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14. Januar 2026

Gesellschaftsrecht-ABC: C wie Compliance im Gesellschaftsrecht

Der Begriff „Compliance“ ist aus dem Wirtschaftsleben und für Unternehmen in seinen verschiedenen zu betrachtenden Aspekten nicht mehr wegzudenken.

Compliance bezeichnet die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben, internen Richtlinien sowie freiwillig eingegangenen Standards durch das Unternehmen und seine Organe. Es geht dabei insbesondere um die Frage, wie Unternehmen organisiert sein müssen, um Rechtsverstöße möglichst zu vermeiden und Risiken frühzeitig zu erkennen. Dabei ist Compliance kein Selbstzweck. Sie dient dem Schutz des Unternehmens, seiner Geschäftsführung und der Gesellschafter, sowohl vor rechtlichen als auch vor wirtschaftlichen Schäden.

Compliance ist auch nicht nur ein Thema für Großkonzerne. Auch mittelständische Unternehmen und Familienunternehmen sind verpflichtet, sich mit rechtlichen Risiken auseinanderzusetzen und geeignete organisatorische Maßnahmen zu treffen. Ein angemessenes, praxisnahes Compliance-System schützt nicht nur vor Sanktionen und Haftung, sondern stärkt auch die nachhaltige Unternehmensführung. Daher sollte diesem Thema bereits aus eigenem Interesse eine ausreichende Beachtung geschenkt werden.

Jeder Geschäftsführer einer GmbH trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Organisation des Unternehmens, ist also für dessen „compliance“ verantwortlich. Daraus folgt die Pflicht, ein angemessenes Compliance-System im Unternehmen einzurichten. Auch wenn abhängig von u.a. Größe und Branche des Unternehmens ist nicht unbedingt ein komplexes Compliance-System erforderlich. Es sollte aber immer zumindest eine grundlegende Struktur vorhanden sein, die auf die vorhandenen und möglichen rechtlichen Risiken abgestimmt ist.

Gerade in Familienunternehmen etablieren sich etwaige Prozesse über die Zeit, ohne dabei ausreichend dokumentiert zu werden. Das kann im Ernstfall problematisch sein, etwa bei Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern oder bei behördlichen Prüfungen.

Ein Compliance-System muss nicht kompliziert sein. Entscheidend ist, dass es auf das konkrete Unternehmen zugeschnitten ist. Typische Bausteine sind:

  • Klare Zuständigkeiten innerhalb der Geschäftsleitung
  • Grundlegende Verhaltensrichtlinien (Code of Conduct)
  • Schulungen und Sensibilisierung von Führungskräften und Mitarbeitenden
  • Interne Kontrollmechanismen
  • Dokumentation wesentlicher Prozesse
  • Anlaufstellen für Fragen oder Hinweise (z. B. interne Ansprechpartner)

Für kleinere und mittlere Unternehmen genügt häufig ein pragmatischer Ansatz, der die wichtigsten Risiken abdeckt und regelmäßig überprüft wird, um Haftungsrisiken zu reduzieren, den Unternehmenswert zu sichern und Konflikte zu vermeiden.
 

Gerne unterstützen wir Sie bei kbht dabei, ein auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes, praxisnahes Compliance-System zu entwickeln oder bestehende Strukturen zu überprüfen – damit Compliance nicht zur Belastung, sondern zu einem echten Mehrwert für Ihr Unternehmen wird.

 

Wie wäre es als guten Vorsatz für das neue Jahr, ein Compliance-System einzurichten? Sprechen Sie uns an!