19. Februar 2019
Steuerliche Informationen Februar 2019
Lesen Sie Informationen zu folgenden Themen:
- Termine März 2019
- Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen
- Steuerliche Folgen des Brexit sind weiterhin unklar
- Gesellschaftereinlage als nachträgliche Anschaffungskosten auf die GmbH-Beteiligung
- Pauschal ermittelte Nutzungsentnahme für Kfz vielleicht doch begrenzbar?
- Bewertung von Fremdwährungsdarlehen
- Keine rückwirkende Gewerbesteuerpflicht bei anteiliger Veräußerung erhaltener Anteile durch den Einbringenden innerhalb der Sperrfrist
- Korrektur einer unzutreffenden Steuerschuldnerschaft des Bauträgers
- Keine Umsatzsteuer bei Erwerb des Inventars einer Gaststätte und Anmietung des Grundstücks
- Umsatzsteuer als Masseverbindlichkeit bei Vereinnahmung nach Insolvenzeröffnung einer vor Insolvenzeröffnung ausgeführten Leistung
- Schätzungsbefugnis bei fehlenden Programmierprotokollen eines bargeldintensiven Betriebs mit modernem PC-Kassensystem
- Keine Restschuldbefreiung für Steuerschulden bei rechtskräftiger Verurteilung aus einer Steuerstraftat
- Anteiliger Wegfall des erbschaftsteuerrechtlichen Verschonungsabschlags bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- Mieter kann Zustimmungserklärung zur Mieterhöhung nicht widerrufen
- EuGH stärkt Arbeitnehmerrechte bei Urlaubsanspruch
Weitere Informationen zum Thema „Steuerliche Informationen im Februar 2019“ finden Sie im Download-PDF.