03. März 2023
BFH-Urteil: Gewinne aus Veräußerungen von Kryptowährungen sind steuerpflichtig
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 14. Februar 2023 (IX R 3/22) entschieden, dass Gewinne, die aus dem Verkauf von Kryptowährungen innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist entstehen, als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig sind.
Dem BFH zufolge sind Kryptowährungen wie Bitcoin (BTC) oder Ethereum (ETH) Wirtschaftsgüter, welche wirtschaftlich als Zahlungsmittel anzusehen sind, da diese auf Handelsplattformen und Börsen gehandelt und ebenfalls direkt für Zahlungsvorgänge verwendet werden können.
Nicht nur der Verkauf, sondern auch der Tausch von Kryptowährungen stelle einen steuerpflichtigen Vorgang dar, da auch hier eine Veräußerung der ursprünglichen Währung vorliege. Dabei sei es unerheblich, ob der Tausch auf einer Handelsplattform oder privat erfolgt.
Verfassungsrechtliche Zweifel an der Steuerpflicht aufgrund eines strukturellen Vollzugsdefizits liegen laut BFH in diesem Fall nicht vor.
In der Praxis bleibt allen Krypto-Anlegern geraten, ihre Käufe wie Verkäufe gründlich zu dokumentieren und ordnungsgemäß zu erklären.
Sie haben Fragen zur korrekten Dokumentation und Besteuerung des Handels mit Kryptowährungen? Wir beraten Sie gern.