18. September 2025
Steueränderungsgesetz 2025

Steuerliche Entlastung ab 2026
Das Bundeskabinett hat am 10.09.2025 den Regierungsentwurf für das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen. Mit dem Gesetz sollen weitere steuerliche Rechtsänderungen aus dem Sofortprogramm für Deutschland, das vom Koalitionsausschuss am 28.05.2025 beschlossen wurde, umgesetzt werden. Bis zu seiner Verkündung muss der Gesetzentwurf noch den Bundestag sowie den Bundesrat passieren. Das Gesetz soll am Tag nach seiner Verkündung in Kraft treten, wobei bestimmte Änderungen im EStG sowie die Änderungen im UStG und in der Abgabenordnung ab dem 01.01.2026 in Kraft treten sollen. Ziel ist es, Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen finanziell zu entlasten, bürokratische Hürden abzubauen und gezielt Branchen zu unterstützen.
Nachfolgend die wichtigsten geplanten Änderungen im Überblick – kurz und verständlich erklärt.
Höhere Entfernungspauschale für Pendler
Ab dem 1. Januar 2026 steigt die Entfernungspauschale auf 38 Cent pro Kilometer, und zwar ab dem ersten Kilometer. Dies gilt auch für diejenigen Steuerpflichtigen, die eine doppelte Haushaltsführung geltend machen können.
Mobilitätsprämie wird dauerhaft entfristet
Die bislang befristete Mobilitätsprämie für Steuerpflichtige mit geringem Einkommen wird dauerhaft eingeführt. Sie stellt sicher, dass auch Menschen unterhalb des Grundfreibetrags von der Entfernungspauschale profitieren können – etwa bei langen Arbeitswegen und geringem zu versteuerndem Einkommen.
Umsatzsteuersatz von 7 % für Gastronomie – ohne Getränke
Ab dem 1. Januar 2026 gilt für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen wieder der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 %. Ausgenommen ist die Abgabe von Getränken, die weiterhin mit 19 % besteuert wird. Hierdurch entfallen Abgrenzungsschwierigkeiten, die in der Vergangenheit daraus resultierten, dass Lieferungen von Lebensmitteln mit wesentlichen Dienstleistungs-elementen dem regulären Umsatzsteuersatz, ohne wesentliche Dienstleistungselemente jedoch dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterlagen.
Vorsteuervergütungsverfahren - Vereinfachte elektronische Bescheidbekanntgabe
Die digitale Kommunikation mit der Finanzverwaltung wird weiter vereinfacht. Ab 01.01.2026 wird die elektronische Bekanntgabe von Bescheiden im Zusammenhang mit dem Vorsteuervergütungsverfahren zum Regelfall. Damit entfällt das derzeitige Zustimmungserfordernis des inländischen Unternehmers.
Einfuhrumsatzsteuer: Neue Rechtsgrundlagen für zentrale Zollabwicklung
Für Unternehmen, die die Zentrale Zollabwicklung bei grenzüberschreitenden Lieferungen nutzen, werden klare gesetzliche Regelungen zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer geschaffen. Das erhöht die Rechtssicherheit und sorgt für reibungslosere Abläufe im Importgeschäft – insbesondere im internationalen Onlinehandel.
De-minimis-Verordnung: Präzisierter Verweis schafft Klarheit
Zur Schaffung von Rechtsklarheit und Rechtssicherheit wird der gesetzliche Verweis auf die neu gefasste EU-De-minimis-Verordnung aktualisiert. Bei geplanter Inanspruchnahme der Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau sind die neuen Berechnungsgrundlagen zur Einhaltung der Höchstbeträge für De-minimis-Beihilfen zu beachten.
Ab dem 01.01.2026: Änderungen im Bereich der Gemeinnützigkeit
E-Sport wird künftig als gemeinnütziger Zweck anerkannt, ausgenommen bleiben jedoch bestimmte Spiele wie etwa Online-Glücksspiel. Darüber hinaus gilt die Errichtung und der Betrieb von Photovoltaikanlagen als unschädliche Betätigung für die Gemeinnützigkeit einer Körperschaft, soweit es sich dabei nicht um den Hauptzweck der Körperschaft handelt.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Anhebung der Freigrenze für die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung von 45.000 € auf 100.000 €. Zudem wird auf eine Sphärenzuordnung von Einnahmen bei kleineren Körperschaften mit Einnahmen unter 50.000 € verzichtet. Schließlich erfolgt auch eine Anhebung der Freigrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe von 45.000 € auf 50.000 €.
Sog. „Cuxhaven-Gesetz“ - Unterstützung für Land- und Forstwirtschaft
Darüber hinaus wurde im Rahmen des ebenfalls am 10.09.2025 beschlossenen Gesetzes (sog. „Cuxhaven Gesetz“) die Steuerentlastung für Agrardiesel ab dem 1. Januar 2026 vollständig wieder eingeführt. Ziel ist es, land- und forstwirtschaftliche Betriebe zu entlasten, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und Arbeitsplätze im ländlichen Raum zu erhalten.
Fazit: Entlastung, Klarheit und weniger Bürokratie
Sowohl das Steueränderungsgesetz 2025 als auch das sog. „Cuxhaven-Gesetz“ setzen wichtige Impulse: Die Gesetze sorgen für eine spürbare finanzielle Entlastung, für mehr steuerliche Gerechtigkeit und reduzieren bürokratische Hürden für Unternehmen. Besonders Pendler, Personen mit einem geringeren Einkommen und Gastronomiebetriebe profitieren von den geplanten Maßnahmen des Steueränderungsgesetzes 2025.
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