Designer, geschäftsführender Gesellschafter
Recruiting Consulting
Alles eine Sache der Einstellung – Talente finden und binden
Fast jede Unternehmerin und jeder Unternehmer kennt das: E-Mails, LinkedIn-Nachrichten und Posts mit angeblich schnellen Lösungen für den Fachkräftemangel verstopfen das Postfach. Oftmals sind das nur leere Versprechungen! Selbst wenn man damit einmal zum Erfolg kommen sollte, sorgt das nur für eine kurzfristige Entlastung – denn die eigentlichen Herausforderungen im Recruiting liegen im strukturellen Bereich.
Wir haben dies erkannt und bieten eine umfassende Recruiting-Beratung an, die den gesamten Prozess abdeckt – von der Marktanalyse über die Prozessoptimierung bis hin zur Einführung modernster Bewerber-Managementsysteme. Dabei teilen wir Best Practice, entwickeln maßgeschneiderte Lösungen für die individuelle Situation der Mandant:innen und finden heraus, womit sie sich im Wettbewerb um die besten Talente absetzen.
Bewerberzufriedenheit ist kein Zufall
Die Erkenntnis, dass die Auseinandersetzung mit diesen Themen der Hebel für erfolgreiches Recruiting ist, kommt nicht von ungefähr: Wir selbst haben als Arbeitgeber diesen Prozess durchlaufen. Den Fachkräftemangel spüren wir heute durch diese Arbeit an der Basis nicht mehr so stark wie früher – eine jährliche Wachstumsrate von über 10 Prozent und eine Bewerberzufriedenheit von 4,7 von 5 Punkten auf kununu zeigen, dass unser Ansatz funktioniert.
Talente gewinnen
Unser Head of Talent Acquisition Alexander Godjali ist einer der führenden Köpfe dieser Entwicklung. Er sagt zu seinem Anspruch an das Recruiting Consulting: „Wir suchen keine Kandidat:innen für unsere Mandant:innen. Unser Ziel ist es, Unternehmen in die Lage zu versetzen, selbst erfolgreich Personal für sich zu gewinnen.“
Innovative Tools
Dabei gehen wir weit über die klassische Beratung hinaus. „Wir entwickeln individuelle Strategien, die exakt auf die Bedürfnisse unserer Mandant:innen zugeschnitten sind“, so Godjali. Großen Wert legen wir auf die Einführung modernster Technologien, die den Recruiting-Prozess effizienter und transparenter machen. „Durch den Einsatz innovativer Tools können unsere Kunden:innen die besten Talente nicht nur schneller finden, sondern auch langfristig binden.“
Enge Zusammenarbeit
Wir sehen uns als Sparringspartner und Tippgeber: „Wir begleiten unsere Kund:innen durch den gesamten Recruiting-Prozess und stehen ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Vieles von dem, was wir erarbeiten, schlummert bereits im Unternehmen und wartet nur darauf, endlich einmal ausgesprochen oder umgesetzt zu werden“, betont Godjali. Diese enge Zusammenarbeit ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Erfolgsrezepts. Unternehmen, die auf der Suche nach qualifizierten Fachkräften sind, finden in uns einen zuverlässigen Partner, der ihnen hilft, ihr Potenzial zu verwirklichen und so ihre Position im Markt zu stärken. Danach können unsere Kund:innen diese Strategien selbst mit Leben füllen, profitieren aber dennoch von uns als Ansprechpartner auch im Anschluss an das eigentliche Projekt.
Jetzt durchstarten
Wir wissen, dass erfolgreiche Zusammenarbeit immer auch eine Frage der Chemie ist. Deswegen bieten wir unseren Mandant:innen die Möglichkeit eines Kennenlerngesprächs, in dem wir uns unter anderem über die individuellen Herausforderungen austauschen und eine Roadmap für unsere Kooperation erarbeiten. Wenn Sie uns kennenlernen möchten, nutzen Sie einfach den QR-Code, um ein Erstgespräch zu vereinbaren, oder kontaktieren Sie Ihren Ansprechpartner bei KBHT. Wir freuen uns auf Sie.
