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Einblick

Die fünfte CONNECT von KBHT

Die Connect Ausgabe 5

Nun ist sie da, die neue Ausgabe der Connect. Wie immer haben wir uns Mühe gegeben, sie mit interessanten und abwechslungsreichen Inhalten zu füllen.
Hoffentlich ist uns das gelungen! Lassen Sie uns gern wissen, welche Anregungen und Kommentare Sie haben.

Ein ereignisreiches Jahr geht zu Ende und niemand wird widersprechen, dass es für uns alle von Herausforderungen und manchen Härten geprägt war – sowohl persönlich als auch das Geschäft betreffend. Absehbar wird das kommende Jahr ebenfalls nicht einfach werden. Umso wichtiger ist für uns ein Versprechen, das Volkher Schlegel in der letzten Connect formuliert hat: „Es ist uns wichtig, unsere Mandanten gerade in herausfordernden Zeiten nicht alleinzulassen!“ Wie diese Unterstützung
aussieht beziehungsweise worin sie konkret besteht, lesen Sie in dem Interview mit Volkher Schlegel auf den Seiten 4 bis 6.

Vorher, auf Seite 3, begrüßt Sie Michael Thelen mit Eindrücken des Global Summit & Forum, an dem er kürzlich als KBHT-Ansprechpartner bei Allinial Global teilgenommen hat. Um in stressigen Zeiten zur Ruhe zu kommen und eine ausgewogene Work-Life-Balance zu ermöglichen, sind wir bei KBHT eine neue Partnerschaft eingegangen. Welche das ist, erfahren Sie auf Seite 7. Auf Seite 8 stellen wir Ihnen einen Mandanten vor, der ein besonders spannendes Geschäft betreibt: die Firma Schall Zelt- und Containersysteme aus Düren. Auf den beiden Folgeseiten geht es dann um das gerade heute so wichtige Thema Rechtsberatung.
Lesen Sie hier, was KBHT auf diesem Feld leistet, insbesondere in den Bereichen Miet- und Arbeitsrecht.

Auf Seite 12 informieren wir Sie über die erfolgreich fortschreitende Digitalisierung unserer HR mit der Personio-Software und erzählen kurz, wie wir bei KBHT mit wenigen Mitteln eine kleine Auszeit ermöglichen. Last, but not least: Auf der letzten Seite haben unsere Partner Tobias Baum und Roland Dreizehner noch interessante Hinweise für Sie.

So, nun wünsche ich Ihnen eine angenehme Lektüre und uns allen – trotz allem – frohe, besinnliche Feiertage und einen guten Rutsch.


Stefanie Graf
Steuerberaterin, Partnerin

Sie können CONNECT hier als PDF downloaden oder online weiterlesen.

Inhalte dieser Ausgabe

„Bei aller Expertise kommen wir ohne eine enge Beziehung zu unseren Mandanten nicht weiter.“

Michael Thelen berichtet über das Global Summit & Forum von Allinial Global

Die Krisen häufen sich. Und jetzt?

ein Interview mit Volkher Schlegel zum Thema Inflation und Krise

Kooperation mit dem pme familienservice

Moderne Stressbewältigung und eine gute Work-Life-Balance bei KBHT

Mit der KBHT-Rechtsberatung auf Kurs bleiben

Wir beantworten Ihre Fragen in Sachen Miet- und Arbeitsrecht

Froh über Personio

Wie wir unsere Personalprozesse digitalisieren

Massagen machen müde Muskeln munter!

Wie wir bei KBHT einfach zwischendurch für eine nachhaltige Auszeit sorgen

Stimmen unserer KBHT-Partner

In dieser Ausgabe: Tobias Baum und Roland Dreizehner

Intern

„Bei aller Expertise kommen wir ohne eine enge Beziehung zu unseren Mandanten nicht weiter."

Michael Thelen

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Partner, Dipl. -Kaufmann

bei KBHT haben wir uns auf die Fahne geschrieben, Ihnen, unseren Mandanten, in allen unternehmerischen Entscheidungen zur Seite zu stehen. Dabei haben viele Themen nicht nur deutschen Bezug.

