
Termine Februar 2007
Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern fällig werden:
| Steuerart | Fälligkeit | Ende der Schonfrist bei Zahlung durch | |
| Überweisung1 | Scheck/bar2 | ||
| Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag3 | 12.02.2007 | 15.02.2007 | 12.02.2007 |
| Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag | Seit dem 1.1.2005 ist die Kapitalertragsteuer sowie der darauf entfallende Solidaritätszuschlag zeitgleich mit einer nach dem 31.12.2004 erfolgten Gewinnausschüttung an den Anteilseigner an das zuständige Finanzamt abzuführen. | ||
| Umsatzsteuer4 | 12.02.2007 | 15.02.2007 | 12.02.2007 |
| Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung5 | 12.02.2007 | 15.02.2007 | 12.02.2007 |
| Gewerbesteuer | 15.02.2007 | 19.02.2007 | 15.02.2007 |
| Grundsteuer | 15.02.2007 | 19.02.2007 | 15.02.2007 |
| Sozialversicherung6 | 26.02.2007 | entfällt | entfällt |
| 1 | Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen müssen grundsätzlich bis zum 10. des dem Anmeldungszeitraum folgenden Monats (auf elektronischem Weg) abgegeben werden. Fällt der 10. auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist der nächste Werktag der Stichtag. Bei einer Säumnis der Zahlung bis zu drei Tagen werden keine Säumniszuschläge erhoben. Eine Überweisung muss so frühzeitig erfolgen, dass die Wertstellung auf dem Konto des Finanzamts am Tag der Fälligkeit erfolgt. |
| 2 | Bei Zahlung durch Scheck ist ab dem 1.1.2007 zu beachten, dass die Zahlung erst drei Tage nach Eingang des Schecks beim Finanzamt als erfolgt gilt. Es sollte stattdessen eine Einzugsermächtigung erteilt werden. |
| 3 | Für den abgelaufenen Monat, bei Vierteljahreszahlern für das abgelaufene Kalendervierteljahr. |
| 4 | Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat; bei Vierteljahreszahlern mit Dauerfristverlängerung für das vorangegangene Kalendervierteljahr. |
| 5 | Vgl. Information "Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuer-Vorauszahlungen". |
| 6 | Ab 2006 sind die Fälligkeitsregelungen der Sozialversicherungsbeiträge einheitlich auf den drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats vorgezogen worden. Zur Vermeidung von Säumniszuschlägen bietet sich die Zahlung im Lastschriftverfahren an. Die Krankenkassen möchten die Beitragsnachweise monatlich bereits eine Woche vor dem jeweiligen Fälligkeitstermin elektronisch übermittelt haben. Dies sollte mit den einzelnen Krankenkassen abgestimmt werden. Wird die Lohnbuchführung nicht im eigenen Unternehmen, sondern durch extern Beauftragte erledigt, muss deshalb beachtet werden, dass die Lohn- und Gehaltsdaten etwa 10 Tage vor dem Fälligkeitstermin an den Beauftragten übermittelt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Fälligkeitstermin auf einen Montag oder auf einen Tag nach Feiertagen fällt. |
Steuerhinterziehung bei Kaffeegenuss
Internetauktionshäuser sind bei den Bürgern sehr beliebt, weil man vieles preiswerter einkaufen, aber auch als Verkäufer gute Geschäfte machen kann. Jeder sollte aber auch wissen, dass die Seiten der Internetauktionshäuser auch bei der Finanzverwaltung sehr beliebt sind. Derzeit sind insbesondere die Steuerfahndungsabteilungen im Internet fündig geworden und schreiben Personen an, die mehrfach auf den Internetseiten mit Käufen und Verkäufen registriert sind, um nicht versteuertes Einkommen aufzudecken.
Wird z. B. Kaffee über ein Internetauktionshaus im Ausland erworben, so unterliegt dies der Kaffeesteuer. Es muss eine Steueranmeldung abgegeben und pro 1.000 g Kaffee muss eine Steuer von 2,19 € abgeführt werden.
Hinweis: Kaffee und andere verbrauchsteuerpflichtige Waren (Zigaretten, alkoholische Getränke), die im Ausland gekauft und persönlich nach Deutschland gebracht werden, sind im Rahmen der Höchstmengen steuerfrei.
Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen
Der Gläubiger kann nach dem Eintritt der Fälligkeit seines Anspruchs den Schuldner durch eine Mahnung in Verzug setzen. Der Mahnung gleichgestellt sind die Klageerhebung sowie der Mahnbescheid.
Einer Mahnung bedarf es nicht, wenn
Bei Entgeltforderungen tritt Verzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung ein; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, allerdings nur, wenn hierauf in der Rechnung besonders hingewiesen wurde.
