11. Juli 2025
Investieren, Abschreiben, Entlasten: Das neue steuerliche Investitionssofortprogramm im Überblick

Mit der Zustimmung des Bundesrats ist das neue Investitionssofortprogramm beschlossene Sache. Es enthält eine Vielzahl steuerlicher Neuerungen, die gezielt Investitionen fördern, Unternehmen entlasten und Zukunftsthemen wie Elektromobilität und Forschung attraktiver gestalten sollen. Wer rechtzeitig plant, kann hier strategisch profitieren.
1. Langfristige Steuerplanung
Ab 2028 soll der Körperschaftsteuersatz in Stufen von derzeit 15 % auf 10 % im Jahr 2032 sinken. Parallel wird der Thesaurierungssteuersatz von derzeit 28,25 % auf 25 % (ab dem Jahr 2032) gesenkt.
Unsere Handlungsempfehlung:
- Steuerliche Wahlrechte sollten gezielt geprüft und genutzt werden, um den steuerlichen Gewinn in den Jahren bis 2028 – also während der Phase der noch höheren Steuerbelastung – wirksam zu senken.
- Für Personengesellschaften empfiehlt sich eine Prüfung der Thesaurierungsoption, die nun erstmals eine attraktive Gestaltungsalternative darstellen kann.
- Steuerbelastungsvergleiche sollten mit Blick auf die kommenden Jahre aktualisiert werden, um die optimale Rechtsform neu zu bewerten. Die geplanten Steuersenkungen könnten insbesondere Kapitalgesellschaften – bei ausschließlicher Thesaurierung – deutlich attraktiver machen.
2. Degressive Abschreibung als Investitions-Booster nutzen
Mit der Wiedereinführung der degressiven Abschreibung können Unternehmen die Anschaffungskosten von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens – etwa Maschinen, Fahrzeuge oder technische Anlagen – steuerlich schneller geltend machen.
Unsere Handlungsempfehlung:
- Prüfen Sie, ob geplante Anschaffungen gezielt in den Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 verschoben werden können. Denn nur innerhalb dieses Zeitraums greift die neue degressive Abschreibung – und ermöglicht damit eine schnellere steuerliche Geltendmachung der Investitionskosten.
- Beachtung des sinkenden Körperschaftsteuersatzes: Durch die schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028 lohnt es sich, möglichst viele Abschreibungen noch in Jahren mit höherem Steuersatz zu realisieren.
3. Elektromobilität jetzt steuerlich noch attraktiver gestalten
Für zwischen dem 01.07.2025 und 31.12.2027 neu angeschaffte Elektrofahrzeuge gilt eigene arithmetisch-degressive Abschreibung (bereits 75 % im Jahr der Anschaffung). Hierbei gilt keine Anschaffungskostenobergrenze. Gleichzeitig steigt die Bruttolistenpreisgrenze bei der sog. Dienstwagenbesteuerung für Elektrofahrzeuge von 70.000 € auf 100.000 €.
Unsere Handlungsempfehlung:
- Investitionszeitraum gezielt nutzen: Die Anschaffung von Elektrofahrzeugen – insbesondere von Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 100.000 € – sollte nach Möglichkeit in den Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2027 gelegt werden, um von der attraktiven Sonderabschreibung zu profitieren.
- Behalten Sie die Steuersatzsenkung im Blick: Da der Körperschaftsteuersatz ab 2028 sinkt, empfiehlt es sich, hohe Abschreibungsbeträge möglichst noch vor der Entlastung zu realisieren, um den maximalen steuerlichen Effekt zu erzielen.
- Anschaffung versus Leasing abwägen: Angesichts der steuerlichen Vorteile kann es sinnvoll sein, die bisherige Investitionsstrategie zu überdenken und den Kauf von Elektrofahrzeugen dem Leasing vorzuziehen.
- Berücksichtigen Sie die neue Preisgrenze bei Konfigurationen: Bei der Ausstattung und Auswahl von Neufahrzeugen – insbesondere bei geplanter Privatnutzung oder Überlassung an Mitarbeiter – sollte die neue Bruttolistenpreisgrenze von 100.000 € unbedingt beachtet werden
4. Forschungszulage: Mehr Förderung für Eigenleistungen
Die maximale Bemessungsgrundlage wird um weitere 2 Mio. Euro auf 12 Mio. Euro erhöht. Zusätzlich werden bei forschenden Einzelunternehmern oder Mitunternehmern 100 Euro je „Forschungsstunde“ anstatt bisher 70 € gefördert. Dies gilt jedoch erst für Aufwendungen, die ab dem 01.01.2026 anfallen.
Unsere Handlungsempfehlung:
- Prüfen Sie die Fördermöglichkeiten frühzeitig. Identifizieren Sie förderfähige Projekte und dokumentieren Sie bereits jetzt vorbereitend – denn künftig werden eigene Forschungsleistungen steuerlich noch attraktiver gefördert.
- Wählen Sie den Zeitpunkt geplanter Projekte strategisch: Wenn absehbar ist, dass die förderfähigen Aufwendungen die bisherige Grenze von 10 Mio. € überschreiten, kann es sinnvoll sein, den Projektstart zu verschieben – um von der erhöhten Bemessungsgrundlage optimal zu profitieren.
Fazit
Das Investitionssofortprogramm bringt einen echten steuerlichen Hebel für Unternehmen – vorausgesetzt, die Maßnahmen werden strategisch genutzt. Als Ihre Berater unterstützen wir Sie gerne dabei, die Weichen frühzeitig richtig zu stellen.
Sprechen Sie uns gerne an – wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, wie sich die neuen Regeln optimal auf Ihr Unternehmen anwenden lassen.







