15. Januar 2025
Wichtige Änderungen zur Verrechnungspreisdokumentation ab dem 1. Januar 2025

Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue Regelungen für die Verrechnungspreisdokumentation in Deutschland. Diese betreffen Unternehmen, die mit verbundenen Unternehmen Geschäftsbeziehungen pflegen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Transaktionen zu marktüblichen Preisen erfolgen und transparent dokumentiert werden.
Was ändert sich?
Eine wichtige Änderung betrifft die Fristen zur Vorlage von Verrechnungspreisdokumentationen: Ab dem 1. Januar 2025 können diese jederzeit von den Finanzbehörden angefordert werden. Die Frist zur Vorlage beträgt 30 Tage ab Anforderung (bisher 60 Tage). Bei einer angekündigten Außenprüfung müssen zusätzlich detaillierteauch ohne explizite Anforderung Verrechnungspreisunterlagen Dokumente wie eine Transaktionsmatrix innerhalb von 30 Tagen vorgelegt werden.
Wann muss die vollständige Dokumentation erstellt werden?
Ein vollständiges Local File ist nur notwendig, wenn:
- Warenlieferungen an verbundene Unternehmen mehr als 6 Millionen Euro betragen oder
- Dienstleistungen mehr als 600.000 Euro umfassen.
Unternehmen unterhalb dieser Schwellenwerte müssen zwar kein Local File erstellen, aber weiterhin nachweisen, dass die Preise angemessen sind.
Warum ist das wichtig?
Unternehmen müssen ihre Verrechnungspreisdokumentation frühzeitig und korrekt erstellen, um die neuen Fristen einzuhalten. Wer die Schwellenwerte überschreitet, sollte sicherstellen, dass die Dokumentation rechtzeitig vorliegt, um Risiken bei einer Außenprüfung zu vermeiden.
Fazit
Wir empfehlen Unternehmen, sich jetzt mit der Verrechnungspreisdokumentation auseinanderzusetzen. So können Sie sicherstellen, dass die neuen Anforderungen ab Januar 2025 erfüllt werden. Bei Bedarf unterstützen wir Sie gerne bei der Erstellung der erforderlichen Unterlagen.