Viele von Ihnen haben in Ihrem Unternehmerleben Berührungspunkte mit internationalen Geschäftspartnern, treiben grenzüberschreitenden Handel oder wagen mit Ihren Unternehmen den Gang ins Ausland. Auf der anderen Seite tätigen internationale Unternehmen Geschäfte in Deutschland. Genau dann brauchen sie einen Berater, der die lokalen Gegebenheiten kennt.

Deshalb sind wir Mitglied bei Allinial Global, einer der fünf größten Vereinigungen unabhängiger Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaften weltweit.

Mit knapp 26.000 Experten aus über 90 Ländern ergänzen wir unsere Expertise in der internationalen Steuerberatung um das geballte Wissen unserer Partner auf dem gesamten Globus.

Global Summit & Forum von Allinial Global in Las Vegas

Für KBHT bin ich seit vielen Jahren als Ansprechpartner bei Allinial Global unterwegs. Der regelmäßige Austausch mit Kolleginnen und Kollegen auf der ganzen Welt inspiriert mich dabei besonders. Deshalb habe ich mich sehr gefreut, in diesem Jahr wieder zum Global Summit & Forum, einer Art Jahreshauptversammlung von Allinial Global, reisen zu können. Nach zwei pandemiebedingten Digitalveranstaltungen kamen wir in diesem Jahr in Las Vegas endlich wieder persönlich zusammen.

In verschiedenen Workshops, bei Vorträgen und gemeinsamen Gesprächen arbeiteten wir an aktuellen Themen. Was mir dabei auffiel? Egal wo wir und unsere Unternehmen herkommen, so stehen wir und unsere Mandanten doch weltweit vor den gleichen Herausforderungen: Pandemie, Inflation und Ukraine-Krieg machen uns allen zu schaffen. Dazu stellt der Fachkräftemangel in diversen Branchen – auch in der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung – uns und unsere Mandanten vor große Aufgaben. Die Frage, vor der wir vor allen anderen stehen: Welche Möglichkeiten haben wir, um diesen Problemen zu begegnen? Wie helfen wir unseren Mandanten bestmöglich durch die lange Krise? Was raten wir ihnen? All diese Themen fließen natürlich auch in die aktuelle Ausgabe der Connect ein.

Für KBHT und für Sie nehme ich aus Las Vegas viele Impulse und jede Menge neue Kontakte mit. Das Wichtigste bleibt aber das, was ein Kollege in einer Session sagte: „Bei aller Expertise kommen wir ohne eine enge Beziehung zu unseren Mandanten nicht weiter.“ Nicht nur für Sie, sondern mit Ihnen am gemeinsamen Erfolg zu arbeiten, bleibt unser Fokus. Jetzt und über die Krise hinaus.

Interview mit Volkher Schlegel

Die Krisen häufen sich. Und jetzt?

„Mögest du in interessanten Zeiten leben!“ Dieses Sprichwort, auch bekannt als chinesische Verwünschung, beschreibt die aktuelle Lage treffend.

Herr Schlegel, wir alle kennen die Nachrichten der letzten Monate zum Thema Gas- und Energiekrise und Inflation. Welche Auswirkungen haben diese Themen aktuell auf Ihre Mandanten?

Die Zeiten sind tatsächlich alles andere als einfach! Zu den Herausforderungen durch die Pandemie wie zum Beispiel den gestörten Lieferketten kommen nun vor allem die teils extremen Preissteigerungen hinzu, die so gut wie alle Branchen betreffen. Viele Mandanten haben mit diesen allgemeinen Kostensteigerungen zu kämpfen. Das gilt übrigens auch beim Personal, denn der Fachkräftemangel besteht ja weiterhin!
Der Immobilienmarkt schwächelt aufgrund der Zinserhöhungen, durch die unsichere Lage und unklaren Zukunftsaussichten. Auch die Banken sind deutlich vorsichtiger bei der Kreditwürdigkeitsprüfung. Einzelnen Mandanten sind durch die kriegsbedingten Sanktionen die Handelspartner oder ihr Einkaufsund Absatzmarkt weggebrochen. Man sieht, es gibt viele Faktoren, die dazu führen können, dass Geschäftsmodelle und Rentabilitäten unter Druck geraten.

Welche Fragen kommen hierzu am häufigsten auf?

