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07. Dezember 2022

Steuererhöhung für Immobilienschenkungen ab 2023 in Vorbereitung

Wie immer ist es auch in diesem Jahr für Immobilienbesitzer interessant, die aktuellen Gesetzgebungsverfahren im Blick zu halten. Aktuell kündigt sich das „Jahressteuergesetz 2022“ an, das eine in den letzten Tagen zunehmend diskutierte Steuererhöhung beinhalten dürfte. Neben diversen anderen vorteilhaften Regelungen (u.a. Vereinfachungen für Photovoltaikanlagen, Arbeitszimmer, AfA, Anhebung Sparerpausch- und Ausbildungsfreibetrag) ist auch eine „Anpassung der Vorschriften der Grundbesitzbewertung nach dem Sechsten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes an die Immobilienwertermittlungsverordung“ vorgesehen. Was erstmal kryptisch klingt, kann im Einzelfall deutlich steuererhöhende Wirkung haben. Die Änderung soll ab 1.1. 2023 greifen – daher kann in der Tat Handlungsbedarf bestehen.

Worum geht es?

Werden Immobilien verschenkt oder vererbt, unterliegen diese Übertragungen mit ihrem Wert der Schenkung- bzw. Erbschaftsteuer. Die Vorgaben für die steuerliche Bewertung dieser Immobilien werden nun für das Ertrags- und Sachwertverfahren zum Jahreswechsel aktualisiert. Durch die Änderungen am Bewertungsgesetz kann es ab 2023 zu höheren Bewertungen kommen, die somit auch Auswirkungen auf die steuerliche Belastung haben werden. Durch ein Gutachten ist der Nachweis eines geringeren Wertes weiterhin möglich. Eine Bewertung oberhalb des tatsächlichen Wertes kann dadurch auch nach den neuen Vorgaben nicht erfolgen.

In den Fällen, in denen das Vergleichsverfahren zur Anwendung kommt - also insbesondere bei Eigentumswohnungen und Ein-/Zweifamilienhäusern - ergeben sich grundsätzlich keine Änderungen. Es ist allerdings zu beachten, dass die Bodenrichtwerte in den kommenden Jahren voraussichtlich weiter steigen werden, was auch hier weiterhin zu einem Anstieg der Grundbesitzwerte führen kann.

Die erbschaftsteuerlichen Freibeträge bleiben – nach aktuellem Gesetzesstand – weiterhin unverändert. Seit 1.1.2009 beträgt der Freibetrag für Kinder 400.000 €. Es bleibt spannend, ob die Politik in Zeiten hoher Inflation hier tätig wird. Angemessen wäre es.

Besteht nun Handlungsbedarf?

Immobilienbesitzer, die ohnehin geplant haben, ihren Grundbesitz auf die nächste Generation zu übertragen, sollten prüfen, ob ein Übertrag noch in diesem Jahr sinnvoll ist. Gerne prüfen wir für Sie, ob Ihr Objekt betroffen ist und beraten Sie bezüglich Ihrer Handlungsoptionen. Soll in diesem Jahr noch eine Übertragung erfolgen, ist jedoch Tempo geboten.