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Der Wert einer erweiterten Beratungsperspektive
Das Steuerrecht korrespondiert mit zahlreichen anderen Rechtsgebieten – angefangen vom Gesellschaftsrecht bis hin zum Vertrags- und Arbeitsrecht. Umgekehrt gewinnt eine unternehmensbezogene Rechtsberatung an Wert, wenn auch steuerrechtliche und betriebswirtschaftliche Informationen mit einbezogen werden.
Deshalb hat KBHT die Beratungsperspektive um unternehmensrelevante Rechtsgebiete erweitert, um professionelle Lösungen mit rechtlicher Sicherheit und wirtschaftlicher Weitsicht ausarbeiten zu können.
Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht umfasst die komplette Bandbreite der unternehmerischen Tätigkeit – auch mit internationalem Bezug -, insbesondere Unternehmens- und Existenzgründung, Unternehmenskauf/-verkauf sowie Umstrukturierung und Sanierung von Unternehmen.
Handelsrecht
Das Handelsrecht begleitet die operative Ebene der Unternehmensführung, bei KBHT insbesondere die Gestaltung von Verträgen und deren Abwicklung, die Umsetzung und Ausgestaltung von internationalen Handelsbeziehungen sowie die Schiedsgerichtsbarkeit im Auseinandersetzungsfall.
Sanierung und Insolvenz
Sanierungsberatung bedeutet bei KBHT vor allem Restrukturierungsberatung, Ermittlung von Sanierungschancen einschließlich Ausarbeitung von entsprechenden Sanierungskonzepten sowie Verhandlungen mit Gläubigern. Bei Insolvenzen bieten wir Beratung vor und während des Insolvenzverfahrens, zu Fragen der Haftung des Geschäftsführers sowie bei Inanspruchnahme durch den Insolvenzverwalter. Darüber hinaus übernehmen wir die Strafverteidigung bei Insolvenzstraftaten und die Vertretung von Gläubigern gegenüber insolventen Schuldnern.
Arbeitsrecht
Für unsere Unternehmer-Mandanten halten wir die umfassende Expertise im Bereich des Arbeitsrechtes vor - von der Vertragsgestaltung über die arbeitsrechtliche Vorbereitung und Begleitung von Unternehmensentscheidungen bis hin zur Prozessführung vor den Arbeitsgerichten und außergerichtliche Vergleichsverhandlungen.
Erbrecht
In beiden Dimensionen des Erbrechtes - Nachfolgegestaltung und Erbauseinandersetzung – haben unsere KBHT-Rechtsanwälte in langjähriger Berufspraxis Fachanwaltsbefähigung erworben. Bei der Nachfolgegestaltung sorgen wir dafür, dass die Wünsche der Mandanten zur Regelung des Vermögens und des Zusammenhaltes in der Familie juristisch sicher und steuerrechtlich optimiert umgesetzt werden. Bei Erbauseinandersetzungen – sei es vor Gericht oder außergerichtlich – helfen unsere Expertise und Erfahrung unseren Mandanten dabei, ihre Ansprüche geltend zu machen und durchzusetzen.
Familienrecht
Auch im Familienrecht stehen unsere KBHT-Rechtsanwälte den Mandanten sowohl gestalterisch als auch im Streitfall zur Seite, beispielsweise bei Themen wie Ehevertragsgestaltung, Scheidungsverfahren und Vereinbarungen über Scheidungsrechtsfolgen sowie Unterhalt und Zugewinn.
Mietrecht
In sämtlichen Fragen des gewerblichen und privaten Mietrechts - von der Mietvertragsgestaltung bei Begründung des Mietverhältnisses bis hin zur Beendigung und Abwicklung des Mietverhältnisses inklusive etwaiger Räumungsklage - betreuen unsere KBHT-Rechtsanwälte ihre Mandanten gerichtlich und außergerichtlich.
Bau- und Architektenrecht
Die KBHT-Rechtsanwälte bieten im Bereich Bau- und Architektenrecht eine juristische Komplettbegleitung von Immobilienprojekten an. Vom Erwerb über die Sanierung oder den Neubau unterstützen wir Architekten/Planer, Werkunternehmer und Bauherren mit passgenauer Vertragsgestaltung, baubegleitender Rechtsberatung und der Durchsetzung von Ansprüchen.