Wie bereits gesagt, die Banken sind sehr viel vorsichtiger und erwarten von den Mandanten mehr Unterlagen und Dokumentation für die Bonitäts- und Tilgungsprüfung. Wir helfen hier bei der Aufbereitung der Ertrags- und Liquiditätsplanungen und beraten bei Fragen zur Preisgestaltung, um die steigenden Kosten aufzufangen, also auch zur Kalkulation der notwendigen und möglichen Preiserhöhungen.

Was raten Sie Ihren Mandanten, was sollten sie jetzt tun?

Als Erstes sollte versucht werden, die Preissteigerungen an den Markt weiterzugeben, damit die gestiegenen Einkaufspreise und Personalkosten nicht aus der eigenen Marge bezahlt werden müssen. Das ist ein schwieriges Thema, aber man kommt wohl nicht daran vorbei.

Preissteigerungen sind sinnvoll und notwendig.

Überhaupt steht der Fokus auf Marge! Es macht Sinn, jetzt sein Kunden- und Leistungsportfolio besonders kritisch zu analysieren, auch Prozesse gehören auf den Prüfstand. Vielleicht ist ein Fokus auf die renditestärkeren Teile des Geschäfts das Gebot der Stunde? Auch wichtig: Auf Kundenseite ist mit Zahlungsausfällen durch Insolvenzen zu rechnen. Zur Sicherung der eigenen Liquidität empfiehlt sich eine zeitnahe Rechnungsstellung und zeitnahes Mahnen.

Die Bundesregierung hat bereits einige Hilfen zur Entlastung in Aussicht gestellt. Was sind die wichtigsten Punkte?

Da gibt es in der Tat einiges! Unternehmen, die von den Sanktionen betroffen sind, können diverse Kredit- und Bürgschaftsprogramme in Anspruch nehmen.

Auch auf der Arbeitnehmerebene gibt es Hilfen. Zum Beispiel die Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3.000 €. Diese ist abgabenfrei, was Arbeitgebern und Arbeitnehmern gleichermaßen zugutekommt. Zudem kann die Auszahlung flexibel gestaltet werden, also einmalig oder monatlich oder über andere, frei wählbare Zeiträume. Es bietet sich für die Tarifpartner an, diese Prämie bei Gehaltsrunden zu nutzen, um eine nachhaltige Steigerung der Grundgehälter zu vermeiden.

Hilfreich sind auch ein zumindest teilweiser Abbau der „kalten Progression“ durch die Erhöhung des Grundfreibetrages bei der Einkommensteuer, die Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrages und die Entfristung der Homeoffice-Pauschale und deren Erhöhung auf maximal 1.000 €.

Weiterhin zu nennen sind die Energiepreispauschale von 300 €, die es bald auch für Rentner gibt, und eine Erhöhung des Sonderausgabenabzuges für Rentenversicherungsbeiträge. Wie gesagt, die Liste ist lang. Aber sie müsste statt mit der „Gießkanne zu verteilen“ zielgerichteter auf stark Betroffene ausgerichtet werden. Es bleibt abzuwarten, wie die Bundesregierung jetzt nachlegt.

Ganz wichtig ist zurzeit unsere Unterstützung bei Bankgesprächen!

Wie sieht Ihre Hilfe bei der Umsetzung aus?

Einiges hatte ich ja bereits erwähnt, hier noch einmal die wichtigsten Leistungen in Kürze:

Wir leisten Unterstützung bei der Preisaufschlagskalkulation. Wie wirken sich die gestiegenen Kosten auf meinen Verkaufspreis aus, wie kann ich sie weitergeben?

Dann sprechen wir mit unseren Mandanten über die Unternehmensstrategie. Was lässt sich taktisch lösen, was muss strategisch angepasst werden?

Ganz wichtig sind zurzeit unsere Unterstützung bei Bankgesprächen und die Vorbereitung der Unterlagen für die Bonitäts- oder Tilgungsfähigkeitsprüfung.

Wir beraten bei den Arbeitnehmerthemen und helfen bei einer sinnvollen Ausgestaltung der Inflationsausgleichsprämie.

Trotz der aktuellen Situation stehen bei einigen Unternehmen auch geplante oder notwendige Investitionen an. Welche Herangehensweise empfehlen Sie
hierbei?