Mehr zum Angebot Recruiting Consulting
Neue Zeiten für den B2B-Bereich
Aktuelle Infoveranstaltung: „Update E-Rechnung“
Mit dem 1. Januar 2025 wagen wir uns alle einen Schritt weiter ins „Neuland“: Die Einführung der E-Rechnung läutet die umsatzsteuerliche Zeitenwende im B2B-Bereich ein. Ab diesem Datum sind alle Unternehmerinnen und Unternehmer in Deutschland verpflichtet, Rechnungen von Geschäftspartner:innen als sogenannte E-Rechnung empfangen zu können. Stufenweise folgt dann bis 2028 die Pflicht, E-Rechnungen für B2B-Rechnungen zu versenden.
Sie hätten als Unternehmer:in schon Augen und Ohren verschließen müssen, um in den letzten Wochen nichts vom Thema E-Rechnung mitzubekommen. Bei manchen Beiträgen könnte man denken, es wäre Zeit für Panik, andere berichten von lästigen Pflichten, wieder andere schüren Angst vor Strafen und Konsequenzen, wenn die erste Deadline zum 1. Januar 2025 verpasst wird.
Wir klären auf
Wir möchten dazu einen Gegenpol bieten: Unser Ziel ist es, Unklarheiten zu beseitigen und Ihnen neben den Pflichten auch einmal zu zeigen, welche großen Chancen in der Umstellung auf die elektronischen Rechnungen im strukturierten Format liegen. Deshalb werden wir im September eine Informationsveranstaltung unter dem Titel „Update E-Rechnung“ anbieten, zu der wir Sie herzlich einladen.
9. September 2024, 14:00–15:30 Uhr, digital per Microsoft Teams
Informieren Sie sich!
In der Veranstaltung werden verschiedene Themen behandelt: Was ist eine E-Rechnung? Welche Pflichten kommen auf Unternehmer: innen zu? Welche Übergangsregelungen müssen beachtet werden? Wir sprechen aber auch gemeinsam darüber, welche Chancen und Möglichkeiten sich durch die Einführung der E-Rechnung ergeben und wie Sie schon heute davon profitieren können. Durch das Programm wird unser Managing- Partner Volkher Schlegel führen, der Ihnen mit einem KBHT-Expertenteam Rede und Antwort stehen und alle Fragen rund um die Einführung dieses neuen Rechnungsstandards beantworten wird.
Jetzt anmelden!
Wenn Sie Interesse haben, an unserer Veranstaltung teilzunehmen, können Sie sich über den QR-Code anmelden. Sichern Sie sich schon jetzt Ihren Platz und erhalten Sie alle wichtigen Informationen, damit Sie beruhigt an die Einführung der E-Rechnung in Ihrem Unternehmen gehen können. Wir freuen uns auf Sie.
Anmeldung Update E-Rechnung
Deutschlands beste Arbeitgeber
KBHT ist ein Great Place to Work!
Beste Arbeitsbedingungen und Arbeitsplatzkultur
KBHT zählt zu den Siegern des Landeswettbewerbs „Deutschlands beste Arbeitgeber 2024“. Dies wurde jetzt vom Forschungs- und Beratungsinstitut Great Place to Work bekannt gegeben. Ausgezeichnet wurden Unternehmen, die ihren Mitarbeitenden besonders attraktive Arbeitsbedingungen bieten und eine vorbildliche Arbeitsplatzkultur pflegen.
KBHT nahm 2024 zum zweiten Mal am Wettbewerb teil. Bereits 2022 konnten wir einen Platz in den Bestenlisten für die Consulting- Branche und regional in Nordrhein- Westfalen belegen. Neben diesen Auszeichnungen zählt unser Unternehmen 2024 nun erstmals branchenübergreifend zu den Top- Arbeitgebern der Bundesrepublik.
