Skip to main content

16. April 2025

Koalitionsvertrag von Union und SPD: Was die neuen steuerpolitischen Maßnahmen für Unternehmen und Privatpersonen bedeuten

Union und SPD haben sich auf einen neuen Koalitionsvertrag geeinigt, der eine Vielzahl steuerlicher Änderungen mit sich bringt. Während die SPD noch eine digitale Mitgliederbefragung durchführt, steht der Vertrag bei der Union kurz vor der Bestätigung auf einem kleinen Parteitag.

In diesem Beitrag fassen wir die wichtigsten steuerpolitischen Maßnahmen zusammen und geben einen Überblick darüber, wie diese Veränderungen sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen Auswirkungen haben werden. Am Ende des Artikels haben wir zudem konkrete Handlungsempfehlungen zusammengestellt, um optimal auf die neuen Regelungen reagieren zu können.

Einkommensteuer:

Bruttopreisgrenze für E-Autos steigt
Die steuerliche Förderung von Elektroautos wird verbessert: Arbeitnehmer, die ein Elektro-Firmenwagen auch privat nutzen, versteuern diesen Vorteil ermäßigt. Derzeit gilt dies nur, wenn das Fahrzeug nach dem sogenannten Bruttolistenpreis nicht mehr als 70.000 Euro kostet. Dieser Betrag soll nun auf 100.000 Euro angehoben werden.

Erhöhung der Pendlerpauschale ab 2026
Ab dem 1. Januar 2026 soll die Pendlerpauschale dauerhaft auf 38 Cent pro Kilometer erhöht werden – und zwar schon ab dem ersten Kilometer.

Steuerliche Vorteile bei der Arbeitszeitaufstockung
Prämien, die Teilzeitkräfte dazu ermutigen, ihre Arbeitszeit auf eine tarifvertraglich geregelte Vollzeitstelle auszudehnen, sollen künftig steuerlich begünstigt werden. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, mehr Vollzeitbeschäftigte zu gewinnen.

Senkung der Einkommensteuer für kleinere und mittlere Einkommen
Die Einkommensteuer soll für kleine und mittlere Einkommen zur Mitte der Legislatur gesenkt werden.

Steuerfreiheit für Überstundenzuschläge
Überstundenzuschläge sollen künftig steuerfrei gestellt werden.

Steuerbegünstigung für Rentner, die weiterhin arbeiten
Rentner, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben, aber weiterhin erwerbstätig sind, sollen ihre monatlichen Bezüge bis zu einem Betrag von 2.000 € steuerfrei erhalten.

Anpassungen bei Kinderfreibeträgen und Kindergeld
Die Schere zwischen der Entlastungswirkung der Kinderfreibeträge und dem Kindergeld soll verringert werden.

Anhebung oder Weiterentwicklung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende soll erhöht oder weiterentwickelt werden, was eine weitere Entlastung für Alleinerziehende bedeuten würde.

 

Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer:

Investitions-Booster
Degressive Abschreibung auf Ausrüstungsinvestitionen von 30 % in den Jahren 2025, 2026 und 2027.

Senkung der Körperschaftsteuer ab 2028
Ab dem 1. Januar 2028 soll die Körperschaftsteuer schrittweise um jeweils einen Prozentpunkt gesenkt werden.

Erhöhung des Gewerbesteuermindesthebesatzes
Der Gewerbesteuermindesthebesatz soll von derzeit 200 % auf 280 % erhöht werden um Scheinsitzverlegungen in Gewerbesteuer-Oasen wirksam zu begegnen.

Mindeststeuer für große Konzerne:
Die Mindeststeuer für große Konzerne soll bestehen bleiben. Es soll jedoch gewährleistet werden, dass diese Regelung keine Nachteile für deutsche Unternehmen im globalen Wettbewerb verursacht.

 

Indirekte Steuern / Sonstiges:

Umsatzsteuer für Gastronomie wird reduziert
Ab dem 1. Januar 2026 soll die Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie dauerhaft auf 7 % gesenkt werden.

Stromsteuer und Agrardiesel-Rückvergütung
Die Stromsteuer soll auf das europäische Mindestmaß gesenkt werden. Zudem soll die Agrardiesel-Rückvergütung wieder vollständig eingeführt werden, was den landwirtschaftlichen Betrieben zugutekommen würde.

Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge
Für Elektrofahrzeuge soll künftig eine Sonderabschreibung eingeführt werden. Zudem sollen Elektroautos bis 2035 von der Kfz-Steuer befreit werden.

Bekämpfung von Steuerhinterziehung
Zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und -vermeidung sollen unkooperative Steuerhoheitsgebiete in die „Schwarze Liste“ der EU aufgenommen werden.

Digitalisierung der Steuererklärung
Mit der schrittweisen Verpflichtung zur digitalen Abgabe von Steuererklärungen und der verstärkten Nutzung von Künstlicher Intelligenz in der Finanzverwaltung soll die Steuerbürokratie deutlich reduziert werden.

 

Handlungsempfehlungen: So können Sie sich vorbereiten

Warten Sie bei Investitionen in Ausrüstungen
Unternehmen sollten mit Investitionen in Ausstattungen abwarten, bis die neue degressive Abschreibung offiziell im Gesetz verankert ist. Eine frühzeitige Planung ist dennoch ratsam, um die steuerlichen Vorteile zu maximieren.

Elektroautos: Noch abwarten beim Kauf
Falls Sie ein Elektroauto anschaffen möchten, empfiehlt es sich, mit dem Kauf noch zu warten, bis die neuen Regelungen zur steuerlichen Förderung umgesetzt sind. Dies könnte zu einer besseren steuerlichen Behandlung führen.

Körperschaftsteuer-Senkung ab 2028 einplanen
Unternehmen sollten die geplante Senkung der Körperschaftsteuer ab 2028 in ihre langfristige Steuerstrategie einfließen lassen. Auch der Formwechsel von Personengesellschaften zu GmbHs sollte in Erwägung gezogen werden, um von den Steuererleichterungen zu profitieren.

Gewerbesteuermindesthebesatz
Für Unternehmen, die ihren Sitz in einer „Gewerbesteueroase“ haben, wird es immer wichtiger, ausreichend „Substanz“ vor Ort zu haben oder den Unternehmenssitz zu verlegen. Unternehmen sollten sich frühzeitig darauf vorbereiten.

Teilzeitaufstockung: Jetzt handeln
Arbeitgeber könnten bereits jetzt Teilzeitkräfte aufstocken, um von den steuerlichen Begünstigungen bei der Arbeitszeitaufstockung zu profitieren.


Die geplanten steuerlichen Regelungen bieten sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen zahlreiche Möglichkeiten zur Steuerersparnis. Es ist jedoch entscheidend, sich frühzeitig mit den geplanten Änderungen auseinanderzusetzen und entsprechende Anpassungen vorzunehmen. Durch gezielte Investitionen und eine vorausschauende Steuerplanung können Sie von den kommenden Reformen profitieren.