Als Wirtschaftsprüfer stellen wir in gesetzlichen und freiwilligen Prüfungen für Sie fest, ob der Jahresabschluss und das Rechnungswesen der Unternehmenssatzung und den gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechen. Für ein Unternehmen sind diese Prüfungen von anerkannter unabhängiger Seite aus rechtlichen Gründen unabdingbar und für das Ansehen vorteilhaft.
Auch für Konzerne können wir diese Leistungen erbringen, beispielsweise die Erstellung von Konzernabschlüssen, die Einrichtung von Konzernrechnungslegungen (auch nach den internationalen Standards IFRS und US GAAP) sowie die gesetzliche oder freiwillige Prüfung der Konzernabschlüsse.
Ein Plus für die Bonitätsbewertung
Kapitalgeber und Banken stützen ihre Entscheidungen bei Anteilserwerben, Kredit- und Darlehensvergaben auf präzise Zahlen, die Verlässlichkeit der Daten und die Reputation des Wirtschaftsprüfers, der die Erstellungsgrundlagen geprüft hat. KBHT trägt als Ihr qualifizierter und renomierter Partner zu Ihrem Erfolg bei.
Vertrauen und Schutz
Die Korrektheit, die wir in unseren Prüfungen testieren, bildet eine Vertrauensbasis für das Unternehmen selbst, dessen Kunden, Lieferanten und in hohem Maße für Kapitalgeber. In besonders schwierigen Situationen, wenn z.B. die Beziehung zwischen den Eigentümern und der Geschäftsleitung belastet ist, sind Sonderprüfungen angebracht.
Bei Zweifeln an der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung klären wir schnell, diskret und stichhaltig, ob sie begründet sind. Wir gehen dem Verdacht auf Unterschlagung nach. Eine Maßnahme, die in manchen Fällen beeinträchtigtes Vertrauen wiederherstellt, immer aber dem Schutz des Eigentümerkapitals
zugute kommt.
Sonderprüfungen werden oft in Situationen benötigt, die keinen Aufschub erlauben. KBHT verfügt über die Kapazitäten und Erfahrungen, um Sonderprüfungen auch ad hoc durchzuführen.