Termine April 2006

Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern fällig werden:

SteuerartFälligkeitEnde der Schonfrist bei Zahlung durch
Überweisung1Scheck/bar
Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag210.4.200613.4.200610.4.2006
Kapitalertragsteuer, SolidaritätszuschlagAb dem 1.1.2005 ist die Kapitalertragsteuer sowie der darauf entfallende Solidaritätszuschlag zeitgleich mit einer nach dem 31.12.2004 erfolgten Gewinnausschüttung an den Anteilseigner an das zuständige Finanzamt abzuführen.
Umsatzsteuer310.4.200613.4.200610.4.2006
1Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen müssen grundsätzlich bis zum 10. des dem Anmeldungszeitraum folgenden Monats (auf elektronischem Weg) abgegeben werden. Fällt der 10. auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist der nächste Werktag der Stichtag. Bei einer Säumnis der Zahlung bis zu drei Tagen werden keine Säumniszuschläge erhoben. Eine Überweisung muss so frühzeitig erfolgen, dass die Wertstellung auf dem Konto des Finanzamts am Tag der Fälligkeit erfolgt.
2Für den abgelaufenen Monat.
3Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat.

Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen

Der Gläubiger kann nach dem Eintritt der Fälligkeit seines Anspruchs den Schuldner durch eine Mahnung in Verzug setzen. Der Mahnung gleichgestellt sind die Klageerhebung sowie der Mahnbescheid.

Einer Mahnung bedarf es nicht, wenn

Bei Entgeltforderungen tritt Verzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung ein; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, allerdings nur, wenn hierauf in der Rechnung besonders hingewiesen wurde.

Im Streitfall muss allerdings der Gläubiger den Zugang der Rechnung (nötigenfalls auch den darauf enthaltenen Verbraucherhinweis) bzw. den Zugang der Mahnung beweisen.

Während des Verzugs ist eine Geldschuld zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte bzw. für Rechtsgeschäfte, an denen Verbraucher nicht beteiligt sind, acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

Der Basiszinssatz verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche die Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres.

Aktuelle Basis- bzw. Verzugszinssätze ab 1.1.2004:

ZeitraumBasiszinssatzVerzugszinssatzVerzugszinssatz für
Rechtsgeschäfte ohne
Verbraucherbeteiligung
1.1. bis 30.6.20041,14 v. H.6,14 v. H.9,14 v. H.
1.7. bis 31.12.20041,13 v. H.6,13 v. H.9,13 v. H.
1.1. bis 30.6.20051,21 v. H.6,21 v. H.9,21 v. H.
1.7. bis 31.12.20051,17 v. H.6,17 v. H.9,17 v. H.
1.1. bis 30.6.20061,37 v. H.6,37 v. H.9,37 v. H.

Abzug von Arbeitszimmeraufwendungen während der Erwerbslosigkeit

Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs sind Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer während der Erwerbslosigkeit nur dann als vorab entstandene Werbungskosten berücksichtigungsfähig, wenn der Werbungskostenabzug für das häusliche Arbeitszimmer auch bei einer späteren Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit möglich ist.

Beschränkte Abzugsfähigkeit von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung verfassungsrechtlich nicht bedenklich

Mit dem Alterseinkünftegesetz ist zum 1.1.2005 auch der Abzug von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung als Sonderausgaben neu geregelt worden. Ab 2005 müssen so genannte Bestandsrentner (ab 2005 und vorher) ihre Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit 50 % versteuern. Dieser Prozentsatz erhöht sich sukzessive für neue Rentenjahrgänge in den Folgejahren. Rentenjahrgänge ab 2040 müssen ihre Renten dann voll versteuern.

Der Prozentsatz des Sonderausgabenabzugs der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung erhöht sich ebenfalls von Jahr zu Jahr. Ab 2026 ist der volle Abzug möglich.

Der Bundesfinanzhof hält die Regelung des Sonderausgabenabzugs verfassungsrechtlich nicht für bedenklich und lehnt deshalb den Abzug der Beiträge als vorweggenommene Werbungskosten ab.

Das Gericht weist aber darauf hin, dass die Problematik der zutreffenden Besteuerung der Renten ab 2005 die Gerichte "in überschaubarer Zeit erreichen und dann einer verfassungsrechtlichen Klärung zugeführt werden wird".

Das Bundesministerium der Finanzen hat bereits reagiert und angewiesen, die beschränkte Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen ab 2005 und die Nichtabziehbarkeit von Beiträgen zur Rentenversicherung als vorweggenommene Werbungskosten in den Vorläufigkeitskatalog für Einkommensteuerbescheide aufzunehmen.

