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26. August 2025

A wie Ausschüttungssperre

Verteilung von Gewinnen an die Gesellschafter

Die Ausschüttungssperre ist ein zentraler Begriff des Gesellschaftsrechts, insbesondere in Bezug auf die Kapitalgesellschaften, nachfolgend dargestellt am Beispiel der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Sie beschreibt die vertraglichen oder gesetzlichen Regelungen, die eine Gewinnausschüttung an die Gesellschafter einschränken oder untersagen können.

 

1. Gesetzlich vorgeschriebene Ausschüttungssperren:

Das GmbH-Gesetz enthält zwingende Vorschriften zum Schutz des Stammkapitals. Nach §§ 30, 31 GmbHG dürfen Gewinne nur ausgeschüttet werden, wenn das Stammkapital erhalten bleibt. Damit sind Zahlungen, also auch Ausschüttungen, an Gesellschafter verboten, durch die das Nettoaktivvermögen der Gesellschaft unter den Betrag des Stammkapitals absinkt. Dies entspricht dem Grundsatz der Kapitalerhaltung.

Auch verdeckte Ausschüttungen – etwa in Form überhöhter Vergütungen – fallen unter dieses Verbot.

Darüber hinaus ergeben sich aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) weitere Ausschüttungssperren, etwa nach § 268 Abs. 8 HGB (selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände) oder § 253 Abs. 6 HGB (Altersversorgungsverpflichtungen).

 

2. Vertraglich vereinbarte Ausschüttungssperre:

Die Gesellschafter einer GmbH können ebenfalls im Gesellschaftsvertrag oder durch Gesellschafterbeschluss eine jeweilige Ausschüttungssperre festlegen, um Gewinne für bestimmte Zwecke, Planungen oder Projekte - etwa für Reinvestitionen oder die Stärkung der Eigenkapitalbasis - im Unternehmen zu belassen und zu sichern. Solche Regelungen werden auch als Thesaurierungsbestimmungen bezeichnet. Sie sind jedoch nur wirksam, soweit sie mit dem zwingenden GmbH-Recht vereinbar sind.

 

3. Ausschüttungssperre im Falle von Insolvenzgefahr:

Sollte das Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten geraten oder eine Insolvenzgefahr bestehen, muss die Ausschüttung der Gewinne unterbleiben, um sicherzustellen, dass ausreichend Kapital für die Tilgung von Verbindlichkeiten zur Verfügung steht und um keine Haftung der Geschäftsführer auszulösen. Vielmehr sind die Voraussetzungen einer Insolvenzantragspflicht durch die Geschäftsführung sorgfältig zu prüfen.

 

Fazit

Eine Ausschüttungssperre stärkt die Liquidität und schützt das Stammkapital. Gewinne verbleiben im Unternehmen und können für Investitionen oder zur Schuldentilgung eingesetzt werden. So wird das Risiko einer Insolvenz verringert und die finanzielle Stabilität der GmbH gefördert.

Die Ausschüttungssperre ist somit ein Instrument zur Absicherung der finanziellen Integrität einer GmbH. Sie sorgt dafür, dass das Unternehmen weiterhin in der Lage ist, seine Verbindlichkeiten zu decken und langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben.

 

Bei Fragen zum Gesellschaftsrecht sprechen Sie uns gerne an.