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17. Oktober 2022

Die Inflationsausgleichsprämie kommt

Am 07.10.2022 hat der Bundesrat ein neues Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Energiepreise verabschiedet. Darin enthalten ist eine Inflationsausgleichsprämie, nach welcher Arbeitgeber die Möglichkeit haben, ihren Mitarbeitern einen steuer- und sozialversicherungsfreien Betrag von bis zu 3.000 Euro auszuzahlen. Wichtig ist dabei, dass die Prämie zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wird. In ihrer Ausgestaltung ähnelt sie der aus den letzten Jahren bekannten Coronaprämie.

Wer profitiert von der Steuer- und Sozialversicherungsbefreiung?

Nur Arbeitnehmer können die 3.000 Euro abgabenfrei erhalten. Gewerblich oder selbständig Tätige erhalten keine Begünstigung. Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH sowie geringfügig Beschäftigte (seit 1.10.22 520 Euro/Monat) können dagegen von der Steuerfreiheit profitieren.

Welche Auszahlungsmöglichkeiten gibt es?

Die Prämie kann sowohl als einmaliger Betrag, als auch in mehreren Teilbeträgen (z.B. monatsweise) ausgezahlt werden. Abgabenbefreit sind insgesamt bis zu 3000 Euro je Anstellungsverhältnis.

Welche Besonderheiten muss ich beachten?

Die 3.000 Euro müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, also „on top“, gezahlt werden. Damit wird insbesondere der Weg der Entgeltumwandlung ausgeschlossen.

Die Prämie muss anlässlich der allgemeinen Preissteigerung gezahlt werden (keine übliche Lohnerhöhung). An den Zusammenhang werden keine besonderen Anforderungen gestellt. Eine gewisse Mindestdokumentation sollte jedoch erfolgen (z.B. Aufzeichnungen zum Lohnkonto oder entsprechende Betextung des Zahlungszwecks).

Die Auszahlung muss zwischen dem Tag der Gesetzesverkündung (diese wird in den nächsten Tagen erwartet) und dem 31.12.2024 erfolgen.

So können wir Ihnen behilflich sein:

Wenn Sie planen, die Inflationsausgleichsprämie an Ihre Arbeitnehmer auszuzahlen, können im Einzelfall steuer- oder arbeitsrechtliche Gestaltungsaspekte wichtig werden. KBHT unterstützt Sie bei der Realisierung mit unserem Team aus Steuerberatern und Rechtsanwälten. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir ein Konzept, welches alle relevanten Besonderheiten abdeckt und eine rechtskonforme Auszahlung der Prämie nach Ihren Vorstellungen ermöglicht.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.