Grundsätzlich muss natürlich immer ein sorgfältiger Vergleich der Optionen erfolgen: Kauf und Finanzierung, Leasing und Darlehen. Dazu kommt die Liquiditätsplanung. Und alles sollte unter Einbeziehung unterschiedlicher Szenarien für verschiedene wirtschaftliche Entwicklungen geplant werden, also zum Beispiel Worst Case und Best Case.

Welche Schlüsse sollten Unternehmen aus der Krise ziehen? Können Mandanten vorbeugend Maßnahmen ergreifen?

So banal es klingt: Jede Krise birgt auch Chancen. Jetzt sollte man die (margen-)starken Bereiche des Geschäftes identifizieren und stärken. Gerade wenn die Nachfrage deutlich größer als das eigene Angebot ist, bietet sich so eine Fokussierung als Steuerungsinstrument an. Kostensteigerungen sollten so weit wie möglich weitergegeben werden, um den Bestand des eigenen Unternehmens nicht zu gefährden.

Angesichts des Fachkräftemangels sollte Wert auf die Sicherung des Mitarbeiterbestands gelegt werden – dazu lassen sich unter anderem steuerliche Förderungen wie die Inflationsausgleichsprämie nutzen. Aber natürlich muss weiterhin ein starker Fokus auf den Themen Recruiting und Mitarbeiterbindung sowie Zufriedenheit liegen. Stichwort Great Place To Work.

Aktuell

Alles im Gleichgewicht

Moderne Stressbewältigung und eine gute Work-Life-Balance bei KBHT

Das Wort von der Work-Life-Balance ist in aller Munde. Gemeint ist damit das Verhältnis zwischen Berufs- und Privatleben. Idealerweise steht beides in einem ausgewogenen – balancierten – Verhältnis zueinander. Das bedeutet aber nicht, dass damit nur ausgeglichene Arbeitszeiten gemeint sind!

Hier geht es um mehr: um Identifikation, Freude, Erfolg, Arbeitsklima und Kompatibilität mit dem Privatleben und individuellen Wünschen. Es geht also um eine Abwesenheit von Friktion, um die Vermeidung von negativem Stress.

Es ist nicht immer einfach, Privatleben und Beruf unter einen Hut zu bringen

Kinderbetreuung, die Pflege von Angehörigen oder einfach alltägliche Unwägbarkeiten sind häufige Herausforderungen. Oftmals wird für solche ungeplanten Situationen ein Urlaubstag eingesetzt, der eigentlich der Erholung dienen sollte. Dies kann durchaus zu Stress führen – was für alle Beteiligten kontraproduktiv ist. Das ist einer der Gründe, warum das Thema Stressbewältigung bei KBHT ganz oben steht.

Um solchen Situationen vorzubeugen und unseren Mitarbeitenden einen stressfreien Arbeitsalltag und eine gute Work-Life-Balance zu bieten, haben wir uns für eine Zusammenarbeit mit dem pme familienservice entschieden. In der bestehenden Kooperation haben unsere Mitarbeitenden die Möglichkeit, auf Beratungs- und Vermittlungsleistungen bei Kinderbetreuung (Regel-, Ferien- und Notbetreuung) sowie Lebenslagen- Coaching sowohl privat als auch beruflich zuzugreifen.

Über die pme-Hotline können die Mitarbeitenden ihre Anliegen schnell und unkompliziert zur Sprache bringen. Die pme Akademie bietet zu diesen Themen auch präventive Fachvorträge, Webinare und Gruppenangebote an, ergänzt wird dieser Service durch ein umfangreiches Informations- und Selbsthilfe-Online-Portal.

Kostenlos und wertvoll

Die Inanspruchnahme aller pme-Leistungen erfolgt anonym und vertraulich, die Kosten für diesen Service werden von KBHT übernommen. Neben diesen Dienstleistungen bietet der pme familienservice auch Beratungs- und Vermittlungsleistungen bei den Themen Pflege/Krankheit, betriebliches Gesundheitsmanagement, Gefährdungsbeurteilung psychische Belastungen, appbasiertes Blended Coaching, betriebliches Eingliederungsmanagement, Haus und Garten (Concierge), Relocation, Inhouse-Kinderbetreuung und Outplacement an. Außerdem fungiert der pme als externe Vertrauensstelle.

