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29. Januar 2025

Änderungen im Arbeitsrecht 2025 – Ein Blick auf die Neuerungen

Das Jahr 2025 bringt eine Vielzahl bedeutender Veränderungen im Arbeitsrecht, die sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer betreffen werden. Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV und weiteren Reformen werden administrative Prozesse vereinfacht und neue Flexibilitäten geschaffen.

Von der Einführung des digitalen Arbeitsvertrags über die Anpassung des Mindestlohns bis hin zur verbesserten Entgelttransparenz – Unternehmen stehen vor der Aufgabe, sich an diese Neuerungen anzupassen, während Arbeitnehmer von mehr Transparenz und Effizienz profitieren können. In diesem Blogbeitrag werfen wir einen Blick auf die wichtigsten arbeitsrechtlichen Änderungen, die 2025 in Kraft treten.

 Es ist entscheidend, sich frühzeitig mit den neuen Regelungen auseinanderzusetzen, um sowohl rechtlich abgesichert zu bleiben als auch die Chancen dieser Reformen zu nutzen.


1. Bürokratieentlastungsgesetz IV

Das Bürokratieentlastungsgesetz IV vereinfacht administrative Prozesse für Unternehmen. Durch vereinfachte Meldeverfahren und reduzierte Dokumentationspflichten sollen Unternehmen von weniger bürokratischem Aufwand profitieren. Ziel ist eine effizientere Abwicklung von Verwaltungsprozessen und eine Entlastung der Unternehmen.


2. Digitaler Arbeitsvertrag

Ab 2025 können Arbeitsverträge vollständig digital abgeschlossen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterzeichnen den Vertrag elektronisch, wodurch der gesamte Prozess schneller und ressourcenschonender wird. Dies erleichtert die Verwaltung und ermöglicht ortsunabhängige Vertragsabschlüsse. Befristete Arbeitsverträge müssen weiter die Schriftform wahren.


3. Mindestlohn 2025

Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro pro Stunde. Die Verdienstgrenze für Minijobber*innen wird auf 556 Euro angehoben. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass sie den neuen Mindestlohn korrekt in ihren Lohnabrechnungen umsetzen.


4. Anträge zur Elternzeit in Textform

Ab dem 1.Mai 2025 können Elternzeit-Anträge in Textform (z.B. per E-Mail) gestellt werden. Dies vereinfacht den Antrag für Arbeitnehmer und beschleunigt die Bearbeitung durch den Arbeitgeber.

Achtung: Diese Neuerungen gelten ab dem 1. Mai 2025. Für die Eltern vorher geborener Kinder gilt weiterhin die Schriftform.


5. Änderung der Renteneintrittsklausel

Die Renteneintrittsklausel, die in vielen Arbeitsverträgen geregelt ist, gilt als eine Form der Befristung des Arbeitsverhältnisses. Unter dieser Form der Befristung versteht man eine Vereinbarung zwischen den Parteien des Arbeitsvertrages, wonach der Arbeitsvertrag mit Erreichen der Regelaltersgrenze durch den Arbeitnehmer automatisch endet.

Bisher war es erforderlich, dass solche Befristungen in schriftlicher Form festgehalten werden. Seit dem 1. Januar 2025 jedoch wurde die Vorschrift dahingehend geändert, dass auch die Renteneintrittsklausel nun in Textform (z.B. per E-Mail) wirksam vereinbart werden kann.

Diese Änderung erleichtert den Umgang mit derartigen Klauseln, da die bisher notwendige Unterschrift auf Papier nun nicht mehr zwingend erforderlich ist. Dies gilt ebenfalls für ein etwaiges Hinausschieben der vereinbarten Altersgrenze , welches zukünftig in Textform möglich sein wird.
Für Arbeitsverträge, die vor dem 1. Januar 2025 geschlossen wurden, bleibt jedoch weiterhin die Schriftform notwendig, um eine Renteneintrittsklausel rechtsgültig festzulegen.

Für befristete Arbeitsverträge gilt jedoch weiterhin das Schriftformerfordernis (§ 14 Abs. 4 TzBfG).


6. Entgelttransparenzgesetz

Das Ziel des Entgelttransparenzgesetzes ist es, Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern sicherzustellen. Unabhängig vom Geschlecht soll gleichen oder gleichwertigen Tätigkeiten das gleiche Entgelt zugewiesen werden.

Unternehmen sollten das Jahr 2025 nutzen, um Vorbereitungen zu treffen, da die EU-Richtlinie 2023/970, die im Jahr 2023 erlassen wurde, bis spätestens zum 7. Juni 2026 in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden muss.
 

Fazit:

2025 bringt eine Reihe wichtiger arbeitsrechtlicher Änderungen, die Unternehmen und Arbeitnehmer betreffen. Es ist wichtig, diese Neuerungen zu verstehen und umzusetzen, um rechtlich abgesichert zu bleiben und von den Verbesserungen zu profitieren.


Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!