Bewertung der Mitarbeitenden
Der Wettbewerb basiert auf der vorausgegangenen Zertifizierung als Great Place to Work, die KBHT im vergangenen September erhalten hat. Dabei wurden Fragestellungen aus Kategorien wie Gerechtigkeit, Respekt, Zusammenarbeit, Führung, Teamwork, Innovation oder Kommunikation unter die Lupe genommen. Im Rahmen der Zertifizierung wurden alle Mitarbeitenden anonym zu den genannten Aspekten befragt. Zudem erhoben die Expert:innen von Great Place to Work im Rahmen eines Kultur-Audits, in welchem Maße sich das Management des Unternehmens mit Maßnahmen und Programmen zur Gestaltung einer attraktiven Unternehmenskultur beteiligt. Dabei wird die Bewertung durch die Mitarbeitenden jedoch deutlich stärker gewichtet. Mehr als 1.000 Unternehmen in Deutschland stellten sich 2023 der Prüfung durch Great Place to Work. „Die Auszeichnung steht für ein glaubwürdiges Management, das fair und respektvoll mit den Beschäftigten zusammenarbeitet, für eine hohe Identifikation der Mitarbeitenden und für einen starken Teamgeist im Unternehmen“, sagte Andreas Schubert, Geschäftsführer bei Great Place to Work Deutschland, anlässlich der Preisverleihung.
Top-Arbeitsklima
Die KBHT-Managing-Partner sind stolz auf die Auszeichnung. „Wir wollen für unsere Mitarbeitenden ein Arbeitgeber sein, von dem sie sagen: Bei KBHT arbeite ich gerne – heute und in Zukunft. Daran lassen wir uns messen. Die Zertifizierung als Great Place to Work und die Auszeichnung als einer der besten Arbeitgeber im Bundesvergleich zeigen uns, dass wir diesem Anspruch gerecht werden“, so Dr. Martin Heyes.
Arbeiten mit Perspektive
„Die Auszeichnung ist etwas ganz Besonderes für uns, denn sie geht auf die Meinung unserer Mitarbeitenden zurück. In Zeiten des Fachkräftemangels können wir uns nicht darauf beschränken, neue Mitarbeitende zu gewinnen. Das wäre wenig nachhaltig. Wir müssen unsere Mitarbeitenden vielmehr langfristig halten, motivieren und ihnen ein Umfeld bieten, in dem sie sich wohlfühlen. Mit dem Rückenwind dieser Auszeichnung arbeiten wir nun daran, auch dauerhaft ein Great Place to Work für sie zu bleiben“, ergänzt Volkher Schlegel.
Stimmen unserer KBHT-Partner
Guido Stassen
Dipl.-Finanzwirt, Steuerberater, Partner
Familien-GbRs sind insbesondere bei Immobilienvermögen eine beliebte Variante, um Vermögen auf die nächste Generation zu übertragen und trotzdem an Erträgen und Entscheidungen beteiligt zu bleiben. Vorsicht aber bei fremdfinanzierten Immobilien – hier kann das Finanzamt von einer so genannten Teilentgeltlichkeit ausgehen. Dann drohen Steuerfestsetzungen, obwohl gar kein Liquiditätsfluss stattgefunden hat. Ob diese Sichtweise so bleibt, ist aktuell beim Bundesfinanzhof anhängig. Wenn auch Sie planen, Vermögen zu übertragen, beraten wir Sie gern.
Thomas Schnettler
Dipl.-Kaufmann, Steuerberater, Partner
Ab 1. Januar 2025 kommt die E-Rechnungspflicht für Unternehmer. Darauf sollten Sie vorbereitet sein. Kümmern Sie sich schon jetzt um die notwendigen Anpassungen für die Umstellung auf eine passende digitale Lösung. Agieren Sie, statt nur zu reagieren. So können Sie schon jetzt die Vorteile nutzen und arbeiten mit etablierten Prozessen, wenn die Pflicht kommt. Wir bei KBHT unterstützen Sie.