Der pme familienservice ist heute der größte und erfahrenste Dienstleister im deutschsprachigen Raum im Bereich Work-Life-Balance. Er unterstützt und entlastet seit mehr als 30 Jahren bundesweit Mitarbeitende von Unternehmen und Behörden.

pme legt Wert darauf, dass Ratsuchende schnell und zuverlässig von Fachberatenden betreut werden, die die lokale Situation kennen und auf regionale Informationen und Kontakte zurückgreifen können. Dabei verfügt jeder Standort über ein festes Team aus Fachberatenden der verschiedenen Bereiche, die bundesweit im engen Austausch miteinander stehen.

Echter Benefit für alle Beteiligten

Dieser Service stellt sich bei uns als echter Benefit dar, der von den Mitarbeitenden gerne genutzt wird. Bislang haben wir rundum positive Rückmeldungen erhalten und freuen uns sehr, unsere Mitarbeitenden mithilfe dieser Kooperation unterstützen zu können.

Wenn Sie als Unternehmen ebenfalls Interesse an einer Zusammenarbeit mit dem pme familienservice haben, teilen wir gern unsere Erfahrungen mit Ihnen.

Mandantenporträt

Schall Zelt- und Containersysteme

Zu unseren Mandanten zählen Unternehmen aus den verschiedensten Branchen. Das freut uns sehr, macht es doch unsere Arbeit herausfordernd und abwechslungsreich. Heute stellen wir Ihnen die Firma Schall Zelt- und Containersysteme vor.

Zelte? Ja, genau. Allerdings nicht die Zelte, die man vielleicht vom Campingplatz kennt. Bei Schall Zelt- und Containersysteme geht es um das gesamte Leistungsspektrum rund um mobile Arbeitsräume, also um echte Hightech-Produkte.

Hierzu zählen Konzeption, Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Zelten und Funktionscontainern für den militärischen und zivilen Einsatz bis hin zu funktionsfertigen Systemen. Erfolgreiche Produkte sind zum Beispiel Hangarzelte für den Auslandseinsatz, also Aluminium-Gerüstzelte als Hangar für Fluggeräte. Es ist offensichtlich, dass an solche Produkte die höchsten Anforderungen gestellt werden – man denke nur an unterschiedliche Klimazonen und die erforderliche Robustheit beim Transport und im Einsatz. Auch die aufblasbaren Zelte – LGZ, medizinische Versorgungszelte im Einsatz – sind echte Alleskönner! Sie eignen sich gleichermaßen für schnelle mobile Einsätze und längere Standzeiten und halten dabei auch höheren Wind- und Schneelasten stand. So sind sie auf vielfältige Weise in allen Klimazonen einsetzbar.

Natürlich umfasst die Angebotspalette des 1956 durch Matthias Schall gegründeten Unternehmens noch viele weitere interessante Produkte und Leistungen. In Merzenich im Kreis Düren entwickeln und produzieren rund 120 Mitarbeitende Systeme für mobile Arbeitsräume: von den erwähnten Zelten über Funktionscontainer, Gabelstaplerkabinen bis hin zu aufwendigen Sonderkonstruktionen. Von der ersten Idee bis zum fertigen Produkt entsteht alles in der Betriebsstätte in Merzenich.

Schall-Produkte sind also rundum „made in Germany“. Durch stetige Weiterentwicklung der Produkte sowie den Einsatz qualitativ hochwertigster Materialien wird sichergestellt, dass alle Produkte im weltweiten Einsatz den Anforderungen gerecht werden. Im Entwicklungsbereich kommt aktuelle 3-D-Konstruktionssoftware zum Einsatz, wodurch nicht nur die Entwickler unterstützt werden, sondern auch der Datenaustausch mit den Kunden gewährleistet ist. Sie merken, bei Schall ist man wohl zu Recht stolz auf seine Arbeit.

Und was sagt der geschäftsführende Gesellschafter Markus Schall zur Zusammenarbeit mit KBHT?

