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18. Juni 2025

Neues steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland

Die Bundesregierung hat am 4. Juni 2025 den Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionsprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland beschlossen. Das Bundesministerium der Finanzen BMF hatte den Referentenentwurf bereits am 30. Mai 2025 zur Stellungnahme an die Bundesländer übermittelt. Ziel dieses Gesetzes ist es, Investitionsanreize zu schaffen, um die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Deutschland zu steigern.

 

Hier sind die vorgesehenen Regelungen zusammengefasst:
 

Wiedereinführung der degressiven Abschreibung AfA

Die degressive Abschreibung AfA wird für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wiedereingeführt. Diese Regelung gilt ab Juli 2025 bis Ende 2027. Der Prozentsatz der degressiven Abschreibung darf bis zu dreimal höher sein als der der linearen Abschreibung. Dies ermöglicht es Unternehmen, Investitionskosten schneller steuerlich geltend zu machen und dadurch kurzfristig ihre Liquidität zu verbessern.

 

Senkung des Körperschaftsteuersatzes

Der Körperschaftsteuersatz wird ab dem 1. Januar 2028 schrittweise gesenkt. Der derzeitige Steuersatz von 15 Prozent wird jährlich um einen Prozentpunkt gesenkt, bis er im Jahr 2032 bei 10 Prozent liegt. Dies soll Unternehmen entlasten und Investitionen fördern.
 

Absenkung des Thesaurierungssteuersatzes

Der Thesaurierungssteuersatz für nicht entnommene Gewinne aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit wird in drei Stufen gesenkt. Der jetzige Satz von 28,25 Prozent soll auf 27 Prozent für die Veranlagungszeiträume 2028/2029, auf 26 Prozent für die Veranlagungszeiträume 2030/2031 und schließlich auf 25 Prozent ab dem Veranlagungszeitraum 2032 gesenkt werden. Dies begünstigt die Reinvestition von Gewinnen im Unternehmen und fördert eine wachstumsorientierte Unternehmenspolitik.
 

Abschreibung für neue Elektrofahrzeuge

Für neu angeschaffte Elektrofahrzeuge wird eine befristete arithmetisch-degressive Abschreibung eingeführt. Diese gilt von Juli 2025 bis Dezember 2027 und hat fallende Abschreibungssätze: 75 Prozent im Jahr der Anschaffung, 10 Prozent im ersten Jahr danach, 5 Prozent im zweiten und dritten Jahr danach, 3 Prozent im vierten Jahr danach und 2 Prozent im fünften Jahr danach. Die hohe Anfangsabschreibung senkt die Steuerlast im Anschaffungsjahr erheblich und erleichtert die Umstellung auf nachhaltige Mobilität.

 

Höhere Bruttolistenpreisgrenze für Dienstwagenbesteuerung

Die Bruttolistenpreisgrenze für die Begünstigung von Elektrofahrzeugen bei der Dienstwagenbesteuerung wird von 70.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben. Diese Regelung gilt für Kraftfahrzeuge, die nach dem 30. Juni 2025 angeschafft werden.
 

Erweiterung der Forschungszulage

Die Forschungszulage wird auf zusätzliche Gemein- und Betriebskosten ausgeweitet. Diese Kosten müssen im Rahmen eines begünstigten Forschungs- und Entwicklungsvorhabens entstanden sein, das nach dem 31. Dezember 2025 begonnen hat. Zudem wird die maximale Bemessungsgrundlage für förderfähige Aufwendungen, die nach dem 31. Dezember 2025 entstanden sind, auf 12 Millionen Euro angehoben. Dadurch steigen die finanziellen Anreize für unternehmensinterne Innovationsprojekte erheblich, insbesondere bei großvolumigen Vorhaben.

 

Weiteres Vorgehen

Die Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag ist für den 27. Juni 2025 vorgesehen. Im Anschluss soll der Bundesrat am 11. Juli 2025 seine Zustimmung erteilen.
 

Sie haben Fragen zu den Vorhaben der Bundesregierung? Wenden Sie sich gerne an einen unserer Ansprechpartner. Wir beraten Sie gerne.