Im Streitfall muss allerdings der Gläubiger den Zugang der Rechnung (nötigenfalls auch den darauf enthaltenen Verbraucherhinweis) bzw. den Zugang der Mahnung beweisen.
Während des Verzugs ist eine Geldschuld zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte bzw. für Rechtsgeschäfte, an denen Verbraucher nicht beteiligt sind, acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
Der Basiszinssatz verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche die Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres.
Aktuelle Basis- bzw. Verzugszinssätze ab 1.1.2005:
| Zeitraum | Basiszinssatz | Verzugszinssatz | Verzugszinssatz für Rechtsgeschäfte ohne Verbraucherbeteiligung |
| 1.1. bis 30.6.2005 | 1,21 v. H. | 6,21 v. H. | 9,21 v. H. |
| 1.7. bis 31.12.2005 | 1,17 v. H. | 6,17 v. H. | 9,17 v. H. |
| 1.1. bis 30.6.2006 | 1,37 v. H. | 6,37 v. H. | 9,37 v. H. |
| 1.7. bis 31.12.2006 | 1,95 v. H. | 6,95 v. H. | 9,95 v. H. |
| 1.1. bis 30.6.2007 | 1,14 v. H. | 6,14 v. H. | 9,14 v. H. |
Durchführung einer Amtsveranlagung, wenn die negativen oder positiven Nebeneinkünfte 410 Euro übersteigen
Eine Veranlagung zur Einkommensteuer erfolgt bei Personen, die nur Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit haben, nur innerhalb von zwei Jahren nach Ablauf des jeweiligen Veranlagungszeitraums.
Die Einkommensteuererklärung 2004 konnte deshalb nur bis zum 31.12.2006 eingereicht werden. Dies ist eine sog. Ausschlussfrist, die nach Ansicht der Finanzverwaltung auch nicht verlängert werden kann.
Wenn allerdings neben dem Arbeitslohn andere Einkünfte im Saldo von mehr als 410 € vorhanden sind, gilt die zweijährige Ausschlussfrist nicht. In diesem Fall kann auch noch später die Steuererklärung abgegeben werden. Die Finanzverwaltung ist bisher davon ausgegangen, dass die Grenze von 410 € nur bei positiven Einkünften gilt. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun entschieden, dass die Grenze von 410 € sowohl bei positiven als auch bei negativen Einkünften anzuwenden ist.
Das Jahressteuergesetz 2007 stellt nunmehr auf die positive Summe der einkommensteuerpflichtigen Einkünfte ab. Dies soll auch für Veranlagungszeiträume vor 2006 gelten.
Hinweis:Der BFH hat dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob die Ausschlussfrist von zwei Jahren mit dem Grundgesetz vereinbar ist. In entsprechenden Fällen sollten Anträge auf Veranlagung auch bei Überschreiten der Ausschlussfrist noch gestellt und gegen ablehnende Bescheide Einspruch eingelegt werden.
Einzelheiten zur Entfernungspauschale ab 1.1.2007
Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte können nicht mehr als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden. Ab dem 1.1.2007 beginnt die berufliche Sphäre am Werkstor.
Das Bundesministerium der Finanzen hat sich zu Einzelheiten geäußert:
Hinweis: Wegen der Kürzung der Entfernungspauschale sind einige Verfahren vor Finanzgerichten anhängig. Da nicht mit einer kurzfristigen Entscheidung zu rechnen ist (eine endgültige Entscheidung wird es voraussichtlich erst durch einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in einigen Jahren geben), sollten die Kosten "wie bisher" geltend gemacht und gegen ablehnende Bescheide Einspruch erhoben werden.
Elterngeld: Steuerklassenwahl bei Arbeitnehmerehegatten
Sind beide Ehegatten nichtselbstständig tätig, wird für den niedriger Verdienenden sehr oft die Steuerklasse V gewählt, so dass bei diesem eine erheblich höhere Lohnsteuer abzuführen ist.
Für nach dem 31.12.2006 geborene Kinder wird auf Antrag Elterngeld gewährt, das 67 % des in den zwölf Kalendermonaten vor dem Monat der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielten monatlichen Einkommens aus nichtselbstständiger Arbeit beträgt (mindestens 300 €, höchstens 1.800 € monatlich). Liegt das Nettoeinkommen unter 1.000 € monatlich, werden bei gleitender Erhöhung bis zu 100 % des Einkommens ersetzt.
Maßgebliches monatliches Einkommen bei nichtselbstständiger Arbeit ist der laufende Arbeitslohn ohne sonstige Bezüge abzüglich der darauf entfallenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sowie abzüglich je eines Zwölftels des Arbeitnehmerpauschbetrags.