„An der Arbeit mit KBHT schätzen wir vor allem die hohe Fachkompetenz. Egal welches Thema wir gemeinsam angehen, André Berger und sein Team haben immer die passende Lösung!“

Markus Schall, geschäftsführender Gesellschafter

RECHTSTHEMA

Mit der KBHT-Rechtsberatung auf Kurs bleiben

Ob Unternehmen oder Privatperson: Fast jeder ist von den Folgen der Inflation, der Energiekrise und weiterer aktueller Umstände betroffen. Weil die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht immer jedem klar sind, werden oftmals Chancen nicht genutzt. Damit Sie klare Sicht behalten, unterstützt KBHT Sie auch bei rechtlichen Themen umfassend. Hier eine kleine Auswahl von aktuell an uns herangetragenen Fragestellungen:

Fragen in Sachen Mietrecht

Tatsächlich können Vermieter die Vorauszahlung der Nebenkosten anpassen – jedoch erst, wenn die Abrechnung aus dem vergangenen Jahr vorliegt. Vermieter haben demnach keinen Anspruch darauf, unterjährig höhere Vorauszahlungen zu verlangen, sofern dies nicht im Mietvertrag vereinbart ist.

Und was passiert, wenn Mieter die Nachzahlungen nicht leisten können? Grundsätzlich haben Mieter 30 Tage Zeit, die Rechnung zu begleichen. Sollte dies bis dahin nicht geschehen, kann bei Zahlungsverzug die Kündigung des Mietverhältnisses erfolgen. Dies gilt sowohl für Wohnraummieter als auch für gewerbliche Mieter.

Die meisten Mietverträge sehen eine Wertsicherungsklausel vor, welche die Angleichung der Miete an die allgemeine Preisentwicklung vorsieht. Problematisch ist, dass Mieterhöhungen erst nach Jahren und dann rückwirkend geltend gemacht werden. Dies stellt Mieter und Vermieter vor Schwierigkeiten, wenn die Mieter die hohen Nachzahlungen nicht erbringen können. Falsche Berechnungen und die Nutzung unwirksamer Wertsicherungsklauseln führen oft dazu, dass der Vermieter dann doch keinen Anspruch auf Anpassung des Mietzinses hat. Werden Mietverträge neu verhandelt, bietet sich die Gelegenheit, die Preisklauseln anzupassen. Auch unabhängig von anstehenden Mieterhöhungen und Neuverträgen ist es sinnvoll, Wertsicherungsklauseln zu prüfen – für Planungssicherheit und Risikovorsorge.

Durch die im Bundes-Klimaschutzgesetz verlangte deutliche Reduzierung von Treibhausgasimmissionen kann in den kommenden Jahren eine Mehrbelastung des Mieters infolge der Umstellung des damit verbundenen Heizungsbetriebs auf (Fern-)Wärmelieferung eintreten. Um dies zu vermeiden, hat der Gesetzgeber den Grundsatz der Kostenneutralität geschaffen. Für den Vermieter stellt sich die Frage, wie er verfahren soll, wenn er bei Umstellung des bisherigen Heizungsbetriebs auf klimafreundlichere (Fern-) Wärmelieferung eine Kostenneutralität nicht gewährleisten kann. Will der Vermieter dennoch eine Umstellung vornehmen, kann er nur die fiktiv zu berechnenden bisherigen Betriebskosten für die Versorgung mit Wärme oder Warmwasser vom Mieter verlangen, also insbesondere die Brennstoff- und die Wartungskosten, nicht aber sonstige Kosten des Energielieferanten. Stellt der Vermieter die Kosten der gewerblichen Wärmelieferung ungeachtet der fehlenden Kostenneutralität in die Heizkostenabrechnung ein, ist diese insoweit fehlerhaft. Der Mieter muss den Mangel gleichwohl innerhalb der Einwendungsfrist geltend machen.

Verwalter von Wohnungseigentum stehen derzeit vor besonderen Herausforderungen: Diese sind ein bestehender Materialmangel, hervorgerufen durch gestörte Lieferketten sowie damit und mit der Inflation einhergehenden Kostensteigerungen. Dies führt zu einer Reihe von Problemen bei der Fassung rechtssicherer Beschlüsse über die Vergabe von Aufträgen. Demnach sollten die möglicherweise auftretenden Problemkreise stets im Beschluss berücksichtigt werden, um Anfechtungen von vornherein zu vermeiden.

