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16. März 2021

Arbeitgeber unter DSGVO-Druck

Wie wir Sie bei Missbrauch des Auskunftsverlangen schützen

Als im Mai 2018 die neue Datenschutz-Grundverordnung in Kraft trat, war die Aufregung in den Medien groß. Immense mögliche Strafen durch Abmahnungen wurden befürchtet. Die Folgen blieben in der Praxis jedoch bis auf wenige spektakuläre und in den Medien aufgegriffene Einzelfälle bis heute aus. Bedeutet das, alle Aufregung war umsonst? Leider nein. Es zeigt sich nun vermehrt ein neues Phänomen, welches tatsächlich ein potenzielles Risiko für Sie, als Arbeitgeber darstellt.

Was dieses Phänomen genau ist und wie wir Ihnen diesbezüglich vollumfänglich zur Seite stehen können, klären wir heute.

Das Problem

In der Praxis erleben wir aktuell, dass immer mehr Arbeitnehmeranwälte, den Anspruch auf Auskunftserteilung gem. Art. 15 DSGVO als sachfremd eingesetztes Druckmittel missbrauchen. So wird beispielsweise nach einer erfolgten Kündigung vermehrt diese Auskunft nach der DSGVO verlangt, um auf Seiten der Arbeitgeber Kosten und Aufwand zu verursachen. Kommen die Arbeitgeber dem nicht oder nicht fristgerecht nach, drohen teils empfindliche Schadensersatzansprüche, die in vielen Fällen bereits dem Arbeitnehmer zugesprochen wurden. Darüber hinaus versprechen sich die Arbeitnehmeranwälte wohl, eine Drucksituation aufzubauen, damit eine höhere Abfindung - implizit als Gegenleistung für die Rücknahme der Auskunftsanfrage - gefordert werden kann.

Die Rechtslage

Die Rechtslage ist eindeutig: Jeder Arbeitnehmer hat grundsätzlich einen Anspruch auf Auskunftserteilung seiner personenbezogenen Daten und weiterer Informationen gem. Art. 15 DSGVO gegenüber dem Arbeitgeber. In einem Arbeitsverhältnis verarbeitet der Arbeitgeber zwangsläufig personenbezogene Daten der bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer. Somit sind definitiv Sachverhalte gegeben, hinsichtlich welcher der Arbeitgeber verpflichtet ist, das Auskunftsverlangen des Arbeitnehmers individuell und rechtskonform zu beantworten.

Es sind unter anderem alle Informationen anzugeben, die sich auf den Arbeitnehmer beziehen, wie die Zwecke der Verarbeitung, die betroffenen Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden, oder auch gegenüber wem Daten offengelegt wurden. Die rechtlich korrekte, regelmäßige Erteilung dieser Auskünfte ist jedoch oftmals nicht ohne Inanspruchnahme externer Hilfe möglich. Es sind insbesondere von Gesetz und Rechtsprechung formale und auch inhaltliche Hürden zu beachten.

Die Lösung

In Zusammenarbeit mit unseren im Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwälten und gegebenenfalls Ihrem Datenschutzbeauftragten können wir Sie hinsichtlich des Auskunftsverlangens Ihres Arbeitnehmers unterstützen. Mit diesem Ansatz kann die Anfrage, hinsichtlich der formalen und inhaltlichen Voraussetzungen, ordnungsgemäß und rechtssicher beantwortet werden. Dadurch setzen wir das Druckmittel des Arbeitnehmers somit außer Kraft gesetzt und Ihr Risiko zur Zahlung überhöhter Abfindungen oder von Schadensersatzzahlungen ist beseitigt.

Wir freuen uns Sie mit unserer Expertise im Arbeitsrecht in diesen und vielen weiteren Sachverhalten unterstützen zu können. Sprechen Sie uns an und erarbeiten Sie im persönlichen Gespräch mit unseren Rechtsanwälten individuelle, auf Ihre Situation zugeschnittene Lösungen.

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