Ist beabsichtigt, für den niedriger verdienenden Ehegatten Elterngeld zu beantragen, sollte über eine Änderung der Steuerklassen nachgedacht werden, um die Bemessungsgrundlage für das Elterngeld zu erhöhen. Da die Steuerklasse bei Ehegatten nur einmal im Jahr und auch nicht rückwirkend geändert werden kann, muss der Antrag frühzeitig gestellt werden.
Entschädigung für einen Rücktritt vom Grundstückskaufvertrag ist im Privatbereich nicht steuerbar
Eine Entschädigung für den Fall des Rücktritts vom Kaufvertrag über ein Grundstück des Privatvermögens ist nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs nicht steuerbar.
Der Empfang einer solchen Zahlung gehört nicht zu den sonstigen Einkünften. Darunter sind nur Einkünfte zu erfassen, die grundsätzlich die allgemeinen Merkmale zur Einkünfteerzielung erfüllen, aber nicht den anderen Einkunftsarten zuzuordnen sind.
Bei einer Entschädigung für die Möglichkeit, von dem Kaufvertrag über den Erwerb eines Grundstücks zurücktreten zu können, handelt es sich lediglich um die bloße Folgeerscheinung eines nicht steuerbaren Grundstückskaufvertrags. Der Zahlung kommt keine eigene wirtschaftliche Bedeutung zu. Sie hat Entschädigungscharakter und enthält als solche keine Elemente einer erwerbswirtschaftlichen Tätigkeit.
Gütergemeinschaft als Besitzunternehmen
Ehegatten leben grundsätzlich im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, es sei denn sie vereinbaren durch notariellen Ehevertrag Gütertrennung oder Gütergemeinschaft. Diese Vereinbarungen haben nicht nur zivilrechtliche Folgen, sondern können auch steuerrechtliche Nachteile bewirken, wie der vom Bundesfinanzhof entschiedene Fall zeigt:
In Gütergemeinschaft lebende Ehegatten errichteten auf ihrem Grundstück ein Altenheim, das sie später an eine GmbH vermieteten, dessen alleiniger Anteilsinhaber der Ehemann war. Bei einer Betriebsprüfung stellte das Finanzamt eine Betriebsaufspaltung zwischen der Gütergemeinschaft und der GmbH fest, weil die Anteile des Ehemannes durch die vereinbarte Gütergemeinschaft in das Gesamtgut der Ehegatten übergegangen waren und damit eine personelle Verflechtung vorlag.
Damit erzielten die Ehegatten mit der Vermietung des Grundstücks Einkünfte aus Gewerbebetrieb und nicht etwa Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, während die Anteile an der GmbH gleichzeitig Betriebsvermögen wurden.
Hinweis: Hätten die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand (Zugewinngemeinschaft) gelebt, wären diese unangenehmen Folgen nicht eingetreten. Vor Änderung des Güterstands sollte der Steuerberater gefragt werden, um die steuerlichen Probleme zu erörtern.
Keine Ansparabschreibungen für Existenzgründer bei Erzielung anderer Gewinneinkünfte
Die Förderung von Existenzgründern durch die Gewährung von Ansparabschreibungen ist an diverse Voraussetzungen geknüpft. U. a. darf der Existenzgründer innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Wirtschaftsjahr der Betriebseröffnung weder zu mehr als 10 % an einer Kapitalgesellschaft beteiligt gewesen sein noch andere Gewinneinkünfte (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder aus selbstständiger Arbeit) erzielt haben.
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist jede noch so geringe Erzielung von Einkünften aus den vorgenannten Bereichen förderungsschädlich.
Mit dieser streng formalistischen Betrachtung wurde die Inanspruchnahme von Ansparabschreibungen für einen seine Existenz als Unternehmensberater aufbauenden Unternehmer abgelehnt. Er war bereits seit vielen Jahren als Kommanditist an verschiedenen Abschreibungsgesellschaften beteiligt. Seine Kommanditbeteiligungen betrugen weniger als 1 % des jeweiligen Gesellschaftsvermögens. Die Beteiligungen hatten auch keinerlei Bezug zu dem Betrieb des Existenzgründers. Der Bundesfinanzhof sah es trotzdem als förderungsschädlich an, dass der Existenzgründer überhaupt andere Gewinneinkünfte durch seine unternehmerische Beteiligung, wenn auch nur als Mitunternehmer, nämlich als Kommanditist, an einer Personengesellschaft erzielt hatte.
