25. Juni 2025
Grenzüberschreitende Steuerprüfungen: Neue Wege der Zusammenarbeit

Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen deutschen und ausländischen Steuerbehörden verlief bislang eher zögerlich. In der Praxis dominierte die sogenannte „Amtshilfe“ – ein reaktives Verfahren, bei dem eine Behörde eine Auskunft ersucht und die andere darauf antwortet. Dieses Verfahren war langsam, wenig flexibel und ermöglichte kaum eine direkte Mitwirkung oder gemeinsame Prüfungen. Rechtliche Hürden und fehlende Regelungen erschwerten eine effektive Zusammenarbeit.
Mit dem neuen Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 15. Mai 2025 kommt nun Bewegung in die internationale Prüfungspraxis. Das „Merkblatt zur grenzüberschreitenden Prüfungskooperation mit Steuerverwaltungen anderer Länder und Gebiete: Gemeinsame und gleichzeitige Prüfungen und Anwesenheit von Beamten“ beinhaltet verschiedene Formen der behördlichen Kooperation und ergänzt das Merkblatt zur zwischenstaatlichen Amtshilfe durch Informationsaustausch in Steuersachen (BMF-Schreiben vom 29.05.2019). Zugleich ersetzt es das bisher geltende Merkblatt über die koordinierte steuerliche Außenprüfung mit Steuerverwaltungen anderer Staaten und Gebiete (BMF-Schreiben vom 09.01.2017) und bringt die Regelungen auf den neuesten Stand.
Drei Formen der Prüfungskooperation
Das neue BMF-Schreiben beschreibt drei verschiedene Formen der Zusammenarbeit bei Prüfungen, die sich in ihrem Umfang und ihrer Zielsetzung unterscheiden.
Die erste Form ist die gemeinsame Prüfung (Joint Audit), bei der deutsche und ausländische Prüfer eng zusammenarbeiten, denselben grenzüberschreitenden Fall untersuchen und sich dabei ständig abstimmen. Die zweite Form ist die gleichzeitige Prüfung (Simultaneous Audit), bei der die beteiligten Steuerbehörden ihre Prüfungen zwar separat, aber zeitlich abgestimmt und mit koordiniertem Informationsaustausch durchführen – eine direkte Zusammenarbeit während der Prüfung findet dabei nicht statt. Darüber hinaus können ausländische Prüfer künftig unter Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und mit Zustimmung des betroffenen Unternehmens als Beobachter oder fachliche Berater an Betriebsprüfungen in Deutschland teilnehmen.
Zielsetzung
Mit den neuen Kooperationsmodellen verfolgt das BMF vor allem das Ziel, Doppelprüfungen zu vermeiden und die verfügbaren Ressourcen effizienter zu nutzen. Durch die abgestimmte Zusammenarbeit der beteiligten Finanzbehörden wird der Prüfungsprozess transparenter und nachvollziehbarer gestaltet. Einheitliche Bewertungen tragen dazu bei, Unsicherheiten für Unternehmen mit grenzüberschreitenden Aktivitäten zu verringern. Zudem fördert der institutionalisierte Informationsaustausch die Verständigung zwischen den Staaten und erleichtert die Lösung möglicher späterer Konflikte.
Fazit
Die neuen Regelungen tragen zu einer stärkeren Zusammenarbeit der internationalen Steuerverwaltungen bei. Für Unternehmen können sich dadurch potenziell geringere Doppelprüfungen, eine erhöhte Transparenz und eine besser koordinierte Prüfungsdurchführung insbesondere bei grenzüberschreitenden Sachverhalten ergeben.