22. Januar 2025
Das Mindeststeuergesetz (MinStG): Was Unternehmen wissen müssen

Das Mindeststeuergesetz (MinStG) wurde eingeführt, um sicherzustellen, dass multinationale Unternehmen eine Mindeststeuerlast in den Ländern zahlen, in denen sie tätig sind. Das MinStG gilt erstmals für Geschäftsjahre, die nach dem 30. Dezember 2023 beginnen. Es soll verhindern, dass Unternehmen durch steuerliche Gestaltungsspielräume zu wenig Steuer zahlen, vor allem in Ländern mit niedrigen Steuersätzen. Für viele Unternehmen bringt das MinStG neue Pflichten mit sich, insbesondere in Bezug auf die Deklaration von Mindeststeuern und die Abgabe von Steuererklärungen. In diesem Artikel erklären wir, was Unternehmen und Steuerberater bei der Umsetzung der Vorschriften beachten müssen.
Fristen und Deklarationspflichten
Unternehmen müssen bestimmte Fristen einhalten, um den Anforderungen des MinStG gerecht zu werden. Eine der wichtigsten Pflichten ist die Meldung des „Gruppenträgers“ der Mindeststeuer-Gruppe. Spätestens zwei Monate nach Ablauf des Besteuerungszeitraums, der in der Regel dem Kalenderjahr entspricht, muss dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) elektronisch mitgeteilt werden, welche inländische Gesellschaft als Gruppenträger fungiert. Dieser Gruppenträger muss zudem alle anderen Mitglieder der Gruppe über seine Stellung informieren.
Ein weiterer zentraler Punkt betrifft den Mindeststeuerbericht und die Mindeststeuererklärung. Diese müssen grundsätzlich spätestens 15 Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres durch den Gruppenträger abgegeben werden. Bei erstmaliger Abgabeverpflichtung verlängert sich diese Frist auf 18 Monate. Es ist daher wichtig, rechtzeitig mit der Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen zu beginnen, um die Fristen nicht zu verpassen.
Relevante Unterlagen für die Mindeststeuererklärung 2024
Um die Mindeststeuer korrekt zu berechnen und die erforderlichen Erklärungen abzugeben, müssen Unternehmen bestimmte Unterlagen bereitstellen:
- Konzernabschlüsse der obersten Muttergesellschaft (2020–2023): Diese sind notwendig, um die Anwendung des MinStG zu überprüfen.
- Aktuelles Organigramm: Es dient der Bestimmung der relevanten Gesellschaften innerhalb des Unternehmens, die in das MinStG einbezogen werden müssen.
- Country-by-Country Reporting (CbCR) für 2022–2024: Das CbCR ist erforderlich, um zu prüfen, ob der CbCR-Safe-Harbour in Deutschland angewendet werden kann, wodurch eine Befreiung von der Entrichtung einer Mindeststeuer erreicht wird.
- Handelsbilanzen bzw. Konzern-Reporting-Packages für in Deutschland belegene Gesellschaften: Diese müssen für die Jahre 2022 - 2024 bereitgestellt werden, um die steuerlichen Auswirkungen des MinStG korrekt zu prüfen.
Handlungsanforderungen für Unternehmen
Für Unternehmen ist es entscheidend, frühzeitig zu handeln, um alle Anforderungen des MinStG zu erfüllen. Hier einige wesentliche Schritte:
- Abstimmung mit der steuerlichen Gruppenleitung: Klären Sie, ob die Deklarationspflichten zentral übernommen werden und wer die Verantwortung für die Abgabe des MinSt-Berichts übernimmt.
- Bestimmung des Gruppenträgers: Bei mehreren inländischen Gesellschaften muss der Gruppenträger ermittelt bzw. festgelegt werden, der für die Abgabe der Mindeststeuererklärung verantwortlich ist.
- Frühzeitige Beschaffung der relevanten Unterlagen: Alle erforderlichen Dokumente aus den vergangenen Geschäftsjahren müssen rechtzeitig bereitgestellt werden.
- Erstellung des qualifizierten CbCR für 2024: Unternehmen sollten das CbCR rechtzeitig erstellen, um zu prüfen, ob der CbCR-Safe-Harbour angewendet werden kann, wodurch eine Befreiung von der Entrichtung einer Mindeststeuer erreicht wird.
- Prüfung der steuerlichen Mehrbelastung: Unternehmen müssen die möglichen Auswirkungen der Mindeststeuer auf die Steuerbilanz für 2024 abschätzen, insbesondere, wenn steuerliche Verlustvorträge oder latente Steuern im Spiel sind.
Fazit
Das Mindeststeuergesetz stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen, vor allem hinsichtlich der rechtzeitigen und korrekten Abgabe von Steuererklärungen. Eine sorgfältige Planung und die rechtzeitige Bereitstellung der erforderlichen Unterlagen sind entscheidend, um steuerliche Mehrbelastungen zu vermeiden und die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Unternehmen sollten sich frühzeitig mit ihren Steuerberatern abstimmen und sicherstellen, dass alle relevanten Schritte unternommen werden, um die Vorgaben des MinStG zu erfüllen.