Immer öfter werden Photovoltaikund Solaranlagen im Zusammenhang mit Mietverträgen zum Thema. Probleme treten dann auf, wenn anhand des Vertrags nicht ersichtlich ist, in wessen Eigentum die Anlage nach einem etwaigen Auszug stehen soll und welche Rechte und Pflichten während der Mietzeit und nach deren Beendigung damit einhergehen. Es ist wichtig, diese Fragen zu Beginn des Mietverhältnisses rechtssicher vertraglich zu gestalten.

Fragen in Sachen Arbeitsrecht

Auch Arbeitgeber und Arbeitnehmer stehen vor Problemen: Grundsätzlich können Mitarbeitende die Arbeit nicht verweigern, weil im Betrieb nicht mehr im bisherigen Umfang gekühlt oder geheizt wird. Auch können sie sich nicht ohne Zustimmung des Arbeitgebers ins Homeoffice begeben.

Allerdings besteht ein Leistungsverweigerungsrecht dann, wenn Verstöße gegen arbeitsschutzrechtliche Vorgaben einen gewissen Schweregrad erreicht haben, beispielsweise wenn die Temperatur über einen längeren Zeitraum unter 19 Grad liegt. Da das Betriebsrisiko beim Arbeitgeber liegt, treffen ausschließlich ihn die wirtschaftlichen Folgen eines Produktionsausfalls oder Ähnlichem. Auch hier gilt es, rechtzeitig über arbeitsvertragliche Regelungen Vorsorge zu treffen.

Sollten staatliche Maßnahmen unmittelbar zu Produktionsstopps führen, dürfte Kurzarbeit möglich sein – vorausgesetzt, es besteht eine vertragliche Grundlage zur Anordnung der Kurzarbeit. Anders könnte dies die Bundesagentur für Arbeit sehen, wenn Unternehmen ihre Produktion vorsorglich einstellen, um Energiekosten zu sparen. Kurzarbeit setzt unter anderem voraus, dass der Arbeitsausfall unvermeidbar ist und auf einem vorübergehenden Ereignis beruht. Dies gilt es, vorab umfassend rechtlich zu prüfen, um eine Auseinandersetzung mit der Bundesagentur für Arbeit zu vermeiden.

Betriebsräte werden bei vielen Maßnahmen mitbestimmen wollen und haben auch entsprechende Mitbestimmungsrechte. Diese können sich etwa hinsichtlich des Ordnungsverhaltens, technischer Einrichtungen, des Gesundheitsschutzes oder mobiler Arbeit ergeben. Hierbei ist wichtig, den Betriebsrat rechtzeitig einzubinden.

Wird dies versäumt, kann der Betriebsrat einen Anspruch auf Unterlassung der mitbestimmungspflichtigen Maßnahmen haben und ein Zwangsgeld festgesetzt werden.

Auch oder vielleicht gerade in stürmischen Zeiten bieten sich auch Chancen, wenn es um Investitionen und Wachstum für das eigene Unternehmen geht. KBHT unterstützt Sie hierbei aus einer Hand – rechtlich, steuerlich und mit unternehmerischem Weitblick. Von der Due-Diligence-Prüfung über die Vertragsgestaltung und auch noch über den erfolgreichen Abschluss hinaus.

Bleiben Sie auch rechtlich auf Kurs mit KBHT! Gerne unterstützen Sie unsere Rechtsanwälte bei der Prüfung Ihrer bestehenden Verträge oder Änderungen und bei Verhandlung und Abschluss von Neuverträgen

KBHT UND PERSONIO

Froh über Personio

Wie wir unsere Personalprozesse digitalisieren – und Zeit fürs Wesentliche gewinnen

Digitalisierung im HR-Bereich – was kann man da tun? Eine interne Analyse unserer HR-Abteilung ergab: Viele Prozesse waren gut durchdacht, aber noch sehr papierlastig.

Das wollten wir ändern! Was wir schon lange unseren Mandanten bieten, sollte nun auch unseren Mitarbeitenden zugutekommen.

Gesucht – gefunden: die datenschutzkonforme Lösung

Ende 2021 stießen wir bei unserer Recherche auf die HR-Software Personio. Diese HR-Komplettlösung versprach die digitale und datenschutzkonforme Abbildung all unserer Personalprozesse, sodass wir uns für Personio entschieden.

Was ist Personio?

