13. Dezember 2021
Bleiben Kryptogewinne steuerpflichtig?
Auch Ende 2021 ist die Rechtslage, wenn es um die Besteuerung von Kryptowährungen geht, noch strittig und unklar. Jüngstes Beispiel dafür ist ein aktueller Fall in Baden-Württemberg: Hier kam es zu rechtlichen Meinungsverschiedenheiten zwischen einem im Kryptogeschäft tätigen Kläger und der betroffenen Finanzverwaltung.
Während der Kläger anführt, dass Kryptowährungen im Sinne der Besteuerungsvorschriften keine Wirtschaftsgüter seien und das aktuelle Vollzugsdefizit zu einem Besteuerungsverbot führt, ist das zuständige Finanzgericht anderer Meinung.
Dieses stärkt die Meinung der Finanzverwaltung. Es argumentiert: Der Begriff des Wirtschaftsguts sei weit zu fassen und eine dementsprechend wirtschaftliche Betrachtungsweise auszulegen.
Durch den erworbenen, vermögenswerten Vorteil sei der handelnden Person ein Anteil an der Währung zugerechnet – dadurch resultiere die Chance auf Wertsteigerung und der mögliche Einsatz als Zahlungsmittel. Außerdem seien die spezifischen technischen Details der Kryptowährungen für die rechtliche Bewertung des Wirtschaftsguts nicht entscheidend, der Gesetzgeber könne nicht sofort auf jede technische Neuerung reagieren. Kryptobörsen seien Finanzdienstleistungsinstitute, also auch von der Identifizierungs- und Auskunftspflicht betroffen.
Das Verfahren liegt nun zur Revision beim Bundesfinanzhof in München.
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