26. März 2019
Steuerliche Informationen März 2019
Lesen Sie Informationen zu folgenden Themen:
- Termine April 2019
- Fehlende Steuerbescheinigung über die Ausschüttung aus der Kapitalrücklage führt zur Verwendungsfestschreibung auf 0 €
- Kein Buchwertansatz bei Abwärtsverschmelzung mit ausländischer Anteilseignerin
- Rangrücktritt führt nicht zwingend zum Passivierungsverbot
- Voraussetzungen für die Abzinsung von Verbindlichkeiten
- Verfahren vor dem Bundesfinanzhof zur Ermittlung eines Veräußerungsgewinns bei teilentgeltlichen Übertragungen („Trennungstheorie“) eingestellt
- Tarifbegünstigte Veräußerung einer freiberuflichen Einzelpraxis
- Lohnnachzahlung und Abfindung als außerordentliche Einkünfte
- Seit 1. Januar 2019: Steuerlicher Rückenwind bei Fahrten mit dem Dienstfahrrad sowie für dienstliche Elektro- und Hybridfahrzeuge
- Dauerhafte Vermietungsabsicht auch bei Mietverträgen mit Eigenbedarfsklausel möglich
- Für Vorsteuerzwecke zu beachten: Frist zur Zuordnungsentscheidung von gemischt genutzten Leistungen zum Unternehmen endet am 31. Juli
- Aufspaltung einer unternehmerischen Tätigkeit zur mehrfachen Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung
- Kündigungsschutzklausel bei Immobilienveräußerung begründet eigenes Recht des Mieters
Weitere Informationen zum Thema „Steuerliche Informationen im März 2019“ finden Sie im Download-PDF.