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19. Februar 2019

Steuerliche Informationen Februar 2019

Lesen Sie Informationen zu folgenden Themen:

  • Termine März 2019
  • Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen
  • Steuerliche Folgen des Brexit sind weiterhin unklar
  • Gesellschaftereinlage als nachträgliche Anschaffungskosten auf die GmbH-Beteiligung
  • Pauschal ermittelte Nutzungsentnahme für Kfz vielleicht doch begrenzbar?
  • Bewertung von Fremdwährungsdarlehen
  • Keine rückwirkende Gewerbesteuerpflicht bei anteiliger Veräußerung erhaltener Anteile durch den Einbringenden innerhalb der Sperrfrist
  • Korrektur einer unzutreffenden Steuerschuldnerschaft des Bauträgers
  • Keine Umsatzsteuer bei Erwerb des Inventars einer Gaststätte und Anmietung des Grundstücks
  • Umsatzsteuer als Masseverbindlichkeit bei Vereinnahmung nach Insolvenzeröffnung einer vor Insolvenzeröffnung ausgeführten Leistung
  • Schätzungsbefugnis bei fehlenden Programmierprotokollen eines bargeldintensiven Betriebs mit modernem PC-Kassensystem
  • Keine Restschuldbefreiung für Steuerschulden bei rechtskräftiger Verurteilung aus einer Steuerstraftat
  • Anteiliger Wegfall des erbschaftsteuerrechtlichen Verschonungsabschlags bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens
  • Mieter kann Zustimmungserklärung zur Mieterhöhung nicht widerrufen
  • EuGH stärkt Arbeitnehmerrechte bei Urlaubsanspruch

Weitere Informationen zum Thema „Steuerliche Informationen im Februar 2019“ finden Sie im Download-PDF.