Erbe muss hinterzogene Steuern des Erblassers nachzahlen

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass der Erbe auch dann die Steuern aus vom Erblasser zu seinen Lebzeiten begangenen Steuerhinterziehungen zahlen muss, wenn die Steuerhinterziehung erst nach dem Tod des Erblassers aufgedeckt wird.

Im entschiedenen Fall hatte der Erblasser rd. 1 Mio. € hinterlassen, so dass die Steuer vom Erben bezahlt werden kann. Für Erben können aber solche Fälle problematisch werden, bei denen das Vermögen vom Erblasser weitestgehend aufgebraucht worden ist.

Schädliche Finanzierung von Immobilien bei Darlehensbesicherung durch Lebensversicherungsansprüche

Werden Immobilienkäufe mit Darlehen finanziert, die ganz oder teilweise mit Ansprüchen aus Lebensversicherungen besichert werden, sind einige Regeln zu beachten. Werden diese nicht eingehalten, kommt es schnell zur Steuerpflicht der Zinsen aus der Lebensversicherung.

Der Bundesfinanzhof hatte einen solchen Fall zu beurteilen. Die Besonderheit des Falls bestand darin, dass der Immobilienverkäufer von zwei fremd vermieteten Eigentumswohnungen Teilbeträge an die Käufer zurückzahlte, die das Finanzamt als Anschaffungskostenminderung betrachtete. Die aufgenommenen Darlehen dienten damit nicht mehr ausschließlich der Finanzierung der Anschaffungskosten. Die von der Finanzverwaltung festgelegte Bagatellgrenze von 5.000 DM (nunmehr 2.556 €) war durch mitfinanzierte einmalige Finanzierungskosten aufgebraucht. Die Finanzierung und die Kreditbesicherung mit Lebensversicherungsansprüchen waren damit steuerschädlich und führten zur vollen Steuerpflicht der Zinsen aus den verwendeten Lebensversicherungen.

Die banküblichen einmaligen Finanzierungskosten, wie Disagio oder Aufwendungen für Zinsbegrenzung, die zusätzlich zu den Anschaffungskosten durch Darlehen abgedeckt werden können, sind nach diesem Urteil auf die Bagatellgrenze anzurechnen.

Hinweis: Auf Grund der komplizierten Regelungen empfiehlt es sich daher immer, vor der Festlegung der Immobilienfinanzierung und der Kreditbesicherung den Steuerberater aufzusuchen.

Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Existenzgründer möglich

Seit dem 1. Februar 2006 können sich Existenzgründer freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichern lassen. Die Änderung ist bis zum 31.12.2010 befristet.

Folgende Voraussetzungen sind erforderlich:

Jahresmeldung für 2005 ist bis zum 15.4.2006 einzureichen

Arbeitgeber haben der zuständigen Krankenkasse nach Ablauf eines Kalenderjahrs den Zeitraum der Beschäftigung und die Höhe des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts ihrer Arbeitnehmer auf elektronischem Weg zu melden.

Die Jahresmeldung 2005 ist für alle Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis über den 31.12.2005 unverändert besteht, bis spätestens 15. April 2006 einzureichen.

Für geringfügig Beschäftigte (Minijobs) sind die Meldungen bei der Bundesknappschaft einzureichen.

Zweifel an ermäßigtem Steuersatz auf Leistungen eines Party-Services

Die Lieferung von Speisen und Getränken, die nicht zum Verzehr an Ort und Stelle bestimmt sind, unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von zurzeit 7 %. Nicht abschließend geklärt ist bisher, welche Leistungen des Party-Services die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes ausschließen. Umstritten ist insbesondere, ob die Gestellung von Bedienungs- und/oder Kochpersonal und das Reinigen des Geschirrs und Bestecks durch den Party-Service zur Anwendung des Regelsteuersatzes von derzeit 16 % führen.

Der Bundesfinanzhof hat deshalb die Auffassung des Finanzgerichts Köln bestätigt, dass die Umsatzsteuermehrbeträge, die sich aus der Anwendung des Regelsteuersatzes ergeben, auf Antrag von der Vollziehung auszusetzen sind.

Hinweis: Zu beachten ist, dass pro Monat 0,5 % Aussetzungszinsen zu zahlen sind, wenn im Hauptverfahren zu Ungunsten des Unternehmens entschieden wird. Wird gezahlt und für den Unternehmer positiv entschieden, muss das Finanzamt 0,5 % Zinsen pro Monat zahlen.