Personio wurde 2015 in München gegründet, hat über 1.600 Mitarbeitende in 7 Standorten in Europa und wird von über 7.000 Kunden genutzt. Die HR-Software bündelt alle Personalprozesse, automatisiert sie und schafft somit Zeit für „echte“ HR-Tätigkeiten. Mitarbeitende finden, entwickeln und binden – die flexible Software ermöglicht es unserer Personalabteilung, diese Herausforderungen noch effizienter zu meistern.

Darüber hinaus bietet sie eine Schnittstelle zu den bei uns genutzten DATEV-Lohnprogrammen – das passte einfach!

Warum wir mit der Einführung glücklich sind

Wir nutzen Personio heute an allen Standorten. Unsere Personalabteilung gewinnt dadurch mehr Zeit für strategische Projekte und kann sich auf das Wesentliche konzentrieren: unsere Mitarbeitenden. Unsere HR-Managerin Ina Schils ist hochzufrieden: „Neben der zeitlichen Ersparnis hilft uns Personio, fortschrittliche Lösungen voranzutreiben, die begeistern – von der digitalen Unterschrift unter dem Arbeitsvertrag bis hin zu Quick Polls für Mitarbeitende zu aktuellen Themen.“

Wollen Sie auch von optimierten Personalprozessen profitieren?

Wir beraten Sie gerne zur Einführung neuer Softwarelösungen. Seit Mitte 2022 sind wir zertifizierter Personio-Partner und setzen gemeinsam Projekte um.

Mit unserer eigenen Erfahrung bei der Einführung von Personio und unserer Expertise im Bereich Lohn und Gehalt beraten wir Sie bei der Optimierung Ihrer Personal- und Abrechnungsprozesse. Dabei profitieren Sie beim Einsatz von Personio von exklusiven Sonderkonditionen. Interesse? Sprechen Sie uns gern an.

Massagen machen müde Muskeln munter!

Wie wir bei KBHT einfach zwischendurch für eine nachhaltige Auszeit sorgen

„Sitzen ist das neue Rauchen!“ Wer kennt es nicht? Wieder fast den ganzen Tag vorm Rechner gehockt und nun kneifts im Rücken. Und nicht nur dort: Das ewige Sitzen und der damit verbundene Bewegungsmangel können zu dauerhaften Einschränkungen der Konzentrationsfähigkeit und der Leistungsfähigkeit insgesamt führen. Regelmäßige Massagen können hierbei Abhilfe schaffen. Dabei werden nicht nur die Muskeln, sondern auch das Nervenkostüm entspannt. Kein Wunder, dass bei einer internen Befragung über die Attraktivität von Mitarbeiter-Benefits das Thema Massagen auf einem der vorderen Plätze landete. Deshalb bieten wir jetzt unseren Mitarbeitenden am Standort Neuss Entspannungsmassagen an. Das Feedback zum neuen Angebot fällt durchweg positiv aus. Mit der Massage am Arbeitsplatz konnten wir so die Mitarbeitergesundheit sowie die -zufriedenheit stärken.

Stimmen unserer KBHT-Partner

Tobias Baum

Steuerberater, Partner

Die Digitalisierung wandelt die Steuerberatung: Heute werden wir zunehmend zum Datenmanager. Es gilt, eine Vielzahl von Schnittstellen zu anderen Systemen an unsere Infrastruktur anzubinden und so effiziente Prozesse zu schaffen. Wir beraten und unterstützen unsere Mandanten bei der Auswahl von geeigneten Tools und kümmern uns um eine reibungslose Zusammenarbeit. Sprechen Sie uns bitte an, wenn Sie ein Digitalisierungsprojekt angehen wollen.

Roland Dreizehner

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Partner, Dipl.-Kaufmann

Der demografische Wandel verändert unsere Gesellschaft. Wer früher mit 70 Jahren alt und gebrechlich war, startet heute in einen dritten Frühling. Umso wichtiger ist es, rechtzeitig Vorsorge zu treffen, um im Alter entspannt leben zu können. Bei KBHT sprechen wir sehr offen mit Ihnen darüber, wie Sie Ihre Wünsche umsetzen können. Dazu zählen natürlich auch Fragen zu Vollmachten, Testamenten und Testamentsvollstreckung. Wir kümmern uns um Sie und um jeden Betroffenen, vorher und nachher, so, wie es gewünscht ist.