Kürzung des Vorwegabzugs bei für Vorjahre nachgezahltem Arbeitslohn
Nachgezahlter Arbeitslohn, der einem früheren aktiven Beschäftigungsverhältnis zuzurechnen ist, kann zu einer Kürzung des Vorwegabzugs führen.
So entschied der Bundesfinanzhof im Falle eines Beamten, der nach Beendigung der aktiven Tätigkeit in einem späteren Veranlagungszeitraum eine Nachzahlung von Bezügen erhalten hatte. Das Finanzamt kürzte dementsprechend den Vorwegabzug. Dagegen wandte sich der Beamte.
Nach Ansicht des Gerichts ist zwar die gesetzliche Regelung vom Wortlaut her nicht eindeutig, bei sachgerechter Auslegung gelangt man jedoch zu dem Ergebnis, dass es einzig und allein darauf ankommt, welche Art von Arbeitslohn dem Arbeitnehmer im Veranlagungszeitraum zugeflossen ist. Handelt es sich, wie im vorliegenden Fall, um die Nachzahlung von Bezügen aus dem aktiven Beschäftigungsverhältnis, sind diese für die Berechnung eines Kürzungsbetrags mit heranzuziehen.
Verpflichtung zur Durchführung von AfA besteht unabhängig von einem tatsächlichen Wertverzehr
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens verlieren infolge der Abnutzung regelmäßig an Wert. Dieser Wertverlust wird durch Abschreibungen (AfA) in der Bilanz oder in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung dargestellt. Es erfolgt eine Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der einzelnen Wirtschaftsgüter. Es besteht die Verpflichtung zur Vornahme von Abschreibungen.
Das Finanzgericht Hamburg hat in einem Urteil einige Grundsätze festgehalten:
Der Bundesfinanzhof wird sich nun mit dieser Materie beschäftigen müssen.
Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuer 2007 beantragen
Auf Grund der Abschaffung der so genannten Abgabe-Schonfrist für Umsatzsteuer-Voranmeldungen sowie der Verpflichtung, die Anmeldungen elektronisch zu übertragen, bietet sich ein Antrag auf Fristverlängerung ab 2007 auch für diejenigen an, die ihre Voranmeldungen bisher monatlich oder vierteljährlich abgegeben haben.
Voranmeldungszeitraum für die Umsatzsteuer ist
Hat die Steuer im Vorjahr nicht mehr als 512 € betragen, kann das Finanzamt den Unternehmer von der Abgabe von Voranmeldungen und von der Entrichtung von Vorauszahlungen befreien.
Wenn sich im Jahr 2006 ein Vorsteuer-Überschuss von mehr als 6.136 € ergeben hat, kann durch Abgabe der Voranmeldung Januar 2007 oder eines Antrags auf Dauerfristverlängerung für 2007 bis zum 12.2.2007 der monatliche Voranmeldungszeitraum beibehalten werden.
Unternehmer, die ihre Umsatzsteuervoranmeldungen monatlich abgeben, können Fristverlängerung für 2007 in Anspruch nehmen, wenn sie bis zum 12.2.2007 einen Antrag beim Finanzamt stellen. Voranmeldungen und Vorauszahlungen sind dann jeweils einen Monat später fällig.
Die Fristverlängerung ist davon abhängig, dass eine Sondervorauszahlung in Höhe eines Elftels der Summe der Vorauszahlungen für 2006 angemeldet und bis zum 12.2.2007 geleistet wird. Diese Sondervorauszahlung wird auf die am 11.2.2008 fällige Vorauszahlung für Dezember 2007 angerechnet.
Dies hat zur Folge, dass die o. a. Anmeldungen ab Voranmeldungszeitraum Januar 2007 grundsätzlich bis zum 10. des dem Anmeldungszeitpunkt folgenden Monats abgegeben werden müssen. Fällt der 10. auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist der nächste Werktag der Stichtag.
Vierteljahreszahler müssen keine Sondervorauszahlung entrichten. Für sie gilt die für ein Kalenderjahr genehmigte Fristverlängerung auch für die folgenden Kalenderjahre weiter, wenn sich die Verhältnisse nicht geändert haben. Ein erstmaliger Antrag ist in diesen Fällen bis zum 10.4.2007 zu stellen.
Die gewährte Dauerfristverlängerung gilt auch für die abzugebenden Zusammenfassenden Meldungen. Ein einmal gestellter und genehmigter Antrag gilt so lange fort, bis der Unternehmer den Antrag zurücknimmt oder das Finanzamt die Fristverlängerung widerruft.
Für Unternehmer, die ihre berufliche oder gewerbliche Tätigkeit neu begründen, ist im Jahr der Aufnahme der Tätigkeit und im folgenden Jahr grundsätzlich der Kalendermonat Voranmeldungszeitraum.