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02. Februar 2023

Grundsteuererklärung vergessen - und jetzt?

Am 31. Januar endete die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung. Jeder Eigentümer eines Grundstücks (Stichtag 1.1.2022) ist zur Abgabe einer entsprechenden Steuererklärung verpflichtet.

Für einen ganz erheblichen Teil der Grundstücke wurde allerdings bis zum Stichtag nach amtlichen Quellen noch keine Erklärungen eingereicht. Lediglich in Bayern wurde eine allgemeine Firstverlängerung um drei Monate gewährt.

Was passiert, wenn ich den Termin zur Abgabe der Grundsteuererklärung verpasst habe?

Die gute Nachricht vorweg: es passiert vermutlich erstmal nicht viel.

Die Finanzverwaltungen haben angekündigt, im ersten Schritt Erinnerungsschreiben versenden zu wollen – verbunden mit der Aufforderung, die Erklärungen schnellstmöglich einzureichen. Wird auch dann keine Erklärung eingereicht, wird die Finanzverwaltung die Grundsteuerwerte schätzen. Solche Schätzungen sind in der Regel zu hoch – und können zudem um Verspätungszuschläge erhöht sein. Auch wenn ein Schätzungsbescheid ergangen ist, befreit dies nicht von der Pflicht zur Einreichung einer Erklärung. Führt die Nichteinreichung dazu, dass die Grundsteuer zu gering festgesetzt wird, ist der Tatbestand einer Steuerhinterziehung erfüllt. Es ist dann also mit strafrechtlicher Verfolgung zu rechnen.

Wir empfehlen daher allen Steuerpflichtigen zur zeitnahen Einreichung der Erklärungen zur Grundsteuer. Parallel sollte versucht werden, eine individuelle Fristverlängerung bei der Finanzverwaltung zu erwirken.

Wir unterstützen gerne sowohl bei der Erstellung der Grundsteuererklärung als auch beratend, wenn der Termin nicht gehalten werden konnte. Bitte sprechen Sie uns an.