19. Dezember 2025
Bundesrat beschließt Steueränderungen: Diese Neuerungen gelten ab 2026

Steuerliche Entlastung ab 2026
Der Bundesrat hat heute zwei wichtigen steuerpolitischen Vorhaben zugestimmt: dem Steueränderungsgesetz sowie dem Aktivrentengesetz. Beide Regelungen treten zum 1. Januar 2026 in Kraft und bringen für Unternehmer, Arbeitnehmer und Ruheständler spürbare Änderungen mit sich. Besonders relevant sind die Anpassungen bei der Umsatzsteuer, der Einkommensteuer sowie neue Möglichkeiten für steuerfreies Arbeiten im Rentenalter.
Dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie
Im Rahmen des Steueränderungsgesetzes sorgt vor allem die Senkung der Umsatzsteuer für Entlastung in der Gastronomie. Speisen in Restaurants werden künftig dauerhaft nur noch mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent besteuert. Getränke bleiben hingegen weiterhin dem regulären Steuersatz von 19 Prozent unterworfen.
Erhöhung der Pendlerpauschale
Die Pendlerpauschale für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte wird deutlich vereinfacht und erhöht. Ab 2026 können 38 Cent pro Kilometer bereits ab dem ersten Kilometer geltend gemacht werden. Bisher lag die Pauschale für die ersten 20 Kilometer bei 30 Cent und stieg erst ab dem 21. Kilometer auf 38 Cent. Insbesondere Berufspendler profitieren damit künftig von einer höheren steuerlichen Entlastung.
Höhere Abzugsfähigkeit von Parteispenden
Der Gesetzgeber verdoppelt die steuerlichen Höchstbeträge für Parteispenden. Künftig können Spenden an politische Parteien bis zu 6.600 Euro pro Person steuerlich geltend gemacht werden, bei zusammenveranlagten Ehegatten sogar bis zu 13.200 Euro. Bislang konnten Beträge oberhalb von 3.300 Euro beziehungsweise 6.600 Euro steuerlich nicht berücksichtigt werden.
Anpassungen bei Ehrenamt und Übungsleitertätigkeit
Der Übungsleiterfreibetrag wurde auf 3.300 Euro sowie die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro angehoben. Diese Änderungen betreffen insbesondere ehrenamtlich Tätige und Vereine.
Aktivrentengesetz: Steuerfrei hinzuverdienen im Rentenalter
Mit dem neuen Aktivrentengesetz will der Gesetzgeber Anreize schaffen, auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter beruflich aktiv zu bleiben. Personen, die diese Altersgrenze überschritten haben, können künftig bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um eine sozialversicherungspflichtige, aktive Beschäftigung handelt.
Nicht begünstigt sind somit unter anderem Pensionsempfänger, sozialversicherungsfrei beschäftigte Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, Freiberufler sowie Gewerbetreibende. Dennoch eröffnet das Gesetz interessante Gestaltungsmöglichkeiten, etwa durch eine Anstellung im Betrieb des Ehegatten oder eines Kindes. Gerade in Verbindung mit Vermögensübertragungen oder Nachfolgekonzepten lassen sich hier nicht nur schenkungsteuerliche, sondern auch erhebliche ertragsteuerliche Vorteile erzielen.
Unser Fazit: Frühzeitig prüfen und Gestaltungsspielräume nutzen
Die im Steueränderungsgesetz beschlossenen Anpassungen bieten Steuerzahlern viele Vorteile und bringen die von vielen Gastronomen geforderte Entlastung. Das Aktivrentengesetz eröffnet neue Spielräume, die individuell geprüft und strukturiert werden sollten.
Sprechen Sie uns gerne an – wir beraten Sie umfassend und unterstützen Sie dabei, die neuen Regelungen optimal und rechtssicher für Ihre persönliche oder unternehmerische Situation zu nutzen.






