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26. Februar 2025

Neue Wegzugsbesteuerung für Anteile an Investmentvermögen

Am 22. November 2024 stimmte der Bundesrat dem Jahressteuergesetz 2024 zu, das eine wichtige Änderung in der Wegzugsbesteuerung mit sich bringt. Ab 2025 wird die Wegzugsbesteuerung auch auf im Privatvermögen gehaltene Anteile an Investmentvermögen ausgeweitet. Was das für Sie bedeutet, erfahren Sie hier.
 

Was ist die Wegzugsbesteuerung?

Bisher galt die Wegzugsbesteuerung nur für im Privatvermögen gehaltene Anteile an Kapitalgesellschaften oder Genossenschaftsanteilen, wenn der Anleger mindestens 1 Prozent der Anteile hielt. Bei einem Wegzug aus Deutschland galt dann die Regelung einer fiktiven Veräußerung, wodurch ein (fiktiver) Veräußerungsgewinn versteuert werden muss. Die Regelung kann auch bei bestimmten Erbfällen, Schenkungen und Ausschlüssen oder Beschränkungen der deutschen Besteuerung Anwendung finden.
 

Was ändert sich mit dem neuen Gesetz?

Ab 2025 umfasst die Wegzugsbesteuerung auch Anteile an im Privatvermögen gehaltenen Investmentvermögen, wie zum Beispiel an ETFs oder Spezial-Investmentfonds. Damit reagiert der Gesetzgeber auf Gestaltungen der Vergangenheit, bei denen Investmentfonds genutzt wurden, um der Wegzugsbesteuerung zu entgehen, insbesondere bei Startup-Beteiligungen.

 

Welche Anteile sind betroffen?

Betroffen sind „gewichtige“ Investmentanteile. Als solche gelten Anteile, bei denen der Anleger mindestens 1 Prozent der ausgegebenen Investmentanteile hält oder die Anschaffungskosten zum Zeitpunkt der Veräußerung mindestens 500.000 Euro betragen. Dabei wird jedes Investment einzeln betrachtet – eine Zusammenrechnung mehrerer Investmentfonds ist nicht vorgesehen. Anteile an Spezial-Investmentfonds gelten immer als „gewichtiger“ Fall.

 

Welche Erleichterungen gibt es?

Auch bei Investmentvermögen können Erleichterungen wie die sogenannte Rückkehrerregelung oder Stundung mit Ratenzahlungen in Anspruch genommen werden. Bezüglich der Stundung mit Ratenzahlung gilt, dass diese in der Regel nur gegen die Gestellung von Sicherheiten gewährt wird.

 

Welche Auswirkungen hat die neue Regelung für Sie?

Falls Sie in Zukunft aus Deutschland wegziehen und gleichzeitig über „gewichtige“ Investmentanteile verfügen, wird zukünftig unterstellt, Sie hätten Ihre Anteile am Tag des Wegzugs verkauft. Das bedeutet, das bei einer zwischenzeitlich eingetretenen Wertsteigerung ein fiktiver Gewinn versteuert werden muss. Besonders problematisch kann dies werden, wenn nicht genügend liquide Mittel vorhanden sind, um die Steuer zu begleichen.

Auch bei Schenkungen oder Erbschaften von solchen Anteilen kann die Wegzugsbesteuerung zur Anwendung kommen. Das gilt insbesondere dann, wenn die Erben oder Beschenkten im Ausland leben.

 

Was sollten Sie jetzt tun?

Mit der Ausweitung der Wegzugsbesteuerung auf Investmentanteile wird die Steuerpflicht für Anleger, die ins Ausland ziehen, erheblich erweitert. Wenn Sie einen Wegzug aus Deutschland planen oder eine Übertragung von Anteilen an im Ausland lebende Kinder in Betracht ziehen, sollten Sie sich frühzeitig mit den Auswirkungen der neuen Wegzugsbesteuerung befassen. In einigen Fällen können gezielte Maßnahmen helfen, steuerliche Nachteile und unvorhergesehene steuerliche Belastungen zu vermeiden.


Gerne beraten wir Sie – kommen Sie auf uns zu.