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15. Dezember 2020

Brexit: Mit Vorratsgesellschaften zum indirekten Zollvertreter

Update 06.01.2021: Kurz vor Jahresende konnten die EU und Großbritannien sich auf ein Handelsabkommen einigen, das viele Unklarheiten beseitigt. Ein Kernpunkt: Die Zollfreiheit für Waren, die aus dem Vereinigten Königreich in die EU eingeführt werden und ihren Ursprung im Vereinigten Königreich haben. Bei der Einfuhr von Waren in die EU muss der Ursprung der Waren deklariert werden. Durch die weiterhin bestehenden und neuen formellen Erfordernisse benötigen britische Unternehmen mit Warenverkehr in die EU auch nach dem Freihandelsabkommen einen (indirekten) Zollvertreter. Dieser kann weiterhin über die hier beschriebene Möglichkeit des Erwerbs einer deutschen Vorratsgesellschaft geschaffen werden.


Mit dem Brexit ändern sich zum 1. Januar 2021 auch die Zollvorgaben für britische Unternehmen, die Warenverkehr aus dem Vereinigten Königreich in die Europäische Union betreiben. Für die Abgabe von Zollanmeldungen benötigen Sie dann einen sogenannten „indirekten Zoll-vertreter“: Ein Unternehmen, welches über einen Sitz oder eine ständige Niederlassung in der EU verfügt. Dieses Unternehmen muss dann die Zollanmeldungen für Sie abgeben.

Das stellt viele britische Unternehmen vor immense Herausforderungen. Indirekte Zollvertreter sind am Markt faktisch nicht zu finden und eine politische Lösung durch ein Freihandelsabkommen ist mit heutigem Stand noch nicht in Sicht.

Darum hat KBHT eine Möglichkeit für Sie entwickelt, für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2021 einen indirekten Vertreter selbst zu schaffen.

Mit Vorratsgesellschaften zum indirekten Zollvertreter in der EU

Eine Vorratsgesellschaft ist in der Regel eine GmbH oder UG (haftungsbeschränkt), die KBHT bereits im Handelsregister eingetragen hat, um Mandanten bei der schnellen Gründung eines Unternehmens zu unterstützen. Die Gesellschaft ist mit einem Startkapital von 25.000 EUR bzw. 1.000 EUR ausgestattet und wirtschaftlich bis zum Verkauf an den Mandanten unbelastet.

Die Vorratsgesellschaft ist unmittelbar nach dem Erwerb, bei dem Sie sich auch durch unsere Anwälte vertreten lassen können, handlungsfähig. Die so von Ihnen erworbene Gesellschaft kann damit zeitnah als Zollvertretung für Ihr Unternehmen auftreten.

Diese Gestaltungsmöglichkeit entspricht nach unserer Prüfung den rechtlichen Vorgaben.

Vorratsgesellschaft jetzt erwerben, 2021 profitieren

Sie wissen aktuell noch nicht, wie Sie die Zollvorgaben ab dem Jahreswechsel erfüllen können? Dann sollten wir ins Gespräch kommen. Gemeinsam mit unseren Anwälten und Beratern erstellen wir ein individuell auf Sie zugeschnittenes Konzept zum Erwerb einer Vorratsgesellschaft und können Ihnen auch weitere Services zur steuerlichen und rechtlichen Begleitung anbieten. So erwerben Sie nicht nur ein neues Unternehmen in der EU, sondern auch Planungssicherheit und EU-weite Handlungsfähigkeit in politisch unsicheren Zeiten.

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